Teilschuld mit Teilkasko

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Babs1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilschuld mit Teilkasko

Fogender Fall:

Ich stand im Stau und wollte links in die Einfahrt meiner Firma abbiegen.Ein Motorradfahrer der (laut angabe seinerseits) die ganze zeit hinter mir stand wollte ebenfalls in die Firma abbiegen.

Den Blinker den ich gesetzt hatte,habe er nicht gesehen.

Auf jedenfall sind wir wohl beide gleichzeitig abgebogen und er ist mir dabei reingefahren,da er mich ja hätte links überholen müssen um in die Einfahrt reinzukommen.

Schaden: Fahrertür,Kotflügel,Radaufhängung und Motorhaube kaputt.

Als die Polizei dann vor Ort war,wurde der Unfall aufgenommen.Der Polizist meinte das wir beide Schuld hätten.
Ich hätte mich genau vergewissern müssen ob ein Motorrad hinter mir raus wolle und der Motorradfahrer hätte sich vergewissern müssen ob ich abbiegen will!

Jetzt ist meine Frage wie ich am besten vorgehe,da ich sowieso in 2 Tagen ein neues Auto bekomme und mein jetziges Auto (Peugeot 306 Bj.93) nicht wirklich noch etwas Wert ist.Erstrecht nicht nach dem Unfall ;-)
Wie schaut das überhaupt aus bei Teilkaskoversicherung?
Dann nur noch eine letzte Frage:
Das Auto läuft auf meinen Bruder,da ich die Versicherung seines Mopeds übernommen habe.Rutscht er in seiner Verischerung von den Prozenten wieder hoch oder kann man das irgendwie umgehen?

Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.

Lg Babs

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

dafür wird die teilkasko nicht aufkommen.

Teilkasko Versicherungen kommen in der Regel für alle Fahrzeuge in Betracht, die gegen typische Teilkasko Schäden, zum Beispiel Hagelschäden, Wildunfälle oder Glasbruch, versichert werden sollen. Eine Vollkasko Versicherung deckt zusätzlich zu den in einer Teilkasko enthaltenen Leistungen selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug mit ab.
haste eine vollkasko?

wenn der unfallschaden der beteiligten durch die haftpflichtversicherung geregelt wird, wird dein bruder als fahrzeughalter hochgestuft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wobei die Schuldfrage hier noch zu klären wäre.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Babs1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe leider nur Teilkasko.

Das Auto werde ich sowieso nicht mehr reparieren,aber hoffe halt dass man es irgendwie klären kann,dass mein Bruder nicht hoch gestuft wird.

Danke schonmal für eure antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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