[color=red]- Wie erfolgt am besten ein Prozeßende nach Teilurteil?
- Kann ein Beklagter, der nach Unterliegen im Teilurteil die Auflagen vollständig umsetzt, gleichzeitig gegen dieses Teilurteil Einspruch erheben?[/color]
Fiktiver Sachverhalt:
Im einem Arbeitsvertrag wird die Umsatzbeteiligung des Arbeitnehmers nach erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe vereinbart.
Der Arbeitgeber ist zur monatlichen Berechnung und ggf. Auszahlung der Umsatzbeteiligung verpflichtet.
Nachfolgend erfolgt durch den Arbeitgeber jedoch keine Berechnung und Auszahlung der Umsatzbeteiligung.
Daher klagt der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf:
1. Berechnung der Umsatzbeteiligung
2. Auszahlung des sich aus der Berechnung ggf. ergebenden Betrages
Berechnung der Umsatzbeteiligung
Auszahlung des sich aus der Berechnung ggf. ergebenden Betrages
Zur Güteverhandlung erscheint der Arbeitgeber nicht.
Daraufhin ergeht ein Teilversäumnisurteil, dass dem Arbeitgeber die Berechnung der Umsatzbeteiligung auferlegt.
Der Arbeitgeber setzt nun das Teilurteil vollständig um und legt die Berechnung der Umsatzbeteiligung vor.
Gleichzeitig erhebt er Einspruch gegen das Teilurteil und bittet um Einstellung.
[color=red]- Kann der Arbeitgeber dies machen, bzw. wie sinnvoll ist dies?[/color]
Aus der Berechnung der Umsatzbeteiligung ergibt sich, dass die Umsatzhöhe, bei der die Umsatzbeteiligung greifen würde, nicht erreicht wurde.
Der Auszahlungsbetrag wäre also Null Euro.
Für den Arbeitnehmer ist nach Vorlage der Berechnung mit Umsetztung des 1. Klagepunktes die Verfolgung des 2. Klagepunktes nicht mehr sinnvoll. Das Arbeitsgericht fragt nun den Kläger, ob er seine Klage zurückziehen möchte.
[color=red]- Ist es für den Kläger sinnvoll die Klage insgesamt zurückzuziehen, oder kann er nur den noch nicht entschiedenen 2. Klagepunkt zurückziehen, da er im 1. Klagepunkt bereits obsiegt hat?
- Wie sieht die Verteilung der Gerichtskosten (Anwaltskosten trägt jede Partei selber beim Arbeitsgericht) aus?[/color]
Schon mal vielen Dank für die Diskussionsbeiträge
-- Editiert Michi2007 am 11.01.2013 11:36
Teilurteil zur Umsatzbeteiligung & wie Prozeßende?
11. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2013 | 11:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilurteil zur Umsatzbeteiligung & wie Prozeßende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 12:55
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Kann der Arbeitgeber dies machen
Klar. Wenn du mich auf 5000 EUR verklagst und gewinnst, kann ich auch zahlen (warum auch immer) und trotzdem Berufung einlegen.
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