Tesch mediafinanz - Inkassoforderung nach Falschlieferung und

4. November 2017 Thema abonnieren
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sonderbarkeeper
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Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Tesch mediafinanz - Inkassoforderung nach Falschlieferung und

Hallo zusammen,

da dies das erste Mal ist, dass ich ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen habe, bitte ich um Nachsicht, wenn ich irgendwelche Details vergessen haben sollte.

Es geht um Folgendes:

Ende Juli habe ich ein Buch bei einem Versandantiquariat auf Rechnung bestellt, dort wurde explizit die _zweite_ Ausgabe annonciert. Was mir dann geschickt wurde, war aber die _erste_ Ausgabe, die ich aus fachlichen Gründen vermeiden möchte (fehlende Korrekturen etc.).
Ich habe umgehend dem Antiquariat gemailt, dies mitgeteilt und gefragt, wie nun vorzugehen ist.
Nachdem darauf keine Antwort erfolgte, habe ich nochmals eine Mail geschickt und nachgefragt. Hierbei widerrief ich sicherheitshalber auch gleich den Kauf. Diesmal antwortete mir ein Mitarbeiter und teilte mit, dass der Chef momentan außer Haus sei, sich aber in der kommenden Woche bei mir melden würde.
Das ist nicht passiert.

Bis heute hat mich weder eine Mail, noch eine irgendwie anders geartete Kontaktaufnahme erreicht. Ebenso keine Zahlungserinnerung, -aufforderung oder sonstige Mahnung, weshalb ich davon ausging, dass das Ganze noch in Bearbeitung ist.
Das Buch liegt seither für den Rückversand verpackt bei mir, allerdings habe ich das Ganze über dem beruflichen Alltag schließlich auch etwas aus den Augen verloren.

Heute erhielt ich nun völlig überraschend einen Brief von "Tesch mediafinanz", in dem folgende Forderungen geltend gemacht werden:

__________________________________________________________________________________________

Grundforderungen unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 19,00 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 4,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.v.m. §§ 280 , 286 BGB : 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.v.m. §§ 280 , 286 BGB : 9,00 EUR
--------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand 2.11.2017): 77,00 EUR

__________________________________________________________________________________________

Dieser Betrag sei "binnen 10 Tagen, spätestens bis 12.11.2017 (Eingang), unter Angabe des Aktenzeichens" 123456789 auf deren Konto zu zahlen. Dazu wird darauf aufmerksam gemacht, dass man so "weitere Kosten (Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten) und Auswirkungen auf [die] Kreditwürdigkeit" vermeiden könne, also eine - erwartbare - implizite Drohung.

Meine Frage nun: Ist dies in dieser Form korrekt und berechtigt?
Abgesehen davon, dass ich keinerlei Kommunkation mehr mit dem Antiquariat hatte, nachdem ich den Kauf widerrufen habe und mir die Antwort zugesagt wurde - und mir auch keine Rücksendeaufforderung zugeschickt wurde, sieht es für mich als absoluten juristischen Laien eher nach einem weiter offenen Geschäftsvorgang aus, da das Problem ja noch nicht gelöst und der Verkäufer kommunikativ in der Pflicht ist.
Da ich ohnehin das Buch mit ca. 99% Sicherheit zurücksenden wollte bzw. es nur in Ausnahmefällen (wenn die neue Ausgabe nirgends verfügbar sein sollte) behalten - und dann natürlich sofort bezahlt! - hätte, ist das Ganze für mich besonders ärgerlich, da ich dann sowohl mit den Inkassokosten als auch dem falschen Buch dastünde.
Auch die Höhe der Summe scheint mir überzogen.

Sollte alles seine Richtigkeit und ich es selbst vermasselt haben, zahle ich natürlich, bin in der Hinsicht aber ziemlich im Zweifel.

