Telekommunikationsanbieter entfernt trotz telefonischer Vertragsverlängerung den vereinbarten Rabatt

20. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chris Luwa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)
Telekommunikationsanbieter entfernt trotz telefonischer Vertragsverlängerung den vereinbarten Rabatt

Hallo,

ich habe nun schon das halbe Internet durchforstet und anscheinend bin ich der 1. mit folgendem speziellen Problem:

Ich bin mit meinem Festnetz- und Internetanschluss nun schon seit Ewigkeiten bei Alice/O2. Diesen Vertrag habe ich auch mehrmals telefonisch unkompliziert verlängert. Nach meinem Umzug zum 01.01.2014 wurde mir telefonisch von O2 mitgeteilt, dass ich die Umzugsgebühren spare, wenn ich den Vertrag gleichzeitig wieder verlängere. Dies habe ich unter der Voraussetzung getan, wenn sich am Vertrag nicht ändert. Zu dem Vertrag gehört ebenfalls eine monatliche Rabattierung von 5 €. Allerdings wurde genau diese Rabattierung wohl bei der letzten Vertragsverlängerung nicht mit übernommen, so dass diese im Januar diesen Jahres endete. Nun bin ich seit diesem Moment an mit O2 im schriftlichen Kontakt und fordere Sonderkündigung, da ich dies als versteckte Preiserhöhung sehe. O2 sieht das anders und geht auch nicht auf meine Forderungen ein, dass Sie mir beweisen sollen (beispielsweise mit der zugestimmten Aufzeichnung von damals), dass ich einer abgeänderten Vertragsverlängerung zugestimmt habe. Ich habe auch bei der damaligen Verlängerung von O2 nichts schriftlich über den Vertrag bekommen, lediglich die Ankündigung des Technikers für den Anschluss in der neuen Wohnung.

Komme ich hier irgendwie raus? Am liebsten via Sonderkündigung, im schlimmsten Fall über eine erneute Rabattierung bis zum Vertragsende?

Hierzu muss man auch sagen, dass es sich um einen einfachen Telefonanschluss ohne jegliche Flatrates handelt und einer 16.000er Internetleitung für 25,99 €, was der heutigen Zeit (und auch nicht Anfang 2014) angemessen ist.

Vielen Dank für Antworten im voraus.

Liebe Grüße

Christian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Nun, als erstes sollte man mal prüfen, ob die Rabattierung in irgendeiner Form zeitlich begrenzt war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nach ausführlicher Beratung mit meiner Kristallkugel komme ich zu folgendem Schluß:

Es handelt sich nicht um eine "Verlängerung", sondern einen Neuabschluss. Daher wird auch die Tarifbezeichnung eine andere sein, da die Anschlüsse heute völlig anders sind (Telekom-Resale statt Telefonica-Technik). Durch die Tarif- und Technikumstellung gibt es den alten Rabatt nicht mehr.
Aus Sicht von O2 klar, da die Telekom mehr Geld kostet. Ein 16k-DSL-Vertrag mit Festnetzflat kostet auf Telefonica-Technik nach Verhandeln nur noch 17-20€, auf Telekom-Technik eher 25€.
Rechtlich betrachtet könnte der Vertragsschluss (zu diesen Bedingungen) abgestritten werden. Meine Kristallkugel meint auch noch, das keine Auftragsbestätigng und somit keine Widerrufsbelehrung kam. Dann besteht auch immer noch Widerrufsrecht, denn Neuvertrag bedeutet Widerrufsmöglichkeit. :grins: Ohne diesbezügliche Belehrung auch kein Fristablauf! ;)
Weitere Alternative - nett im Forum oder über Facebook nachfragen, dann wird oft bei solchen Fällen der Rabatt neu eingetragen. Grüß das SM-Team dann von mir :rock:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chris Luwa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zitat:
Nun, als erstes sollte man mal prüfen, ob die Rabattierung in irgendeiner Form zeitlich begrenzt war.


War sie, auf 24 Monate. Allerdings schon seit 2010 oder so. Komischerweise wurde die zeitliche Begrenzung aber bei jeder Verlängerung wieder auf 24 Monate hochgesetzt....also warum nicht bei der letzten....

Zitat:
Rechtlich betrachtet könnte der Vertragsschluss (zu diesen Bedingungen) abgestritten werden.


Das habe ich bereits in 4 Schreiben gemacht. Die Antwort von O2 ist jedoch immer die gleiche: "Tut uns leid, dass wir Ihnen auch diesmal keine andere Aussage geben können. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht". Auf meine Aufforderung, mir zu beweisen, dass ich es so abgeschlossen habe, geht O2 überhaupt nicht ein.

