Hallo,
wenn ein Vollstreckungsbescheid über beispielsweise 3000€ erteilt wurde und nach Erlass des Bescheides 120€ gezahlt wurden, wie genau schreibt man das dann in den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft bei der Forderungsaufstellung?
Würde den restlichen offenen Betrag bei Restforderung eintragen (Hauptforderung würde leer bleiben). Die Verzinsung bis zur Zahlung der 120€ für den vollen Betrag ausrechnen und in ein extra Feld schreiben. In das Verzinsungsfeld dann die Zinsen für den Restbetrag ab Zahlung der 120€.
Ist das so nachvollziehbar?
Beste Grüße