Testament schreiben?

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Testament schreiben?

Hallo
ich möchte meinen ganzen Besitz meinen Neffen vermachen. Meine Mutter lebt mit mir in meinen Haus, und ich muss auf verlangen Ihr das Wohnrecht eintragen lassen, so stand es damals im Testament meines Vaters. Als ich es alles bekam.
Das Wohnrecht wurde aber nicht eingetragen, weil Sie bis zum Ende so oder so mit drin wohnen wird. Verstehe mich gut mit meiner Mutter.
Wie schreibe ich es nun, das ich meinen Neffen zum Alleinerben von mir mache, aber das meine Mutter zu Lebzeiten noch weiter im Haus wohnen darf (falls ich vorher sterbe), also das mein Neffe dies berücksichtigen muss!?

Wenn ich jemanden als Alleinerbe einsetze, niemand anders im Testament steht, muss dieser dann auch später ein Erbschein haben, oder reicht das nicht notarielle Testament, um Grundstücke und Ländereien beim Grundbuchamt umzutragen? Wollte also nur ein handschriftliches Testament schreiben, das nicht notariell beglaubigt ist!
Später vielleicht mal, im Alter ein Notarielles.
Dieses Testament was ich nun schreiben wollte, soll eine Art "Nottestament" werden, falls mir was unvorhergesehendes geschieht.

Wenn ich meinen Neffen als Alleinerbe einsetze, dann bekommt niemand mehr einen Pflichtteil? weil ich keine Kinder habe, keine Frau, nur 3 Schwestern und eine Mutter. Als nächste Verwandte..

Könnt Ihr mir mal bitte was zu schreiben? Habe ich da alles beachtet?

Gruß


-- Editiert von Telschik2013 am 28.12.2017 18:52

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wenn ich meinen Neffen als Alleinerbe einsetze, dann bekommt niemand mehr einen Pflichtteil? Doch, natürlich - Ihre Mutter.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wie schreibe ich es nun, das ich meinen Neffen zum Alleinerben von mir mache, aber das meine Mutter zu Lebzeiten noch weiter im Haus wohnen darf (falls ich vorher sterbe), also das mein Neffe dies berücksichtigen muss!?

Hier gibt es keine Rechtsberatung.
Zitat:
Wenn ich jemanden als Alleinerbe einsetze, niemand anders im Testament steht, muss dieser dann auch später ein Erbschein haben, oder reicht das nicht notarielle Testament, um Grundstücke und Ländereien beim Grundbuchamt umzutragen?

Es muss zwingend ein Erbschein beantragt werden. Bei einem notariellen Testament wird kein Erbschein benötigt.
Zitat:
Dieses Testament was ich nun schreiben wollte, soll eine Art "Nottestament" werden, falls mir was unvorhergesehendes geschieht.

Ein Testament ist ein Testament, egal in welchem Alter man das errichtet.
Zitat:
Wenn ich meinen Neffen als Alleinerbe einsetze, dann bekommt niemand mehr einen Pflichtteil?

Die Mutter hat einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar), den diese innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Alleinerben geltend machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie schreibe ich es nun, das ich meinen Neffen zum Alleinerben von mir mache, aber das meine Mutter zu Lebzeiten noch weiter im Haus wohnen darf (falls ich vorher sterbe), also das mein Neffe dies berücksichtigen muss!?


Ein Erbe bekommt nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Gesondert erwähnen muss man das daher nicht. Es kann aber auch nicht schaden, wenn man das dennoch erwähnt.

Zitat:
Wollte also nur ein handschriftliches Testament schreiben, das nicht notariell beglaubigt ist!


Bei einem privatschriftliche Testament braucht der Erbe später immer einen Erbschein.

Zitat:
Dieses Testament was ich nun schreiben wollte, soll eine Art "Nottestament" werden, falls mir was unvorhergesehendes geschieht.


Das was Du schreiben willst, ist ein richtiges Testament. Ein Nottestament ist etwas anderes.

Zitat:
Wenn ich meinen Neffen als Alleinerbe einsetze, dann bekommt niemand mehr einen Pflichtteil?


Deiner Mutter steht ein Pflichtteil in Höhe von 1/4 zu.

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#4
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

ok! Danke Euch sehr!
Mit den Erbschein, kann es eine teure Sache werden! Die gehen da nach Tabelle vor! Das kann schon bis zu 2000 Euro kosten, meiner Info nach, also wenn man Vermögen von 150000 tsd und mehr hat. Was ja auch nicht viel ist, wenn man ein Haus erbt.
Ich muss nun zum Beispiel keinen Erbschein haben, weil ich ein notarielles Testament hatte, und dazu dann das Eröffnungsprotokoll, das reicht, und weil meine Geschwister als "Abgefunden" drin stehen.
Ich werde im Alter noch ein notarielles machen lassen. Momentan zuviel zum bezahlen hier.
Wünsche Euch ein frohes neues Jahr!
Meine Schwestern bekommen kein Pflichtteil? Habe ich richtig verstanden? nur meine Mutter?

Gruß


-- Editiert von Telschik2013 am 29.12.2017 17:45

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Meine Schwestern bekommen kein Pflichtteil? Habe ich richtig verstanden? nur meine Mutter?

Ja, das hast Du richtig verstanden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

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