Teilzeitarbeit ohne Urlaubsanspruch

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nello
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Teilzeitarbeit ohne Urlaubsanspruch

Hallo,
ich habe diese Woche eine neue Stelle angetreten. Vereinbart sind 20 Stunden in der Woche bei freier Zeiteinteilung.Die Stelle ist befristet bis 30.6.2013.
Gestern habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschreiben müssen.
Darin stand, dass mir in dieser Zeit kein Erholungsurlaub gewährt werden kann und das alle Überstunden mit dem Lohn bereits bezahlt sind.
Jetzt wollte ich hier mal fragen ob das überhaupt rechtens ist, besonders mit dem Urlaub!?
Auf meine Nachfrage warum ich keinen Urlaub bekomme, sagte man mir,dass ab dem 1.7.2013 Sommerpause ist und es erst wieder im September los gehen würde.
Es ist eine Stelle als Theaterschneiderein...

Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG Bella


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Beides ist nicht rechtens. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nicht abdingbar und zur Überstundenklausel (pauschale Abgeltung aller Überstunden) gibt es mittlerweile genügend einschlägige Gerichtsentscheidungen.

quote:
Auf meine Nachfrage warum ich keinen Urlaub bekomme, sagte man mir,dass ab dem 1.7.2013 Sommerpause ist und es erst wieder im September los gehen würde.


Was ist denn das für eine sinnfreie Erklärung, wenn der befristete AV sowieso nur bis zum 30.6. läuft?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn du ab dieser Woche bis zum 31. Juni arbeitest, steht dir selbstverständlich Urlaub zu; so steht es im BUrlG und der Anspruch kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Anders wäre es, wenn dein Vertrag über die Sommerpause liefe: dann könntest du verpflichtet werden, den Urlaub in den Betriebsferien zu nehmen - so aber gewiss nicht.
Dass jegliche Überstunde in beliebiger Höhe mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, halte ich für unzulässig bzw. nichtig.
Du solltest den Vertrag von einem Fachanwalt anschauen lassen.
Die Crux für dich könnte darin liegen, dass dein Vertrag befristet ist und man dir Hoffnungen auf Verlängerung oder auf einen neuen Vertrag nach der Sommerpause macht, was wahrscheinlich zunichte wird, wenn du aufmuckst.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,
hier greift dann die Gesätzliche Regelung die die Lücken im AV füllt von 24 Werktage
jährlich, aber der volle Urlaubsanspruch von 24 Werktage wird erstmalig
nach sechsmonatigen Bestehen des AV erworbern.Jetzt müsstest du dir mit der Formel ausrechen wie viele Urlaubstage dir
sogar dieses Jahr zustehen. Diese
Regelung im AV ist nicht rechtens einen
Juristen aufsuchen um Klarheit zu schaffen


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)

Vielleicht zur Klarstellung: Wenn du eine 5-Tage-Woche hast, sind es 20 Urlaubstage (=4 Wochen) jährlich.

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"In dubio...Prosecco!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@Möhrchen07
Wie süß! Können Sie auch die gesetzliche Grundlage benennen?
Und dann bitte noch die Umrechnung, wie das bei 20 Wochenarbeitsstunden bei freier Zeiteinteilung berechnet wird!
Achso... wäre ja noch der Teilurlaubsanspruch für 2012 und 2013 zu berechnen.

Zitat:
"In dubio...Prosecco!"

Saufen löst keine Probleme!

-- Editiert nachtmieze am 28.09.2012 13:28

3x Hilfreiche Antwort

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