Testament unter Lebensabschnittsgefährten

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nickhe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament unter Lebensabschnittsgefährten

Hallo,

mein Lebensabschnittsgefährte und ich werden im März 2018 heiraten. Wir möchten allerdings ab sofort erbrechtlich so abgesichert sein, wie wir es im Falle einer Ehe jetzt schon wären. Reicht da ein handgeschriebener Satz wie:

Bitte behandeln Sie mein Erbe im Falle eines Todes so, als wäre ich bereits mit XY verheiratet?

Oder geht so was nicht?

Danke vorab

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Reicht da ein handgeschriebener Satz wie:
Bitte behandeln Sie mein Erbe im Falle eines Todes so, als wäre ich bereits mit XY verheiratet?
Oder geht so was nicht?

Ein handgeschriebener Satz reicht durchaus - aber nicht der obige Satz. Man schreibt einfach, wen man als Erbe einsetzen will (handschriftlich, mit Ort und Datum und unterschrieben).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html

Wichtig ist, dass zwei Einzeltestamente angefertigt werden müssen, da nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten können.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ihr könnt euch gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Leben die Eltern noch, sind die jedoch pflichtteilsberechtigt (gehe davon, aus, dass es keine Kinder gibt?).

Der einzige, nicht verhinderbare Nachteil ist hier die Erbschaftssteuerl

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Oder geht so was nicht?


Das geht schon mit dem vorgeschlagenen Satz. Dir ist aber klar, dass dann XY nicht Alleinerbe von Dir wäre, oder?

Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei einem Ehepaar ohne Kinder schon gesetzlich der überlebende Ehegatte Alleinerbe des verstorbenen Ehegatten ist.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

@hh:
Eltern sind pflichtteilsberechtigt, etwaige Geschwister mit solchen Testamenten jedoch enterbt, richtig?

-- Editiert von HeHe am 24.10.2017 13:54

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Eltern sind pflichtteilsberechtigt, etwaige Geschwister mit solchen Testamenten jedoch enterbt, richtig?


Das ist richtig, wenn sich die beiden gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Mit dem in der Ausgangsfrage genannten Satz erfolgt aber keine Alleinerbeneinsetzung, sondern eine Erbeneinsetzung nach den gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten. Dann erbt der Ehegatte nur 75%. Aber vielleicht ist ja genau so etwas gewollt, dann geht das natürlich.

-- Editiert von hh am 24.10.2017 14:28

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