Testament - ist das überhaupt so möglich ?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb463321-91
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Testament - ist das überhaupt so möglich ?

Guten Tag,

nehmen wir mal an.
Person A schreibt ein Testament mit folgendem groben Inhalt.

Kind B ist Alleinerbin - sie bekommt Grundstück inkl.Haus
Kind C und D haben schon zu Lebzeiten bekommen, deshalb beschränkt sich das Erbe auf bewegliche
Güter und Geld.
Kind B soll Beerdigung bezahlen.
Lebensgefährte E, darf 2 Jahre im Haus wohnen bleiben - bei Bezahlung aller anfallenden Unkosten.
Enkel 1 bekommt 1000,-.

Soweit so gut - Woher sollen C und D wissen , wie viel Geld überhaupt vorhanden ist ?
Und "bewegliche Güter" heißt das, C und D können dem Lebensgefährten die Möbel aus dem Haus tragen ?


Kind B hat eine Bankvollmacht - wenn nun A stirbt - kann da B, die Konten leer räumen und C und D
bekommen so nichts mehr ?
C und D, können die Vollmacht widerrufen? Ist das richtig?

Widerspricht sich B ist Alleinerbin - und "C und D bekommen bewegliche Güter" rein rechtlich nicht ?

Ganz schön komplizert - aber da keinerlei Erfahrung mit Testamenten und erben da ist, hoffe
ich auf Hilfe-

vielen Dank



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

So etwas kommt heraus, wenn auch der Erblasser keine Ahnung von der Erstellung von Testamenten hat.

Nun herrscht bei den Hinterbliebenen großes Rätselraten, was genau denn wohl gemeint sein könnte.

Das Testament muss ausgelegt werden und am Besten einigen sich B, C und D darauf, was denn wohl genau gemeint gewesen sein könnte. Wenn man dafür Anwälte einschaltet, dann kostet das in erster Linie viel Geld.

B darf jetzt nicht die Ansprüche von C und D dadurch schmälern, dass mit Hilfe der Vollmacht Konten leer geräumt werden.

Ich würde C und D als Vermächtnisempfänger einstufen, so dass sie die vorhandene Vollmacht nicht widerrufen dürfen. Es würde ihnen auch nicht helfen, da B als Alleinerbe ohnehin alleinigen Zugriff darauf hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463321-91
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich würde C und D als Vermächtnisempfänger einstufen, so dass sie die vorhandene Vollmacht nicht widerrufen dürfen. .


wie macht man das ?
Eben, Alleinerbe bedeutet für mich - bekommt alles. :sweat:
Enkel 1 müsste dann von B "bezahlt" werden. Genauso wie C und D ? Nur weiß keiner wie viel da jeder bekommen soll.
Blöde Geschichte.
Danke, für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Person A schreibt ein Testament mit folgendem groben Inhalt.


Für eine wirkliche Interpretation benötigt man den exakten Inhalt. Daher habe ich mich mit einer eigenen Meinung, wie das Testament auszulegen ist, bislang zurückgehalten.

Zitat:
Eben, Alleinerbe bedeutet für mich - bekommt alles


So würde ich das auch sehen und daraus habe ich geschlossen, dass alles andere Vermächtnisse sein müssen.

Zitat:
Enkel 1 müsste dann von B "bezahlt" werden. Genauso wie C und D ?


Genau und das Wohnrecht für E wäre auch ein Vermächtnis, das B zu gewähren hätte.

Zitat:
Enkel 1 müsste dann von B "bezahlt" werden. Genauso wie C und D ?


Nach Abzug der 1.000€ für den Enkel je die Hälfte des Kontoguthabens für C und D. Das Kontoguthaben dürfte B doch kennen.

Wenn A z.B. ein Auto hatte, dann erhalten C und D das Auto und nicht etwa dessen Gegenwert in bar von B. C und D müssen sich dann einigen, wie sie das Auto untereinander aufteilen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb463321-91
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Mehr steht da eigentlich nicht drin - nur noch was genau C und D schon für Summen bekommen haben.
Und das sie deshalb vom Haus nichts mehr bekommen.
Die wesentlichen Sätze, wer was bekommt stehen genau so im Testament.
B kennt natürlich das Guthaben - aber C und D nicht.

Ok, dann also alle Gegenstände für C und D- und kein Geldwert.

Man hätte das Ganze bestimmt auch einfacher schreiben können.. Naja, man lernt aus solchen Dingen was fürs Leben.
Wenn Testament - dann vielleicht mit Hilfe eines Notars.
Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
B kennt natürlich das Guthaben - aber C und D nicht.


Wenn da jetzt nicht große Feindschaft zwischen B einerseits und C und D andererseits herrscht, dann wird, dann wird B ja wohl das Kontoguthaben durch Vorlage von Kontosauszügen offen legen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb463321-91):
Und "bewegliche Güter" heißt das, C und D können dem Lebensgefährten die Möbel aus dem Haus tragen ?


Interessante Teilfrage. Würde aus dem Bauch heraus ja sagen (Problem wem gehören die Möbel mal ausgeklammert).

Aber ob das der Wunsch des Erblassers war. Wohl eher nicht.

Berry

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