Tele Columbus Multimedia GmBH/Kohl Forderungsmanagement

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
zeroni92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tele Columbus Multimedia GmBH/Kohl Forderungsmanagement

Hallo Zusammen,

mein erster Beitrag hier und ich melde mich mit einem Problem an Euch, bin in der Materie noch sehr unerfahren und habe (wie ihr weiter unten lesen werdet) auch ein paar Fehler gemacht. Ich hoffe trotzdem auf einen klugen Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll.

Ich hatte ein Vertrag bei der Firma TeleColumbus (Internet/TV usw.). Nach der Kündigung meines Vertrages, wurde ich aufgefordert, die geliehene Hardware (in dem Fall ein (Internet- ) Modem zurückzuschicken. Leider kam es aus privaten Gründen zu Verzögerungen, sodass ich das Modem erst mit einer Verspätung von knapp zwei Monaten abgeschickt habe (in dem Fall also klar mein Verschulden)
In der Zeit hat mir die Firma dann eine Schadensersatz in Rechnung gestellt und nach und nach Mahnungsgebühren drauf gerechnet. Ich hab allerdings den Schadensersatz nicht überwiesen und habe das auch bis heute nicht getan. Ich hab die Hardware also abgeschickt, sie ist angekommen (wurde mir zumindest am Telefon bestätigt).

Jetzt meine Frage, ist es richtig, dass ich jetzt noch immer einen Schadensersatz zahlen soll, obwohl die Hardware mittlerweile angekommen ist? Die Mahngebühren verstehe ich noch, wäre auch bereit diese zu zahlen.
Mittlerweile hat "TeleColumbus" das ganze an die Firma "Kohl Forderungsmanagement" weitergegeben. Am Telefon, wird dies von TeleColumbus auch als abgeschlossen dargestellt und ich solle mich mit "Kohl" in Verbindung setzen.

Jetzt das zweite Problem: Ich hab mich im Internet über die Firma "Kohl" nachgelesen und habe eigentlich von allen Seiten (wenn ich mich nicht irre, gibt es auch hier einige Beiträge dazu) gehört, dass es ein dubioses Inkassounternehmen ist, mit welchem man telefonisch nichts absprechen kann und man solle auf gar keinen Fall Geld bezahlen. Leider hab ich gestern, bevor ich im Internet nachgeguckt habe, mit dem einer Mitarbeiterin telefoniert,sie sagte, ich solle zunächst nur einen Betrag für das Inkasso zahlen, den Teil für Telecolumbus nicht, ich solle ihnen meine Bestätigung, dass ich die Hardware abgeschickt hätte zusenden und der Reste würde sich klären.
Kann ich diesem Rat überhaupt trauen? Bin da doch sehr skeptisch, denn im Grunde ist es denen doch nur wichtig, dass sie "ihr" Geld kriegen und nicht, dass mir wirklich geholfen wird.


Ich hoffe, mir kann an dieser Stelle weitergeholfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

zeroni92

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Vergiss diesen Blödsinn. Mit der Zahlung an das Inkasso ist das Geld weg. Und ja, man telefoniert nicht mit Inkassos. Die ziehen einen nur mit vollkommen schwachsinnigen Ideen über den Tisch. Du bist auch nicht verpflichtet, denen irgendetwas zu beweisen. Erst vor Gericht wärest du ggf. in der Beweispflicht, die Hardware versandt zu haben.

Das Inkasso ist auf keinen Fall auf deiner Seite, das will nur Geld. Und wenn es dafür Blödsinn erzählen muss, das ist denen Recht. Prüfe noch mal die Paketverfolgung, drucke dir das ggf. aus und hebe es auf.

