Telekom - Vertrag - Leitung

18. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)
Telekom - Vertrag - Leitung

Guten Morgen,

folgende Situation:
Ich habe ein 24 Monatsvertrag bei der Telekom, Laufzeit bis 03/2014. Ich ziehe in Kürze (03/2013) aus der Wohnung aus in der ich die vertraglichen Leistungen utze und ziehe beruflich bedingt in Süddeuschland in eine Wohnung, in der Telefon / DLS eines anderen Providers vorhanden ist - ich kann also meinen Anschluss nicht umziehen.

Die Telekom lässt mich nun, oh wunder...., nicht aus dem Vertrag und ich darf bis 03/2014 für Leistungen zahlen die ich nicht nutze. OK, hätte man mal ausführlich die AGBs gelesen (aber wer macht das schon bei solchen Dingen....). Damit habe ich jetzt auch nicht den Stress - zwar extrem ärgerlich aber nun gut.

Was mich aber auf die Palme bringt und das wäre meine Frage ob das rechtlich in Ordnung ist:
ich ziehe am 09.03.2013 aus und nur weil der Vertrag weiter läuft, will die Telekom den Anschluss bis 03/2014 "blockieren" bzw. nicht freigeben - da ja der Vertrag noch läuft.....

Das ist rechtens?

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"Glück Auf!"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den Anschluss blockieren dürfte sie gar nicht. Das dürfen sie schon nicht wegen dem nachmieter. Rein rechtlich sieht es so aus, dass es ein Gesetz gibt, was dir eine 3-Monats-Kündigungsfrist erlaubt bei Umzug §46 TKG , Absatz 8. Allerdings für Fälle, in denen der Anbieter in der neuen Wohnung den Anschluss nicht oder nicht in der gleichen Qualität gewährleisten kann.

Wenn das nicht gerade eine WG ist und wenn die Telekom den gleichen DSL-Anschluss anbieten könnte, dann verstehe ich die Argumentation nicht ganz. Der DSL-Anschluss des Vorgängers kann umgeschaltet werden. Was kümmert dich der?

Ansonsten ist das im Moment eine Grauzone. Ob die Telekom den DSL-Anschluss am neuen Standort nicht anbieten kann, weil schon ein Anschluss da ist und ob das dann auch unter den oben genannten Gesetzestext fällt. Im Zweifel mal versuchen, darauf zu bestehen, dass sie dir eine 3 Monats-Sonderkündigungsfrist einräumen müssen. Schauen, wie die Telekom reagiert.

Unabhängig davon: Sie können aus Sicht der Schadensberechnung für den Rest der Vertragslaufzeit nicht die volle Grundbgebühr einfordern. Das wäre sonst Reingewinn und eine wirtschaftlich unzulässige Vorteilsnahme. Da gibt es in letzter Zeit viele Urteile von Amtsgerichten in ähnlicher Richtung.

Rechtliche Garantie gibt es hier noch nicht, denn den Passus mit dem Umzug gibt es erst seit Mitte letzten jahres und meinem Wissen nach wurde das noch nicht vor Gericht verhandelt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die schnelle Antwort!

Um einem Missverständnis vorzubeugen, bis ich in Süddeutschland eine passende Wohnung finde, meine Probezeit rum ist etc. wohne ich im Ferienhaus von Freunden, denen kann ich den vorhandenen Anschluss schlechterdings umlegen lassen nur damit ich weniger Stress habe....

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"Glück Auf!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wenn ein Nachmieter schon feststeht, könnte dieser evtl. deinen Vertrag bei der Telekom übernehmen.
Das wäre am Ende am einfachsten.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)

"Leider" bringt der Nachmieter seinen eigenen Provider mit. Natürlich Telekom Konkurrenz.....

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"Glück Auf!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Zugangsdaten der Teledoof sind auch an anderen Telekomiker-Anschlüßen nutzbar. Daher ist es durchaus sinnvoll den Vertrag evtl. weiter zu nutzen. Falls Ferienhaus mit T-Anschluß dort vielleicht nur DSL aufschalten lassen und verrechnen oder ... oder ...

Die Nutzbarkeit ist jedenfalls besser als bei V... oder A...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist denn im Ferienhaus überhaupt technisch ein Anschluss gelegt oder nur im "Haupthaus"? Nochmal: Den alten Anschluss zu sperren zu Lasten des Nachmieters der alten Wohnung ist schlichtweg Unfug und unzulässig.
Was mit dem neuen Anschluss ist, da gilt zu untersuchen ob man unter den Passus "In der neuen Wohnung kann der Anschluss nicht weitergeführt werden" fällt oder nicht. Wie ich oben sagte: Ich würde mich erstemal dumm stellen und die substantiierte Begründung der Telekom abwarten, wieso sie der Meinung sind dich nicht aus dem Vertrag zu entlassen und wieso sie den Anschluss in der neuen Wohnung bereitstellen könnten.


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