Teilungsversteigerung bei eingetragener Grundschul

24. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Baggydoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Teilungsversteigerung bei eingetragener Grundschul

Hallo zusammen

ich habe zusammen mit meinem Bruder das Haus meiner Mutter geerbt. Nun ist jedoch leider heraus gekommen das mein Bruder das Haus mit 238 000 Euro Grundschulden belastet hat, wovon noch 157 000 euro offen sind.

Wie sieht für mich nun die Situation aus, habe ich die Grundschulden mitgeerbt, das heißt für mich das das Haus für mich völlig wertlos ist da sich mein Bruder weigert mir die Hälfte auszuzahlen. Oder besteht für mich die Möglichkeit eine Teilungsversteigerrung einzuleiten um an mein Erbe zu kommen.

LG Roland

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Du hast alles mitgeerbt: die Hälfte des Hauses und natürlich auch die Hälfte der Schulden.
Bei einer Teilungsversteigerung würde von dem erzielten Betrag zuerst die Grundschuld abgelöst, und von dem Restbetrag gehört dir dann die Hälfte. Würde z.B. bei der Versteigerung das Haus für nur 150.000 Euro verkauft werden, dann wäre also das Haus weg, und du und dein Bruder hätten jeder noch 3500 Euro Schulden.

Wenn dein Bruder von eurer Mutter das Geld geliehen bekommen hat, und es hierfür auch einen Beweis gibt (z.B. einen Vertrag), dann muss dein Bruder dir davon die Hälfte zurückzahlen. Dabei gelten die zwischen eurer Mutter und deinem Bruder vereinbarten Fristen.

Empfehlung: lass dich von einem Anwalt beraten, der alle Unterlagen prüfen kann!

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#2
 Von 
Baggydoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist vielleicht falsch rüber gekommen sorry. Also die Schulden hat mein Bruder gemacht, nicht meine Mutter. Er war clever und hat meiner Mutter mir 76 Jahren noch dazu gebrachgt für seine Schulden die er aufgenommen hat zu bürgen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Dein Bruder hat nicht Schulden aufgenommen, sondern einen Kredit. Diesen schuldet er zuerst einmal der Bank und niemanden sonst.
Die Bank hat sich als Sicherheit in das Grundbuch eintragen lassen. Solange dein Bruder den Kredit bedient, wird die Bank die Sicherheit nicht verwerten.
Die Frage ist doch eigentlich, wird dein Bruder den Kredit weiter bedienen?
Dann würde ich mit dem Verkauf des Hauses warten, bis der Kredit abgezahlt ist (wobei es bei diese Höhe sicherlich eine Hypothekenschuld ist und das Geld für Eigentumserwerb?diente, oder).
Scheinbar hat dein Bruder ja schon einen Teil abbezahlt, warum sollte er jetzt aufhören?
Hat er mit dem Geld Eigentum erworben, wäre es allerdings eher ungewöhnlich, dass die Sicherheit nicht auf dem Grundbuch liegt.
Aber vermutlich ist alles ganz anders - könnten ja auch Spielschulden, Insolvenzschulden usw. gewesen sein.

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