Testament mit "Bedingungen"

Mehr zum Thema: Erbrecht, Testament, Lebensgefährtin, Bedingung, Anlass, Ereignis
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Wenn Gerichte das Testament auslegen müssen

In einem Testament aus dem Jahre 1983 hatte ein Mann seine Lebensgefährtin mit zwei Sparbüchern und einem Grundstück bedacht. Dies versah er mit dem Zusatz "sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen." Der Mann überlebte die Operation und verstarb erst 27 Jahre später. Als die Lebensgefährtin aufgrund des Testamentes einen Erbschein beantragen wollte, meldeten sich einige weit entfernte Verwandte und erhoben Erbansprüche. Sie vertraten die Auffassung, die Erbeinsetzungen habe nur für den Fall einer erfolglosen Operation gegolten. Dies sah das Oberlandesgericht München anders: Die Operation sei nur der Anlass für die Testamentserrichtung gewesen. Der Erblasser habe später sein Testament nicht geändert und zu den Verwandten keinerlei Kontakt gehabt. Die Operation sei daher keine echte Bedingung für die Erbeinsetzung gewesen. Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn die als Erbin eingesetzte Person direkt etwas mit dem genannten Ereignis zu tun gehabt hätte.(OLG München, Urteil vom 15. Mai 2012,31 VIX 244/11)