Bei meinem Auszug stellte ich fest, das der Bettkasten eine gelb-rötliche nicht zu entfernende, 1,5m x 1,5m grosse Farbfläche im Schlafzimmerteppich hinterlassen hat. Das Bett stand 5 Jahre an seinem Platz.
Ist dies nun ein grobfahrlässiges Verschulden meinerseits und muss der Teppich, wie vom Vermieter verlangt, durch einen neuen Teppich ersetzt werden,
oder
zählt dies noch zur normalen Abnutzung?
Teppich durch Bett beschädigt- besteht Schadenersatzpflicht?
26. März 2002
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Frage vom 26. März 2002 | 22:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppich durch Bett beschädigt- besteht Schadenersatzpflicht?
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#1
Antwort vom 27. März 2002 | 02:40
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Maas,
grobe Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich, damit Sie verpflichtet sind, den bei einem 3. entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierfür genügt generell jede Verschuldensform.
Zu berücksichtigen wäre in Ihrem Fall jedoch sicherlich, daß Teppiche in der Regel nach ca. 7 Jahren als abgenutzt gelten. Insoweit müßte sich Ihr Vermieter meines Erachtens nach für den Ersatzteppich einen prozentualen Neu-für-Alt-Abzug anrechnen lassen.
Im übrigen könnte auch daran gedacht werden, den Schaden einmal Ihrer Haftpflicht zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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