Testament rechtmässig?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)
Testament rechtmässig?

Hallo, ist ein handgeschriebenes Testament gültig mit Inhalt:

" Testament

Ich (Name, geboren in...am...wohnhaft in....) setze meinen Sohn (Name, geboren am.....) zu meinem Alleinerben ein.
Er hat meinem anderen Sohn (Name, geb. am.....) den gesetzlichen
Pflichtteil von 25% auszuzahlen.
........
Ort, Datum, Unterschrift"


Danke schon mal für die Beantwortung.

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Liebe Grüße
Erbe###Otto

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Hallo, ist ein handgeschriebenes Testament gültig mit Inhalt:

Das darf nicht beantwortet werden, da es in einem Forum keine Rechtsberatung geben darf.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Warum bestehen Zweifel an der Rechtsgültigkeit so eines Testamentes?

@Cruncc1
Warum sollte es Rechtsberatung sein, wenn wir hier über so eine Frage diskutieren und unsere Meinung dazu äußern?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Ihr seid also der Meinung, dass das Testament nicht unzulässig ist?

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

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#4
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

@cruncc1
Ich weiß deshalb nicht, ob es rechtsgültig ist, weil es das erste Testament ist, das ich in Händen halte.
:)

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es ist nach Deinen Angaben vollständig handschriftlich verfasst und erfüllt auch die anderen Vorgaben des § 2287 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klarafall123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Testament muss so oder so dem dem zuständigen Nachlassgericht vorgelegt werden. Das prüft dann, ob es den Rechtsvorschriften genügt.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Das Testament muss so oder so dem zuständigen Nachlassgericht vorgelegt werden. Das prüft dann, ob es den Rechtsvorschriften genügt.


Aus dem Parallelthread ist erkennbar, dass der Fragesteller das Testament wohl vom Nachlassgericht zugeschickt bekommen hat und er derjenige ist, der den Pflichtteil bekommen soll.

Das Nachlassgericht nimmt eine Prüfung dann vor, wenn der Alleinerbe den Erbschein beantragt. Ein Anhaltspunkt für eine Unwirksamkeit des Testamentes ist nicht erkennbar.

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#8
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

@hh + Klarafall123
Ja, es wurde mir vom Nachlassgericht zugesandt.
Danke für die Antworten! :)

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

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