ich habe eine Frage zum Testament. Ein Hauseigentümer verstirbt. In seinem Testament steht, dass er seine Frau zur Hälfte und die beiden Kinder zur anderen Hälfte je zu gleichen Teilen als Erben einsetzt. Desweiteren steht im Testament, dass er seiner Frau im Wege des Vorausvermächtnisses einen halben Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz vermacht.
1. Wie sind nun die Eigentumsverhältnisse?
Außerdem steht im Testament, dass die Frau berechtigt ist, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nach dem Tod des Mannes auf sich zu verlangen.
2. Kann die Frau sich somit allein in Grundbuch eintragen lassen oder muss die Erbengemeinschaft eingetragen werden?
Vielen Dank für die Antworten!
Testament und Vorausvermächtnis
1. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2017 | 12:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament und Vorausvermächtnis
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. November 2017 | 13:16
Von
Status: Richter (8042 Beiträge, 4510x hilfreich)
Wer ist Eigentümer der Immobilie?
#2
Antwort vom 1. November 2017 | 13:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mann, der gestorben ist, war vor seinem Tod alleiniger Eigentümer. Deswegen nun das Testament.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 1. November 2017 | 14:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieber Herr Bremme,
vielen Dank für Ihre Antwort. Also gehören der Ehefrau nun 75 % und den beiden Kindern zusammen 25 %?
VG
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 1. November 2017 | 14:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigen Sie, wenn ich nochmal nachfragen, aber das Vorausvermächtnis (50 % der Immobilie) werden vor Teilung des Erben abgezogen, sodass der Ehefrau 50 % durch das Vorausvermächtnis und weitere 25 % durch das Erbe zustehen (also ingesamt 75 %) und der Anteil der beiden Kinder an der Immobilie jeweils 12,5 % beträgt?
#7
Antwort vom 1. November 2017 | 17:36
Von
Status: Richter (8042 Beiträge, 4510x hilfreich)
Rein rechnerisch, ja.
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten