Teilschuld durch Parken im Halteverbot

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ingo99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Teilschuld durch Parken im Halteverbot

Hallo,

Ich habe mein Kind in die Schule gebracht. Dabei habe ich vor der Schule im absoluten Halteverbot gestanden. Dabei ist mir ein anderes Auto beim wenden in die Seite gefahren. Bei der Polizei habe ich ein Verwarngeld für das Parken bezahlt - ok mein Fehler.
Jetzt will die Versicherung des eigentlichen Unfallverusachers nur 75% bezahlen. Sie meinen ich habe eine Teilschuld am Unfall. Da ich aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt habe habe ich Ihm eigentlich nicht Behindert (Sicht). Habe ich dennoch eine Teilschuld oder sollte ich mir einen Anwalt suchen und Einspruch erheben?

Danke und Gruß

Ingo

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zu fragen ist nach der Kausalität. Wäre der Unfall auch passiert, wenn der Wagen dort zulässig gestanden hätte (etwa bei einem Rückstau)? Dann käme nur noch der Anteil aus Betriebsgefahr in Betracht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Betriebsgefahr bei einem parkenden PKW? Meines Erachtens trägt hier der Unfallverursacher die alleinige Schuld. Allein das falsche Parken rechtfertigt keine Mitschuld. Für mich ist das wieder Mal der Versuch einer Versicherung die Schadenssumme zu drücken.

@ingo99:

Bist Du rechtsschutzversichert? Wenn ja, würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Wenn nein, kannst Du zunächst enmal selber versuchen, die Versicherung in einem entsprechenden Schreiben davon zu überzeugen, dass hier keine Mitschuld vorliegt.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Ingo99: Sofern keine Rechtsschutzversicherung, dafür aber eine Mitgliedschaft beim ADAC vorhanden ist, bekommt man auch da als Mitglied kostenfreie Rechtsberatung.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ingo99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöle,

erst mal Danke für die Antworten!!
@Axel:
Ist es wirklich sinnvoll sich selbst an die Versicherung zu wenden? Oder mache ich da mehr Schaden durch eventuelle falsche Formulierungen.

@DerRitter: Wir sind im ADAC. Werde das probieren.


Gruß Ingo99

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich kann da aus eigener Erfahrung berichten. Mir ist abends ein Auto in mein im Parkverbot abgesteltes Fahrzeug gerast. Ich habe gleich als erstes die anwesende Polizei gefragt, ob mir das Falschparken angelastet werden könnte. Dies ist eindeutig verneint worden. Die Versicherung machte später auch keine Probleme, aber das darf hier nicht gewertet werden, da der Unfallverurscher alkoholisiert war und wie sich bei der Gerichtsverhandlung herausstellte, vorsätzlich in mein Auto gerast ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen