Hallo,
meine Schwester hat gerade Ihren Vodafone Vertrag ohne weiteres kündigen können, weil der Anbieter dort wo sie umziehen nur eine Geschwindigkeit von 1mbit anstatt 6 mbit liefern kann.
Nun meine Frage:
Kann es sein, dass ich meinen Vertrag bei der Telekom doch nachträglich kündigen kann? Ich habe michnähmlich nach unzähligen abwimmelungen und ein vergebliches Schreiben geschlagen gegeben.
Bei mir war es der gleiche Fall. Bin umgezogen und Telekom konnte mir anstatt meiner vorherigen 16mbit leitung nur noch 3mbit zur verfügung stellen.
Und dann kommt der absolute Horror! Der Vertrag hat sich auch noch verlängert. Um weitere 2 Jahre. Ist das rechtens oder hätten die mich sofort oder zumindest zu dem Zeitpunkt aus dem Vertrag lassen müssen, wo der Vertrag nach 2 Jahren ausgelaufen wäre?
Über eure Antworten freue ich mich sehr!
Lg
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Telekom Internetvertrag Abzocke
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Gabriel,
Fast immer steht im Vertrag klein geschrieben, dass man vor dem Ablauf der ersten 2 Jahre der Vertragslaufzeit im vorraus kündigen muss, sonst verlängert sich dieser automatisch.
Gruß und frohe Feiertage,
Paddi
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"Ich bin nicht faul, ich ruhe mich aus bevor ich müde werde."
Was hat denn ein Vertrag mit der Teledoof mit der Kulanz von Voxxxxx zu tun? Wenn die nicht wollen und du zudem einen Neuvertrag ohne Bandbreitenzusicherung abgeschlossen hast, haste wohl Pech.
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quote:
Kann es sein, dass ich meinen Vertrag bei der Telekom doch nachträglich kündigen kann?
Es käme darauf an, was bezüglich der Bandbreite im alten Vertrag steht, was in den Schreiben steht und was im neuen Vertrag steht.
Aber eher unwarscheinlich ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Der Vertrag hat sich auch noch verlängert. Um weitere 2 Jahre.
Falsch - genaugenommen ein Neuvertrag an neuer Adresse und vermutlich basierend auf der dort verfügbaren Geschwindigkeit. Das wars dann ...
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
In der Tat wäre hier eine Kündigung möglich, bzw. eine nachträgliche Anpassung der Gebühren.
Das AG Fürth hatte in einem ähnlichen Fall zu urteilen, wo der tolle Internetanbieter mit dem zwei Zahlen und dem Kaufmanns-Und nur 3 MBit statt 16 MBit liefern könnte. Da half es dann auch nicht, dass besagter Anbieter auf seinen Vertrag pochte. (Az. 340 C 3088/08
).
Damit wir uns hier nicht falsch verstehen:
Es ging dabei nicht um einen Umzug sondern lediglich um die zu hohe Abweichung des Ist-Wertes, von der Soll-Norm. Das heisst, wenn Dir der Anbieter nicht das liefern kann, wofür Du auch bezahlst, erfüllt er NICHT seinen Vertrag und der Vertrag kann somit auch gekündigt wurden. - Klingt einfach, war es aber anscheinend nicht
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