Hallo,
meines Wissens muß man ein Testament binnen Jahresfrist anfechten.
In diesem Fall soll die Anfechtung wegen erwiesener Testierunfähigkeit erfolgen.
Ich habe hier einen Beschluß vom Landgericht Rostock, da steht drin: Der Antragsteller beruft sich ... auf § 2229 Abs. 4 BGB
, dessen Geltendmachung an keine Frist gebunden ist.
Das heisst doch, dass ich das Testament auch nach über einem Jahr anfechten könnte. In der Literatur habe ich nichts derartiges gefunden, nur immer wieder diese 1 Jahresfrist. Wer weiss weiter.
Vielen Dank.
Gruss Koschka
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Testamentsanfechtung - Fristen
24. August 2011
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Frage vom 24. August 2011 | 17:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Testamentsanfechtung - Fristen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. August 2011 | 19:38
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/2082.html
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