Telefonnummer im Internet veöffentlicht

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
imrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
Telefonnummer im Internet veöffentlicht

Schönen guten Tag,

meine Frage an Sie, meine Handynummer wurde im Internet veröffentlicht. Daraufhin habe ich einige Anrufe von fremden Personen bekommen (ca 30-40).
Ich habe das Forum in dem meine Nummer veröffentlicht wurde beauftragt diesen Eintag zu löschen, darauf war dann auch Schluss mit den Anrufen.
Die IP von der Person die meine Nummer Scherzes halber ins Internet gestellt hat wurde an die Polizei gemeldet.
Was passiert, wenn ich jetzt eine Anzeige stelle?
Mit welchen Konsequenzen hat mein "Peiniger" zu rechnen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das alte Märchen mit der IP-Adresse!

Mit der IP-Adresse wird die Polizei wohl wenig anfangen können, weil man damit
(1) nicht unbedingt den Anschlussinhaber rauskriegt wg. der kurzen Löschfristen
(2) weil über den Anschluss mehrere Personen auf das Internet zugreifen könnten
(3) weil richtig schlimme Finger über einen ausländischen Proxy ins Internet gehen.

Der Beweis, dass Person XYZ die Nummer veröffentlich hat, wird den Strafverfolgungsbehörden sehr schwer fallen.

Außerdem steht die Rausgabe der IP-Adresse/Anschlussinhaber bei leichten Straftaten i.d.R. unter Richtervorbehalt.

Bei diesem Umstand wird wohl ein Richter die Herausgabe der IP und eine mögliche Hausdurchsuchung wg. der Unverhältnismäßigkeit nicht zustimmen.

Zitat:
Was passiert, wenn ich jetzt eine Anzeige stelle?

Da Sie bis jetzt wohl noch keine Anzeige erfolgt ist, wird die Polizei bis jetzt noch nichts gemacht haben.

-- Editiert am 29.03.2011 12:54

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

das wird im Sand verlaufen.

Eine IP muss nicht stimmen, da gibt es haufenweise Möglichkeiten die zu Verschleiern.
Das Ding ist doch schon um - wenn der vermeitliche Täter in einem Internet Cafe war.
Was nützt da die IP ? Nichts.
Fall erledigt.
Polizei mit Latein am Ende.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und diese vom Provider die Einwahl-IP bekommen / haben und ich zivil eine Anzeige gegen diese Person stelle, würde ich damit weit kommen, oder würde sich das dann im Sande verlaufen?

Welcher Tatbestand würde überhaupt vorliegen?

Es wurde meine Handynummer mit einem X-Belibigen Namen in ein Forum gestellt. Mit einem Aufruf mich anzurufen wer will.

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
imrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Stimmt auch wieder.. Also müsste man die IP Prüfen, ob sich dahinter ein Privathaushalt verbiergt. Wenn das der Fall wäre, von was ich ausgehe, kann der Täter ja ausfindig gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Wenn das der Fall wäre, von was ich ausgehe, kann der Täter ja ausfindig gemacht werden.


Ja, wenn der Eintrag zu welchem du die IP hast, nicht älter als 7 Tage (sofern der Provider überhaupt so lange speichert) ist und der Täter nachweilich der einzige ist, der den Anschluss nutzt, dann hättest du den Täter...
Sofern bei sowas ein richter überhaupt der IP-Abfrage zustimmt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
imrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Ach so, kann ein Richter nur über die IP Abfrage bestimmen?

Dazu wäre dann bestimmt das Delikt zu "gering", oder?

Denke die schwere der Tat reicht hierbei nicht aus, schliesslich wurde ich nur ein zwei Tage belästigt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Welcher Tatbestand würde überhaupt vorliegen?


Gar keiner.

Du hättest nur zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch. Strafbar hat sich der Betreffende nicht gemacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Welcher Tatbestand würde überhaupt vorliegen?


Ich mach mich mal zum gewerbemäßigen Kriminellen:

Unter der 505064564 und die nächsten folgenden 50000 Nummer kann man in allen Netzen anrufen um ein kostenloses Bügeleisen zu bekommen. (Scherz)

Man muss also schon den Zusammenhang beschreiben. Denn eine "Nummer" unterliegt keinen Schutz, kann ja ein Zahlendreher gewesen sein, oder war früher die Nummer des Bügeleisenshops......

Meine IP ist übrigens heute eine Russische .-)

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
imrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Okay, aber meine Nummer war auf einem falschen (weiblichen) Profil mit der Aufforderung anzurufen, wenn jemand Lust hat mit mir in die Badewanne zu steigen....

Und ein Zahlendreher setzt vorraus, dass der andere eine ähnliche Nummer hat.


Also kann ich nicht auf Mobbing, Üblenachrede, Verläumdung oder ähnliches vorgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Und ein Zahlendreher setzt vorraus, dass der andere eine ähnliche Nummer hat


Eher das er dich "irgendwie" kennt.

quote:
Also kann ich nicht auf Mobbing, Üblenachrede, Verläumdung oder ähnliches vorgehen?


Du kannst Anzeige erstatten, dann als Nebenkläger in die Ermittlungsakte des Staatsanwalt einsehen. Nur wird dieser wohl das Verfahren einstellen.

Sinnloses unterfangen. Am besten und einfachsten ist eine neue Nummer.

Uwe


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2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Falls ein Staatsanwalt deswegen ermittelt könnte man an die Daten kommen. Dann trifft das alles zu.

Da bei einem Handy schon die nächste Nummer einem Callgirl gehören kann, könnte das auch eine Verwechslung sein.

Wenn es "Nur" die Nummer war wird es schwer mit Urkundscharakter denn die Nummer ist erst mal nur eine Nummer.

Nur im Zusammenhang mit dem Täter und irgendeiner Beziehung zum Opfer wird daraus eine strafbare Handlung.

Uwe

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