Zitat:
Meine Kristallkugel meint auch noch, das keine Auftragsbestätigng und somit keine Widerrufsbelehrung kam. Dann besteht auch immer noch Widerrufsrecht, denn Neuvertrag bedeutet Widerrufsmöglichkeit. :grins: Ohne diesbezügliche Belehrung auch kein Fristablauf! ;)


Das hatte ich als nächsten Schritt auch überlegt. Damit würde ich aber von meiner Sonderkündigung abkommen. Hätte das Folgen? Könnte ich mich hier auf irgendwelche §§ berufen?

Zitat:
Weitere Alternative - nett im Forum oder über Facebook nachfragen, dann wird oft bei solchen Fällen der Rabatt neu eingetragen.


Habe früher die Probleme auch meist über Facebook geklärt, da der Weg am besten funktionierte. Nachdem es mir mit O2 aber zu bunt wurde und die Probleme sich häuften, bin ich bereits mit meinen Handyverträgen im bösen mit denen auseinander und die sind nicht mehr sonderlich gut auf mich zu sprechen. Eigentlich will ich auch nur noch weg von dem Haufen....

Zu guter letzt: Du solltest darüber nachdenken, deine Zauberkugel stundenweise zu vermieten, die ist ja besser als jede Rechtschutzversicherung :-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Den Ausdruck Sonderkündigung mag ich eigentlich gar nicht, da das eine Worthülse ist, die nur im Zusammenhang mit einem Rechtsgrund Sinn macht. Gründe sind Umzug, Vertragsverletzung, etc.
Wenn man mehrere Gründe für eine Kündigung hat, kann man die auch gestaffelt auflisten. Etwa so:
1. fristlose Kündigung wegen ... keine übereinstimmende Willenserklärung.. hilfsweise 2.
2. .... Grund ... Hilfsweise 3.
3. ist mir bei Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen, das ich weder Auftragsbestätigung noch Widerrufsbelehrung für den Neuvertrag erhalten habe. Wäre mir der Preis in der Auftragsbestätigung aufgefallen, hätte ich sofort widerrufen. Da mir keinerlei Unterlagen zum Vertragsabschluß vorliegen, widerrufe ich hiermit den Vertragsschluß. Dies ist immer noch möglich, da Sie mir bei Vertragsschluß keine Widerrufsbelehrung gesendet haben.

Nachteil bei Widerruf: der alte Vertrag lebt wieder auf, der Preis ist zwar niedriger, aber die Umzugsgebühr fällt an. Andererseits gibt O2 dann bei der Argumentation evtl. nach und räumt den Rabatt erneut ein, denn die sind unfähig eine ordentliche Rückrechnung zu machen und deren CRM stammt aus dem Jahre 1965 (Modell Abakus).
:grins:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chris Luwa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Mr. Cool,

bin leider heute erst wieder dazu gekommen, mich mit der Problematik auseinander zu setzen. Wenn ich der Vertragsverlängerung jetzt widerrufe, dann wäre es ja definitiv der neue Preis, da der Vertrag sich ja dann stillschweigend verlängert hätte um ein Jahr und die Rabattierung wegfallen würde.

Ich wollte auf eine Sonderkündigung hinaus, da definitiv eine Rechtsverletzung vorliegt. Es stehen ja in den eigenen AGB's von O2 unter Punkt 11.1, dass eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden muss. Dies ist ja nicht geschehen. Allerdings auch nur, weil O2 nicht von einer Preiserhöhung sondern von dem Wegfall der Rabattierung ausgeht. Allerdings habe ich den Vertrag damals telefonisch nur unter der Voraussetzung (auf Band von denen aufgenommen) verlängert, die gleichen Konditionen wie bei der letzten Verlängerung zu bekommen. Ich verlange seit Februar, dass sie mir eine Kopie meiner Einwilligung zusenden. Da es diese nicht schriftlich gibt, wäre es nur die Bandaufnahme. Ist O2 dazu verpflichtet? Kann ich sie damit irgendwie festnageln? Denn diesen Punkt ignorieren sie in jedem Schreiben. Die Antwort von denen ist immer wieder "auch Heute können wir Ihrer Sonderkündigung nicht zustimmen)......

Ein Widerruf wäre für mich doof, da dann der Vertrag ebenfalls bis Januar 2016 läuft ohne die Rabattierung und eventuell dafür aber mit den Umzugskosten.....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wie du auf eine Preiserhöhung bei einem Neuvertrag kommst, ist mir völlig schleierhaft. Alle alten Vertragsverhältnisse mit Rabatt gibt es nicht mehr beim aktuellen Stand! Und das ein Rabatt versprochen wurde kannst Du nicht beweisen. Schlüssig ist immer nur der Listenpreis. Und jeder Tag des Zögerns führt mehr zu einer konkludenten Zustimmung.

Du hast meinen Wink mit dem Zaunpfahl auch nicht verstanden - mit den richtigen Argumenten Druck aufbauen um O2 zu dem Rabatt auf den Neuvertrag zu bewegen.Wenn es Dir jetzt nicht mehr um den Rabatt, sondern um andere hinterlistige Überlegungen geht, dann kann ich da kaum helfen. Vertrag ist Vertrag.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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