Ich habe das Antiquariat sofort kontaktiert und um Klärung gebeten (auch hier bisher keine Antwort, allerdings ist das gerade mal eine Stunde her), würde mich aber freuen, wenn man hier Genaueres über die Rechtmäßigkeit von Schreiben und Forderung(en) sagen könnte, sowie, was nun am besten zu tun wäre - auch hinsichtlich eventueller SCHUFA-Einträge und dergleichen.

Danke im Voraus für jegliche Hilfe

-- Editiert von sonderbarkeeper am 04.11.2017 13:07

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Der entsprechend zugrundeliegende Vertrag wurde von mir fristgerecht widerrufen, nachdem ich nicht diejenige Ware erhalten habe, die beworben wurde. Trotz mehrfacher Kontaktversuche meinerseits gab es nie irgendeine Antwort seitens Ihrer Mandantin. Zudem gab es nie eine Mahnung, Verzug liegt nicht vor. Die Ware liegt bei mir versandfertig für den Rückversand vor und kann gegen Paketschein von mir versandt werden. Sie wollen bitte von ihren absurden fehlgeleiteten Drohungen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit Abstand nehmen. Ein Auskunftei-Eintrag würde von mir mit entsprechenden Schritten beantwortet: Bußgeld-Antrag beim Datenschutzbeauftragten wegen Meldung bestrittener Forderungen, Anzeige wegen Nötigung und einstweilige Verfügung zur Löschung."

Ggf. solltest du das Buch auch einfach direkt an den Laden senden. Besser als auf den Rücksendeschein zu bestehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sonderbarkeeper):
Ende Juli habe ich ein Buch bei einem Versandantiquariat auf Rechnung bestellt, dort wurde explizit die _zweite_ Ausgabe annonciert.

Das könnte man wie genau beweisen?



Gibt es irgendwelche Nachweise darüber was genau der Inhalt der Kommunikation mit dem Verkäufer war und das die ganzen Mitteilungen den Verkäufer überhaupt erreicht haben?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonderbarkeeper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst einmal: Vielen Dank mepeisen und Harry van Sell für die Antworten!

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sonderbarkeeper):
Ende Juli habe ich ein Buch bei einem Versandantiquariat auf Rechnung bestellt, dort wurde explizit die _zweite_ Ausgabe annonciert.

Das könnte man wie genau beweisen?


Meine Bestellbestätigung von Booklooker listet dies Detail mit auf: "Auflage: 2., neubearb. Aufl. [...] 2009." Genügt das?

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es irgendwelche Nachweise darüber was genau der Inhalt der Kommunikation mit dem Verkäufer war und das die ganzen Mitteilungen den Verkäufer überhaupt erreicht haben?


Die Mails habe ich immer noch auf meinem Rechner. Da ich bei meiner zweiten Nachfrage die erste noch im Quote hatte und das Antiquariat dies in seiner Antwort ebenfalls zitiert hat, habe ich quasi einen durchgehenden Beleg des Gesprächsverlaufs bis zum letzten Lebenszeichen des Antiquariats vor der Funkstille, also dass man sich in Kürze bei mir melden würde. Mein Widerruf ist dort auch explizit enthalten.

Genügt das?

Was die Rücksendung angeht: Auf den Rücksendeschein bestehe ich sicher nicht; ich möchte eigentlich nur meine Ruhe haben - und die richtige Ausgabe des Buches... Eine Antwort vom Antiquariat habe ich übrigens auch weiterhin nicht, allerdings hat dies offenbar auch Samstags geschlossen.
Ich würde dann jetzt, wenn das sinnvoll ist, noch bis nächsten Mittwoch oder Donnerstag auf Antwort warten - wenn sich das Antiquariat zwischenzeitlich meldet, können die vielleicht selbst die Forderung beim Inkassobüro streichen? - und dann entsprechend den Hinweisen hier tätig werden.
Passt das so?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Meine Bestellbestätigung von Booklooker listet dies Detail mit auf: "Auflage: 2., neubearb. Aufl. [...] 2009." Genügt das?

