Telefonische Anmeldung

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tommy85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonische Anmeldung

Habe eine kurze Frage zu meiner Anmeldung bei einem Beachvolleyanbieter. Die Situation war folgende: Ich wollte einen Platz in der Beachvolleyball reservieren und man sagte mir ich müsste erst meine Daten durchgeben. Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich den Platz auch noch am nächsten Tag wieder abbestellen kann, wenn noch was dazwischen kommen sollte. Am nächsten Tag musste ich den Platz tatsächlich wieder abbestellen und habe deswegen wieder in der Halle angerufen.
Der Mitarbeiter (diesmal ein anderer) sagte mir man könne die Plätze nur max. 48 Stunden vorher stornieren. Ist diese Praxis rechtlich zulässig? Ich habe ja auch keinen Vertrag oder ähnliches unterschrieben. Kann mich das Unternehmen dazu zwingen die Kosten trotzdem zu übernehmen??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ein_narr
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

also:
1. ein vertrag kommt auch mündlich oder hier fernmündlich zustande. dass du nix in der hand hast ist egal - ein vertrag kommt mit angebot und annahme auch am telefon zustande.

2. abbestellen. wenn dir am telefon eine entsprechende möglichkeit zugesichert wurde, ist dies auch vertragsbestandteil geworden. problem ist aber, ob die das zustandekommen auch beweisen kannst. da beim telefonieren in der regel nur zwei personen beteiligt sind, dürfte dir das schwer fallen.

3. ansonsten fällt mir nix ein. verträge sind einzuhalten. ein allgemeines rücktrittsrecht kennt das deutsche recht nicht.

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