Hallo,
Ich habe mein Kind in die Schule gebracht. Dabei habe ich vor der Schule im absoluten Halteverbot gestanden. Dabei ist mir ein anderes Auto beim wenden in die Seite gefahren. Bei der Polizei habe ich ein Verwarngeld für das Parken bezahlt - ok mein Fehler.
Jetzt will die Versicherung des eigentlichen Unfallverusachers nur 75% bezahlen. Sie meinen ich habe eine Teilschuld am Unfall. Da ich aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt habe habe ich Ihm eigentlich nicht Behindert (Sicht). Habe ich dennoch eine Teilschuld oder sollte ich mir einen Anwalt suchen und Einspruch erheben?
Danke und Gruß
Ingo
Teilschuld durch Parken im Halteverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zu fragen ist nach der Kausalität. Wäre der Unfall auch passiert, wenn der Wagen dort zulässig gestanden hätte (etwa bei einem Rückstau)? Dann käme nur noch der Anteil aus Betriebsgefahr in Betracht.
Betriebsgefahr bei einem parkenden PKW? Meines Erachtens trägt hier der Unfallverursacher die alleinige Schuld. Allein das falsche Parken rechtfertigt keine Mitschuld. Für mich ist das wieder Mal der Versuch einer Versicherung die Schadenssumme zu drücken.
@ingo99:
Bist Du rechtsschutzversichert? Wenn ja, würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Wenn nein, kannst Du zunächst enmal selber versuchen, die Versicherung in einem entsprechenden Schreiben davon zu überzeugen, dass hier keine Mitschuld vorliegt.
Gruss,
Axel.
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@Ingo99: Sofern keine Rechtsschutzversicherung, dafür aber eine Mitgliedschaft beim ADAC vorhanden ist, bekommt man auch da als Mitglied kostenfreie Rechtsberatung.
MfG,
der Ritter
Hallöle,
erst mal Danke für die Antworten!!
@Axel:
Ist es wirklich sinnvoll sich selbst an die Versicherung zu wenden? Oder mache ich da mehr Schaden durch eventuelle falsche Formulierungen.
@DerRitter: Wir sind im ADAC. Werde das probieren.
Gruß Ingo99
Ich kann da aus eigener Erfahrung berichten. Mir ist abends ein Auto in mein im Parkverbot abgesteltes Fahrzeug gerast. Ich habe gleich als erstes die anwesende Polizei gefragt, ob mir das Falschparken angelastet werden könnte. Dies ist eindeutig verneint worden. Die Versicherung machte später auch keine Probleme, aber das darf hier nicht gewertet werden, da der Unfallverurscher alkoholisiert war und wie sich bei der Gerichtsverhandlung herausstellte, vorsätzlich in mein Auto gerast ist.
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