Ja. Gut Aufheben, ggf. sicherheitshalber ausdrucken und abheften. Auch den übrigen Mailverkehr.

Zitat:
Passt das so?

Denen nochmals zu schreiben, war eigentlich unnötig,. Normalerweise verweisen die dann direkt wieder ans Inkasso. Aber da du denen geschrieben hattest, kannst du natürlich nun auch zwei drei Werktage abwarten. Schadet nichts. Dem Inkasso kann man auch Ende der Woche noch was schreiben.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sonderbarkeeper):
Genügt das?

Hervorragende Beweise.


Ich würde mal bis Mitte der nächsten Woche abwarten, was die von sich geben.
Falls dann nichts kommt, müsste man etwas massiv aber sachlich nachlegen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonderbarkeeper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

Nicht ganz überraschenderweise habe ich auch auf meine jetzige Anfrage wieder nichts vom Antiquariat gehört.

Daher habe ich nun den Mailtext für die Inkassofirma provisorisch fertiggestellt:
_____________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem habe ich von Ihnen eine Inkassoforderung im Auftrag des Antiquariats XXXX wegen eines angeblich nicht bezahlten Buches erhalten. Die eingeforderte Summe beläuft sich insgesamt auf 77 Euro. Das Aktenzeichen ist: 123456789.

Diese Forderungen weise ich hiermit vollumfänglich zurück. Zwar trifft es durchaus zu, dass das Buch nicht bezahlt ist, der Grund dafür ist allerdings, dass hier ein immer noch offener Geschäftsvorgang vorliegt:
Bei dem Buch handelt es sich um eine Falschlieferung, um deren Klärung ich das Antiquariat bereits vor Monaten mehrfach schriftlich gebeten sowie den Kauf auch fristgerecht widerrufen habe; Verzug liegt somit nicht vor. Bis heute ist jedoch keinerlei Antwort des Händlers auf meine Fragen eingetroffen; übrigens erhielt ich auch keinerlei Zahlungserinnerung oder Mahnung.
Die einzige "Kommunikation", die das Antiquariat seit meiner letzten Frage mit mir führte, besteht also offenbar in der direkten Einschaltung eines Inkassounternehmens. Das sagt indes weit mehr über deren Geschäftspraktiken aus, als über meine Zahlungsmoral.

Das Buch selbst liegt seit meiner letzten Anfrage (Anfang August!) - und der folgenden Abwesenheitsnachricht seitens des Antiquariats mit der Versicherung, dass man sich in Kürze bei mir melden werde - versandbereit verpackt bei mir. Ich habe es nicht verwendet, benötige es nicht und warte selbst darauf, es endlich zurückzusenden, sobald die Formalitäten geklärt sind bzw. ich den Paketschein erhalten habe.

Sowohl die Falschlieferung als auch meine Kommunikation mit dem Antiquariat kann ich vollständig belegen.

Angesichts dieses Sachverhalts fordere ich Sie daher auf, mich nicht weiter mit entsprechend ungerechtfertigten Forderungen (inklusive impliziter Drohnungen bezüglich einer etwaigen "Verschlechterung" der Kreditwürdigkeit) zu kontaktieren.
Ferner untersage ich Ihnen hiermit die jegliche Weitergabe meiner Daten. Ein Auskunftei-Eintrag würde von mir mit entsprechenden Schritten beantwortet: Bußgeld-Antrag beim Datenschutzbeauftragten wegen Meldung bestrittener Forderungen sowie ggf. Anzeige wegen Nötigung. Zuletzt fordere ich Sie hiermit zur umgehenden Löschung meiner bei Ihnen vorgehaltenen Daten auf, welche Sie mir bitte schriftlich, gerne per Mail, bestätigen

Mit dem Antiquariat stehe ich bezüglich des Falls bereits in Kontakt - sofern man eine - bisher erneut einseitige, also einmal mehr unbeantwortet bleibende - Mail als "Kontakt" bezeichnen kann.
Die Lösung des Problems liegt also - wie auch in den letzten Monaten - ausschließlich in der Hand des Unternehmens.
Jegliche Forderungen für ein fälschlich geliefertes Buch, zu dessen Umtausch oder Rücksendung nach fristgerechtem Widerruf vom Händler auch auf mehrfache Kundenanfrage keinerlei Anstrengungen gemacht wurden, sind nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen,
etc.etc.

