Testamentseröffnung nach 3 Jahren - unklare Verhältnisse

11. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Testamentseröffnung nach 3 Jahren - unklare Verhältnisse

Hallo,

folgender Fall. Mein Vater ist Anfang 2013 verstorben und meine Mutter hatte mehrere Schlaganfälle. Ein Verhältnis zur Mutter ist durch ihre rapide negative und bösartige Wesensveränderung nicht mehr vorhanden. Kurz nach dem Tod meines Vaters wurde eigentlich schon alles geregelt. Da es offiziell kein Testament gab, bekam ich ein paar Sachen, die mir wichtig waren und eine bestimmte Geldsumme.

Anfang 2016 bekam meine Mutter eine gesetzliche Betreuerin und ist in ein Heim gekommen. Nun erhielt ich drei Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Schreiben mit der Testamentseröffnung, bei der meine Mutter und die Betreuerin anwesend waren. Darin steht, dass meine Mutter zur Hälfte und ich zur Hälfte erben sollen.

Nun der Haken: Es ist absolut unklar, um welches Erbe es hier noch geben soll, da keine Immobilien, Wertgegenstände oder mir bekannte Geldbeträge mehr vorhanden sind. Warum das nun alles nach drei Jahren? Wie kann man herausfinden, um was es denn nun genau gehen soll, ohne die Mutter oder ihre unsägliche gesetzliche Betreuerin fragen zu müssen? Eigentlich habe ich von allem die Nase voll und möchte nur noch meine Ruhe haben.

Kann ich hier beim Nachlaßgericht anfragen oder irgendeiner anderen Stelle?

Danke.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

offensichtlich ist diese Aussage von Dir

Zitat:
Da es offiziell kein Testament gab,
ja wohl nicht richtig. Es gibt ein Testament, welches ihr seinerzeit nur nicht gefunden habt (passiert nicht selten).

Zitat:
Da es offiziell kein Testament gab, bekam ich ein paar Sachen, die mir wichtig waren und eine bestimmte Geldsumme.
Passt das denn zum jetzt bekannten letzten Willen des Erblassers, oder ist der Wert, den Du erhalten hast (Sachen und Geld) gar niedriger als die Hälfte, dann brauchst Du Dir doch keine Gedanken zu machen, sofern Du nichts nachfordern willst.

Ist der Gesamtwert aber höher, könnten Rückforderungen kommen.

Frag den, von dem Du das Benachrichtigungsschreiben erhalten hast.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, aber mir ist leider ein Fehler unterlaufen, sorry. Hab das Schreiben jetzt selbst vor mir liegen und darin geht es nicht um eine Testamentseröffnung, sondern nur um die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins.

Unter anderem steht noch darin:

"Beantragt wird ein Erbschein gemäß der vorstehend festgestellten Erbfolge und Übersendung an - Name der gesetzlichen Betreuerin meiner Mutter -"

Also hätte ich eigentlich das Recht, bei dem Nachlaßgericht nachzufragen, was es denn nun noch zu erben geben soll, oder?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Nachlassgericht stellt nur fest ob es Erben gibt und wer das ist. Was es zu erben gibt weiss das Gericht auch nicht. Das festzustellen ist Sache der Erben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Ok, aber irgendwo muss man das doch in Erfahrung bringen können, wenn es nur noch einen anderen Erben gibt und zu dem keinerlei Kontakt mehr besteht und auch keiner aufgenommen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Es gibt keine amtliche Stelle, wo über das persönliche Vermögen eines Menschen Buch geführt wird. Die Erben müssen sich schon zusammensetzen und gemeinsam aktiv werden, d.h. Unterlagen des Erblassers durchsehen, Aufstellung des Inventars zum Todeszeitpunkt errichten usw. Man kann auch mal beim Finanzamt nachfragen, die Banken melden bei Sterbefällen evtl. vorhandene Konten dorthin. Es ist bekannt, dass auch Schulden zum Nachlass gehören ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Nein, der Vater hatte keine Schulden. Es gab kurz vor dem Tod eher eine hohe Abfindung eines größeren Autokonzerns. welche meine Mutter aber schon recht fröhlich weitergebracht hat. Ausser es kamen noch irgendwelche Schulden NACH dem Tod, aber das wäre unwahrscheinlich.

Wie schon erwähnt kann ich mich mit dem anderen Erben nicht mehr zusammensetzen, da sie geistig nicht mehr da ist. Naja, mal schauen und durch den Kopf gehen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Hat man denn schon mit der Betreuerin Kontakt aufgenommen ? Vielleicht kann die ja weiterhelfen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Mit der Betreuerin gab es einige Probleme und somit fällt hier eine Kontaktaufnahme auch flach.

In dem Schreiben steht auch noch, dass das Nachlassverzeichnis nachgereicht wird (von Mutter und Betreuerin). Soll heißen, dass ich danach hier wohl auch Einblick bekommen werde.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen