Testamentsvollstreckung für eine Erbengemeinschaft durch einen Notar/Pflichten des Vollstreckers.

3. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Taunusmaus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 17x hilfreich)
Testamentsvollstreckung für eine Erbengemeinschaft durch einen Notar/Pflichten des Vollstreckers.

Guten Tag, ich habe eine bzw. mehrere Frage zu den Aufgaben bzw. Pflichten eines Testmentsvollstreckers.
Es gibt eine Erbengemeinschaft und das Testament befindet sich nach Prüfung durch das Gericht bei einem
Notar, der seit ca. Mitte März diesen Jahres im Besitz des beauftragten Testamentsvollstreckerzeugnisses ist.
Ich habe den Eindruck, dass der Notar sehr langsam arbeitet, auch bekomme ich auf E-Mails keine Antworten bzw.
bei Anrufen bekomme ich nur ausweichende Antworten.
Z.b. es gab für das KFZ der verstorbenen Person schon lange einen Kaufinteressenten, der Kauf ist aber noch nicht abgewickelt,
leider verliert ja auch das KFZ an Wert und kostet nur.

Ich sehe keine besonderen Bemühungen die Eigentumswohnungen zu verkaufen, ich hatte nur einmal von einer Maklerin die
Benachrichtigung bekommen, dass es einen Kaufinteressenten für einen Betrag X gab und diese Maklerin hatte von mir und
den anderen Personen eine Einverständniserklärung für diesen Verkauf gefordert und auch bekommen.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Es gibt noch eine 2. Wohnung, für die meines Wissens noch garnichts unternommen wurde, um diese zu verkaufen.

Ich sehe es auch so, dass die Verzögerungen in der Veräußerung Geld kostet, denn die Wohnungen müssen ja auch weiterhin
unterhalten werden mit Nebenkosten etc.

Ich bekommen von dem Notar auch keine Antwort darüber, was er letztendlich abrechnet für seine Bemühungen, nachdem ich
nachgefragt hatte.

Ist denn der Notar verpflichtet, die Abwicklung zügig zu betreiben, oder liegt es in seinem Ermessen, bis wann die Abwicklung des Nachlasses erfolgt.

Auch irritiert mich, dass ich der Maklerin für die Wohnung 1 eine Einverständniserklärung schicken musste, um die Wohnung für den Betrag X zu verkaufen.

ist denn der beauftragte Vollstrecker nicht berechtigt in eigenem Ermessen zu handel und zu verkaufen.

Ich denke darüber nach, meinerseits hier noch einen Anwalt einzuschalten um von dem Notar Auskünfte zu bekommen bzw.
die Vollstreckung voranzutreiben, scheue aber natürlich auch die entstehenden Kosten dafür.

Es wäre schön, wenn sich jemand in dieser Angelegenheit auskennt und mir raten könnten, was zu tun ist.

Ich denke mir, dieser beauftragte Notar nimmt mich bzw. die Erbengemeimschaft nicht ernst und handelt wie er will bzw.
lässt sich zuviel Zeit.

Kann ich denn nicht erwarten, zumindest über den Fortgang benachrichtigt zu werden bzw. dass meine Anfragen beantwortet werden.

Danke im voraus :)






-- Editier von Taunusmaus am 03.08.2015 16:47

-- Editier von Taunusmaus am 03.08.2015 16:49

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