_____________________________________________________________________________________________________


Ist das so in Ordnung oder sind zu wenig/zu viele Informationen oder anderweitig problematische Elemente enthalten?
(Der letzte Absatz ist wahrscheinlich unnötig - soll der raus?)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Zuletzt fordere ich Sie hiermit zur umgehenden Löschung meiner bei Ihnen vorgehaltenen Daten auf, welche Sie mir bitte schriftlich, gerne per Mail, bestätigen

Das wird nicht viel bringen, aber ich würde es trotzdem drin lassen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von sonderbarkeeper):
Ist das so in Ordnung oder sind zu wenig/zu viele Informationen oder anderweitig problematische Elemente enthalten?


Zuviel Text. Meine persönliche Meinung.

Es reicht:
Zitat (von sonderbarkeeper):
Diese Forderungen weise ich hiermit vollumfänglich zurück.

Zitat (von sonderbarkeeper):
Jegliche Forderungen für ein fälschlich geliefertes Buch, zu dessen Umtausch oder Rücksendung nach fristgerechtem Widerruf vom Händler auch auf mehrfache Kundenanfrage keinerlei Anstrengungen gemacht wurden, sind nicht gerechtfertigt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sonderbarkeeper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

Jetzt habe ich das Ganze nochmal etwas eingedampft - kürzer bekomme ich es aber nicht (Tasti123, Deine Variante ist mir ein wenig zu knapp).
Freue mich, wie immer, über Hinweise - und sei es nur ein "o.k. so". Wenn alles in Ordnung ist, geht die Mail heute abend raus.
_____________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem habe ich von Ihnen eine Inkassoforderung im Auftrag des Antiquariats XXXX wegen eines angeblich nicht bezahlten Buches erhalten. Die eingeforderte Summe beläuft sich insgesamt auf 77 Euro. Das Aktenzeichen ist: 123456789.

Diese Forderungen weise ich hiermit vollumfänglich zurück. Bei dem Buch handelt es sich um eine Falschlieferung, um deren Klärung ich das Antiquariat bereits vor Monaten und mehrfach schriftlich gebeten sowie den Kauf auch fristgerecht widerrufen habe; Verzug liegt somit nicht vor. Bis heute ist jedoch keinerlei Antwort des Händlers auf meine Fragen eingetroffen; übrigens erhielt ich auch keinerlei Zahlungserinnerung oder Mahnung. Das Buch selbst liegt seit meiner letzten Anfrage (Anfang August!) - und der folgenden Abwesenheitsnachricht seitens des Antiquariats mit der Versicherung, dass man sich in Kürze bei mir melden werde - versandbereit verpackt bei mir.

Jegliche Forderungen für ein solch fälschlich geliefertes Buch, zu dessen Umtausch oder Rücksendung nach fristgerechtem Widerruf vom Händler auch auf mehrfache Anfrage hin keinerlei Anstalten gemacht wurden, den Rücksendeprozess (oder alternativ einen Umtausch gegen den korrekten Artikel) in die Wege zu leiten, sind nicht gerechtfertigt.

Sowohl die Falschlieferung als auch die Kommunikation mit dem Antiquariat kann ich vollständig belegen.