Ich würde hier maximal ein einzelnes Schreiben hinschicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Laut Paketverfolgung ist die Hardware ordnungsgemäß angekommen. Offenbar also handelt es sich hier um gewerblichen Betrug. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, ergeht gegen die Mitarbeiter der Kohl Inkasso und der TeleColumbus Strafanzeige wegen Nötigung und gewerblichen Betruges. Ich diskutiere nicht, ich untersage ansonsten die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Äußerungen von mir gibt es nur in einem Gerichtsprozess oder als Zeuge im Rahmen der angedrohten Strafanzeige."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zeroni92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Nur ich wäre mir jetzt unsicher, ob ich mich wirklich darauf beziehen kann, dass die Hardware "ordnungsgemäß angekommen" ist, denn ordnungsgemäß hieße ja sicherlich innerhalb der mir von Telecolumbus gestellten Frist und die hab ich ja ehrlicherweise, leider versäumt und das ganze erst mit einer größeren Verzögerung zugeschickt. Oder irre ich mich da?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
musik-guinness
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider gibt Telecolumbus offene Posten recht schnell an das Inkasso, was aber rechtens ist es. Es wird in den Briefen auch darauf hin gewiesen. Was das Inkasso Unternehmen vorgeschlagen hat, ist aber nicht unvernünftig. Und wenn die Dame vom Inkasso "nur ihr Geld will", warum fordert sie bei Dir nicht alles? Inkassounternehmen werden im Netz nie gute Kritiken bekommen, weil dort ja nur Fälle landen, die schon gescheitert sind. Überweise die eine Gebühr, schick die Belege hin, um zu beweisen, das Telecolumbus das Gerät erhalten hat und bitte darum, mit Telecolumbus abzuklären, das die Forderung zurück genommen wird. Am besten gehst Du in einem Telecolumbus Shop und lässt mal ins System schauen, ob die Hardware nicht schon zurück gerechnet wurde und Dein Konto bei Telecolumbus schon ausgeglichen ist. Dann solltest Du eigentlich da raus kommen.

Viel Erfolg

Guinness

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nur ich wäre mir jetzt unsicher, ob ich mich wirklich darauf beziehen kann, dass die Hardware "ordnungsgemäß angekommen" ist

Wichtig ist nur, dass es nachweisbar angekommen ist. Davon sollte man sich natürlich vor einem solchen Brief überzeugen, wie gesagt ggf. via Online-Paketverfolgung.

Ansonsten behaupten die ja mehr oder minder, dass es bis heute nicht angekommen sei, sie fordern ja nach wie vor den Schadensersatz. Ob du nun nicht rechtzeitig warst und etwaige Mahngebühren zu zahlen seien, würde ich persönlich erst dann diskutieren, wenn die auch wirklich nur noch diese Mahngebühren einfordern. Vielleicht kann man denen noch Briefporto überweisen, so 2,50€. Ich würde im Verwendungszweck ergänzen "Nur Briefporto, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Einfach um der Diskussion über etwaige Mahngebühren vorzubeugen.

Zitat:
leider gibt Telecolumbus offene Posten recht schnell an das Inkasso, was aber rechtens ist es.

Nein, ist es nicht.
Wenn die eigentliche Hauptforderung getilgt ist durch Zurücksenden der Hardware, dann darf sie nicht mehr an ein Inkasso angegeben werden und eingefordert werden. So einfach ist das.
Und selbst wenn man diskutieren mag wegen Mahngebühren, bedeutet "die Abgabe ist rechtens" noch lange nicht, dass man Inkassogebühren zahlen muss. Zunächst einmal muss man sich die Frage stellen, ob hier jemals Verzug vorlag. Egal was in AGB steht: Die Sonderregeln zum verzug greifen nicht, da der Termin bei Vertragsschluss gar nicht bestimmbar ist. Insofern muss mindestens A) zur Rücksendung aufggefordert werden, B) die Rücksendung angemahnt werden, C) Schadensersatz gefordert werden. Und erst beim dritten Schreiben ist der Weg aus meiner Sicht frei, überhaupt Verzugsschäden zu fordern. Gab es diese drei Schreiben jemals bevor es ans Inkasso abgegeben wurde?

Üblicherweise gibt es maximal ein Schreiben. Das kann aber hinsichtlich des Schadensersatzes und Mahngebühren noch gar keinen Schaden ausgelöst haben.

Zitat:
Was das Inkasso Unternehmen vorgeschlagen hat, ist aber nicht unvernünftig. Und wenn die Dame vom Inkasso "nur ihr Geld will", warum fordert sie bei Dir nicht alles?

Ganz einfach: Weil sie dann im zweiten Schritt den Rest fordern und als Argument vorbringen, dass man das ja anerkannt habe durch die erste Zahlung.
Oder zweite Variante: Sie behaupten, man habe ja am Telefon eine Ratenzahlung abgesprochen und die Gebühr wird sogar noch um rund 100€ "Rateneinigungsgebühr" erhöht.

Zitat:
Überweise die eine Gebühr, schick die Belege hin, um zu beweisen, das Telecolumbus das Gerät erhalten hat

Natürlich kann man das machen, um es nicht weiter zu eskalieren. Aber ich bin ja nicht nur hier, sondern in mehreren Foren unterwegs. Wenn man mal beobachtet, wie das hinsichtlich der zurückgesendeten Geräte so abläuft, fällt eines extrem auf: Bei vielleicht 1%-2% kommt es immer wieder zu Problemen und es wird permanent verleugnet, dass das Gerät jemals zurückgeschickt wurde. Selbst wenn man deutliche Worte wählt, beharren die drauf "Weisen sie uns erst mal nach, das jemals zurückgeschickt zu haben". Sobald man mit Anwalt droht o.ä., wird dann "nochmals geprüft und plötzlich das Gerät wiedergefunden."
Man kommt hier nicht umhin, zumindest einen gewissen Verdacht nach einer systematischen Abzocke zu sehen. Selbst wenn die Abzocke nur darin besteht, zu frühzeitig ein Inkasso zu beauftragen und das Inkasso blockt jeden Einwand erst mal ab. Auch das ist schon eine Abzocke mit System.

-- Editiert von mepeisen am 09.03.2016 08:10

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zeroni92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich jetzt wie folgt verhalten.
Ich bin zu einer örtlichen Beratungsstelle für ähnliche Fälle gegangen und habe auf die Beratung hin ein schlichtes Schreiben Richtung "KOHL" aufgesetzt, dass ich der Forderung widerspreche, da ich den Vertrag fristgerecht gekündigt habe und die Hardware bestätigt bei "Telecolumbus" angekommen ist. Dieses Schreiben hab ich dann als Einwurf Einschreiben verschickt.

Gestern erhielt ich dann einen Anruf von "Telecolumbus" in dem mir in freundlichstem Ton versichert wurde, dass all dies nur ein Fehler ihrerseits gewesen wäre. Die Forderung würde eingstellt und sie entschuldigen sich für die Mühen, die sie mir gemacht hätten, auch mit Kohl würden sie sich in Verbindung setzen und die Forderung sei im Gesamten eingestellt. Es wurde auffällig oft wiederholt, wie sehr es ihnen leid tät und das mich doch keine Schuld trifft.
Ich hab mir das ganze noch schriftlich bestätigen lassen und bin sehr gespannt, ob es das jetzt wirklich war...

Bis hier hin bedanke ich mich für die Mithilfe in diesem Forum, speziell an "mepeisen".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Iarch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich bitte euch um Hilfe. Ich weiß, seit dem letzten Beitrag ist ein Jahr vergangen, aber ich wollte keinen neuen Beitrag öffnen, da ich das gleiche Problem habe wie hier.
Kurze Zusammenfassung:
TeleColumbus gekündigt, verspätet den Router abgeschickt, deswegen Mahnungen bekommen. Post von KOHL Forderungsmanagment erhalten. Danach mit TeleColumbus telefoniert. Die Frau(Call-Agentin) sagte, dass trotzt der verspäteten Rückgabe (die Rückgabe von Router wurde nur telefonisch bestätigt, schriftlich nicht) ich den vollen offenen Beitrag ausgleichen soll. Sie (Call-Agentin) hat vorgeschlagen, dass ich ein Kulanzschreiben an die schicke, aber die Bearbeitungszeit lange dauern wird. Den Brief habe ich abgeschickt, allerdings nicht per Einschreiben, nur in den Briefkasten geworfen. Jetzt überlege ich nochmal zu verschicken aber per Einschreiben. Was glaubt ihr, lohnt sich das? Oder TeleColumbus anrufen und fragen, ob der Kulanzschreiben angekommen ist?
Mittlerweile habe ich den zweiten Brief von KOHL Forderungsmanagement bekommen, wo die mir nur paar Tage gegeben haben, sonst übergeben Sie an den Rechtsanwalt. Ich wollte an KOHL Forderungsmanagement schreiben, dass ich die Forderung direkt mit TeleColumbus regeln werde, bin aber wegen Studium in Verzug gekommen.

Heute, wieder nur nach paar Tage danach, ist der Brief von dem Rechtsanwalt gekommen mit den Anforderungen von TeleColumbus und von KOHL Forderungsmanagement.

Jetzt brauche ich euren Rat. Wie sind meine nächste Schritte? Soll ich trotzdem noch den Brief an KOHL Forderungsmanagement schreiben oder direkt an Rechtsanwalt?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie helfen könnten.

Gruß

Iarch

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit Inkassos.
Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun, denn die können nicht sowohl die Hardware einbehalten als auch das Geld fordern. Was die dir also erzählt haben war einfach nur Blödsinn.

Zitat:
wo die mir nur paar Tage gegeben haben, sonst übergeben Sie an den Rechtsanwalt

Lass mich raten: Der Anwalt rechnet seine Gebühren noch mal oben drauf, richtig?

An diesem Punkt würde ich mich ans Aufsichtsgericht des Inkassos wenden. Eine Beschwerde formulieren (kostet nur Briefporto).
Beschwerdegrund ist die angedrohte Abgabe an einen Anwalt. offenbar ist das Inkasso sachlich und fachlich vollkommen überfordert und braucht zwingend die Hilfe eines Anwalts, droht auch noch eine verbotene Kostendopplung an. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Lizenz gemäß RDG nicht mehr vor und denen muss die Lizenz entzogen werden...

Dem Anwalt würde ich folgendes schreiben: "Werter Anwalt. Ich habe soeben beim Aufsichtsgericht einen Lizenzentzug beantragt wegen verbotener Kostendopplung. Zudem behalte ich mir vor, mich ebenfalls bei der Anwaltskammer zu beschweren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Im übrigen ist das, was Sie hier treiben, meiner Meinung nach Beihilfe zum Betrug. Telecolumbus hat die Hardware erhalten und es gibt keine offene Forderung zu begleichen. Ich behalte mir daher Strafanzeige vor. Wir können das gerne vor Gericht ausdiskutieren, ich lege es sogar ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an."

Deutliche Worte aber anders wird man von denen nicht ernst genommen meiner Meinung nach.

Normalerweise sollte man sich dann zurück ziehen. Bereits die verbotene Kostendopplung ist etwas, mit dem man sich sowieso nicht vor Gericht in eine Klage traut. Das haut einem normalerweise jeder Richter um die Ohren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Iarch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

danke für die Antwort. Sorry ich weiß nicht, wie man hier richtig zitiert, habe als Text beschrieben.

Zitat : "denn die können nicht sowohl die Hardware einbehalten als auch das Geld fordern"

ich bin desselben Meinung. Mit Inkasso will ich nicht telefonieren. Ich weiß nicht ob ich an die schreiben soll, oder jetzt nur an den Anwalt.

Zitat: "Lass mich raten: Der Anwalt rechnet seine Gebühren noch mal oben drauf, richtig? "

Nein, da hast du falsch geraten. Der RA will nur die Gebühren für TeleColumbus und für KOHL (die fordern sogar mehr als Telecolumbus). Soll ich trotzdem die Beschwerde schreiben?

-- Editiert von Iarch am 04.03.2017 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Soll ich trotzdem die Beschwerde schreiben?

Überraschend für mich. Nein, dann hat sich das mit der Beschwerde erledigt. Die Beschwerde zielt in erster Linie ja auf die Kostendopplung ab.

Wenn man etwas schreibt, dann an den letzten, der sich gemeldet hat. Also an den Anwalt.

Ein Brief reicht, danach kann man schweigen, es sei denn, es kommt ein Schreiben eines Gerichts. Nicht zu viel, nur eins zwei Sätze, dass es Unfug ist, sowohl die Hardware einzubehalten als auch Geld zu fordern.

-- Editiert von mepeisen am 04.03.2017 19:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Iarch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

es ist so weit, der gelbe Brief lag heute im Briefkasten. Was mir gleich aufgefallen ist, das auf dem Briefumschlag kein Zustelldatum stand (und keine Unterschrift). Ich habe gleich bei der Post angerufen und Reklamation angelegt. Die Frau von der Post sagte, dass es besser sei, wenn auch der Absender sich bei der Post meldet. Jetzt frage ich mich, ob ich bei dem Amtsgericht anrufen soll?
Oder kann ich den Brief öffnen, Widerspruch ankreuzen und zurück per Einschreiben an das Gericht senden? und mir den Kopf nicht zerbrechen...
Ab wann wird es eigentlich nötig sein den Rechtsanwalt einzuschalten?

Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Oder kann ich den Brief öffnen, Widerspruch ankreuzen und zurück per Einschreiben an das Gericht senden? und mir den Kopf nicht zerbrechen...


Würde ich dir empfehlen.

Zitat:
Ab wann wird es eigentlich nötig sein den Rechtsanwalt einzuschalten?


Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Klage eingereicht wird.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Schließe mich fm an :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Iarch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden für die schnelle Antwort, werde auch so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
funrec
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist, ob die RA Kanzlei Krziscik überhaupt klagt. Hunde die bellen, beißen ja meist nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von funrec):
Die Frage ist,

Die Frage ist doch eher, warum man für so einen Satz einen 7 Jahre alten Beitrag ausgräbt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.