Man nehme an, ein 4 ha großes Waldgrundstück ohne Belastungen ist im Eigentum einer Erbengemeinschaft von A, B und C.
Dem Erben A obliegt die Verwaltung des Grundstücks mit Zustimmung von B.
C möchte die Realteilung des Waldgrundstücks, was jedoch A und B nicht wollen.
Eine einvernehmliche Teilung ist nicht möglich. C überlegt deshalb eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft einzuleiten.
Meine Fragen:
1. Ist ein Gutachten, das Verkehrswert feststellt, nach anschließender Holzentnahme (von A) durch den A oder B erfolgreich anfechtbar, da nun der Wald nach der Holzentnahme mit dem Gutachten nicht mehr übereinstimmt? Ist das nahezu unendlich möglich?
2. Wie können A und B das Teilungsversteigerungsverfahren noch blockieren?
3. Wie sollte C verfahren?
Danke für hilfreiche Beiträge
Gruß hh
-- Editier von Hans Hoss am 12.05.2015 09:08
-- Editier von Hans Hoss am 12.05.2015 09:18
Teilungsversteigerung von Waldgrundstück blockieren/verzögern
12. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2015 | 09:04
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Teilungsversteigerung von Waldgrundstück blockieren/verzögern
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