Angesichts dieses Sachverhalts fordere ich Sie daher auf, mich nicht weiter mit entsprechend ungerechtfertigten Forderungen (inklusive impliziter Drohnungen bezüglich einer etwaigen "Verschlechterung" der Kreditwürdigkeit) zu kontaktieren.
Ferner untersage ich Ihnen hiermit jegliche Weitergabe meiner Daten. Ein Auskunftei-Eintrag würde von mir mit entsprechenden Schritten beantwortet: Bußgeld-Antrag beim Datenschutzbeauftragten wegen Meldung bestrittener Forderungen sowie ggf. Anzeige wegen Nötigung. Zuletzt fordere ich Sie hiermit zur umgehenden Löschung meiner bei Ihnen vorgehaltenen Daten auf, welche Sie mir bitte schriftlich, gerne per Mail, bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,
etc.etc.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sonderbarkeeper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

jetzt wollte ich nur noch kurz berichten, wie das Ganze aktuell aussieht: Auf meine Mail hin habe ich nach ein paar Tagen folgende Antwort von der Inkassofirma erhalten:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr sonderbarkeeper,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass wir das Mahnverfahren an unseren Mandanten zurückgegeben haben.

Mit freundlichem Gruß,
Unternehmensmitarbeiter

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Damit sollte dieser besonders ärgerliche Teil nun wohl erledigt sein. Vom Antiquariat habe ich natürlich weiterhin nichts gehört (und die Bestätigung der Datenlöschung ist auch ausgeblieben, wie mepeisen prophezeit hatte).

Ich denke, ich warte noch einige wenige Tage und schicke dann ggf. das Buch auf eigene Rechnung - aber nur gegen Rückschein - zurück (und bewerte den Händler dann natürlich entsprechend in den üblichen Portalen).
Damit sollte sich das Ganze dann hoffentlich endgültig erledigt haben.

Danke nochmal für die ganze Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz490701-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen fast identischen Fall.
Habe vor einem Monat einen Kauf bei Ebay getätigt.
Warenwert ca.14€.

Die Ware sofort mit einem Bezahlsystem beglichen und die Ware nach angemessener Zeit erhalten
Aus irgendeinem Grund wurde die offenbar Bestellung zweimal ausgelöst, habe das erst bemerkt nachdem ich von Ebay " einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels " angehängt bekommen habe.
Habe dann dem Verkäufer geschrieben, dass ich einen Artikel bestellt, einen bekommen habe und auch einen bezahlt habe.

Hierauf keine Reaktion der Verkäufers.
Zwischenzeitlich bekam ich eine Nachricht von Ebay dass der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels aufgehoben wurde.

Da ich im gleichen Zeitraum einen zweiten Fall hatte wo es bei Ebay fälschlich zu einer Doppelbestellung kam, ich den Verkäufer kontaktierte und dieser Fall dann vom Verkäufer aufgehoben wurde, ging ich davon aus dass es hier genauso war.
Weit gefehlt.

Nach einem guten Monat bekomme ich Post von der TESCH mediafinanz, die hat dann den Betrag mit Inkassogebühren 45€ ,
Inkassoauslagen 9€,
Mahngebühren 5€ ( einer Mahnung die ich nie erhalten habe )
auf ca. 73 € aufgehübscht .

Die Zahlungsaufforderung der TESCH Mediafinanz in Osnabrück, wurde am Fr.11.5.2018 erstellt, kam
am Do.17.5.2018 (nach 6 Tagen) zu mir ins Haus, mit dem Zahlungsziel 10 Tage ab Erstellungsdatum, das ist dann der 21.5.2018, also Pfingstmontag.

Ab da will dann die TESCH mediafinanz weitere Schritte einleiten, Drohung mit Schufa Eintrag, Gerichts- und Anwaltskosten.

Ist das so in Ordnung ?

Für mich riecht das schwer nach abzocke.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Per heute hast du aber keine offene Rechnung? Du hast alles bezahlt und erhalten, richtig?
Also die Inkassoforderung ist inhaltlich also Unsinn, weil irgendwas gefordert wird, was du längst bezahlt hast, richtig?

Zitat:
Ab da will dann die TESCH mediafinanz weitere Schritte einleiten, Drohung mit Schufa Eintrag, Gerichts- und Anwaltskosten.

Wie ist der exakte Wortlaut dieser Drohung?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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