Teilnahme an kulturellem Programm für Ausländer

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2017 04:53:24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilnahme an kulturellem Programm für Ausländer

Ihre Meinung und Wissen können vielleicht sehr hilfreich sein.

Ich bin eine FSJ-lerin aus Indonesien und muss 1 Jahr lang vollzeitige Arbeit bei meiner Einrichtung leisten. Ich habe auch Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als FSJ-ler.

Ich habe ein Angebot bekommen, in einem kulturellen Ausstellungsprojekt teilzunehmen. Das Projekt dauert insgesamt ca 6 Monaten. Ich werde in meiner Freizeit die Ausstellung mitvorbereiten und mitgestalten. Als Teilnehmer werde ich Recht auf eine Aufwandsentschädigung haben.

Ansonsten finde ich das Angebot sehr interessant, weil ich was kulturelles mag. Es gilt für mich eine Freizeitaktivität.

Die Frage ist, darf Ausländer während des FSJ sich in solchem kulturellen Programm engagieren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Wirkliche Freizeitaktivitäten kann ein FSJler nach Belieben machen. Was mich nur ein wenig hellhörig macht, ist das Stichwort "Aufwandsentschädigung". Aufwandsentschädigung wird meist gezahlt, wenn es um die Erbringung einer (fremdbestimmten) Leistung geht und nicht um reine Freizeittätigkeit, bei der man allein der eigenen Lust und Laune folgt. Freizeit soll ja der Erholung dienen.

Das heißt: Es soll einerseits klar sein, dass die Aktivitäten die Haupttätigkeit als FSJler nicht beeinträchtigen. Also wenn du z.B. Abgabetermine für die Ausstellung hast und die Nacht durcharbeiten müsstest, könnte das für die eigentliche FSJ-Arbeit ein Problem sein. Wenn es Tätigkeiten mit größerem Zeitaufwand sind, solltest du vorsichtshalber mit deinem Arbeitgeber sprechen, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn es sich im vernünftigen Rahmen bewegt, wird wahrscheinlich niemand etwas dagegen haben.

Andererseits kann eine Aufwandsentschädigung dafür sprechen, dass es eine Tätigkeit im Grenzbereich zur Arbeit ist. Das könnte sein, wenn es Aufwandsentschädigungen für geleistete Stunden gibt. Hier könnte ein potentieller Arbeitgeber, der sonst jemanden für diese Arbeit einstellen müsste, versuchen billige Arbeitskräfte gegen "Aufwandsentschädigung" zu bekommen, um Sozialversicherung zu sparen und Tariflöhne zu umgehen. Als FSJler darfst du das dann nicht machen (ich gehe mal davon aus, dass du nur eine Arbeitserlaubnis für das FSJ hast). Wenn die Aufwandsentschädigung aber z.B. nur Sachleistungen betrifft (Fahrtkosten, Bibliotheksausweis zur Recherche, Kopierkosten, ...), ist das eher unproblematisch.

Man muss du also schauen, was für eine Art von Tätigkeit in welchem Umfang für welchen Auftraggeber (Unternehmen, städtisches Museum, Privatinitiative) gegen welche Art von Aufwandsentschädigung geleistet werden soll. Wenn man vermuten könnte, dass es Arbeit gegen eine als Aufwandsentschädigung getarnte Bezahlung ist, solltest du auf jeden Fall vorher in der Ausländerbehörde nachfragen. Ob du selber es als reine Freizeitaktivität siehst, ist hier nicht entscheidend.

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