Teilzeitvertrag aber Vollzeit arbeiten?

3. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
Teilzeitvertrag aber Vollzeit arbeiten?

Person A hatte heute ein Vorstellungsgespräch, 40-Stunden Woche, Bezahlung nach Tarif, wird Montag mal bei der Gewerkschaft nachfragen was das für ein TV ist, ein Haustarif verneinte man im Gespräch.

Aber anbieten kann man nur Teilzeit 30-35 Stunde...Personalbogen ausgefüllt und das Personabüro an einen anderen Standort würde dann entscheiden.

Person A ist etwas verwirrt 40 Stunden Woche und das Angebot Teilzeit 30-35 Stunden, naja Betriebsrat gibt es auch, mal schauen ob die Gewerkschaft am Montag weiterhelfen kann.

Ist ein größeres Möbelhaus mit meheren Standorten was ja den Bereich Handel entspricht, Urlaub auch 30 Tage also da greifft ein TV
Samstags inklusive und gelegentlich Sonntags (Schautag)

Im Personalbogen wurde Behinderung angeben und auch solcher das ein Antrag läuft, eigentlich müssen die dann doch Kontakt mit den BR oder Schwerbehindertenvertretung aufnehmen weil Person A das mit JA angekreutzt habt.

Kann auch sein das einfach Absage kommt, so ca 10 Tage meinten diese.

Aber mit 40 Stunden und Teilzeit is Verwirrung für ein Berufsanfänger.

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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... auch Personalbüros machen Fehler. Also rückfragen!

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#2
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Hier sollte man wohl den Vertrag genau zu Hause prüfen und nicht vor Ort unterschreiben wen es zur Anstellung kommt

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#3
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Im Tv steht:

Mehrarbeit für Vollbeschäftigte ist jede über die vereinbarte oder festgelegte tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeit, sofern sie nicht gemäß § 2 Abs.5 ausgeglichen wird.

Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte ist jede Arbeitszeit, die über die in § 2 Abs.1 geregelte Arbeitszeit hinaus geleistet wird.

In den § 2 (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden ausschließlich der Pausen.

Im übrigen richtet sich die Arbeitszeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, der Gewerbeordnung, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes.

Also ist Mehrarbeit hier wirklich erst ab 37,5 der Fall für den Teilzeitbeschäftigten?


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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

// Also ist Mehrarbeit hier wirklich erst ab 37,5 der Fall für den Teilzeitbeschäftigten?

logo.

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#5
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Da der Betrieb 40 Stunden fähr ahne ich gerade böses...

Das wär nicht im Sinne des Teilzeitgesetzes



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