Guten Tag,
ich hatte mit meinem Motorrad einen Wildunfallschaden (unstrittig). Anschließend wurde das Krad zu meiner Stammwerkstatt geschleppt.
Die Versicherung schickte einen Gutachter der Firma X raus. Dieser liess durch die Werkstatt Arbeiten für das Gutachten ausführen (Rahmenvermessung, Vorderrad ein- und ausbauen, Tierspuren beseitigen und Tank polieren). Insgesamt Kosten von ungefähr 650 Euro inclusive Mehrwertsteuer.
Diese Kosten tauchen im Gutachten unter Reparaturkosten auf obwohl sie ja eigentlich reine "Gutachtenkosten" und somit auch schon vor der Reparatur angefallen sind.
Durch die Versicherung wurde mir bereits der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (verbindliches Angebot eines Verwerters liegt vor) erstattet.
Die oben genannten Kosten stellt die Werkstatt nun mir in Rechnung. Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, dass diese Kosten zu den Gutachtenkosten gehört. Wenn die Firma X bestimmte Arbeiten veranlasst, die für das Gutachten nötig sind, dann müssen sie diese auch bezahlen und können sie im Rahmen ihrer Gutachtenrechnung bei der beauftragenden Versicherung geltend machen.
Dies erklärte ich dem Werkstattbesitzer. Der rief dahin bei der Firma X an. Dort wurde gesagt, dass ich durch die Schadensregulierung der Versicherung schon die Kosten für die oben geannten Posten erhalten hätte und die Kosten selber tragen muss.
Der Werkstattbesitzer möchten auf jeden Fall sein Geld und hat mir schon mit Pfandrecht gedroht. Dieses könnte wiederum mit dem Verkauf des Motorrad Probleme geben, da das verbindliche Angebot des Verwerters nur bis 14.06.2016 gilt.
Wer hat Recht ? Die Versicherung oder die Gutachterfirma X ? Wie soll ich mich verhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Z.
Teilkakso kosten gutachten
1. Juni 2016
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Frage vom 1. Juni 2016 | 18:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilkakso kosten gutachten
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#1
Antwort vom 2. Juni 2016 | 12:48
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Hallo Sebastian,
handelt es sich um einen Totalschaden?
gruß charly
#2
Antwort vom 2. Juni 2016 | 12:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Versicherung ja.....daher die Abrechnung wiederbeschaffungswert minus Restwert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Juni 2016 | 14:53
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo,
hier gilt der schöne Spruch: " wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch".
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt ein Gutachten über den Zustand und die Schadenhöhe zu erstellen.
Tank polieren und Tierspuren beseitigen werden von dem Auftrag vermutlich nicht erfasst. das kann Dir aber egal sein, da Du den Auftrag nicht erteilt hast.
Allerdings vermute ich ein Missverständnis, das es aufzuklären gilt.
ZitatDort wurde gesagt, dass ich durch die Schadensregulierung der Versicherung schon die Kosten für die oben geannten Posten erhalten hätte und die Kosten selber tragen muss. :
Mit dem Verkauf an den Resteverwerter eher nicht, höchstens mit der Übergabe an ihn. Deshalb solltest Du a) den Verkaufsvertrag abschließen und dich b) vordringlich mit der Versicherung zwecks Kostenübernahme der Gutachterkosten kurzschließen. Viel Zeit bleibt Dir dafür nicht mehr.ZitatDer Werkstattbesitzer möchten auf jeden Fall sein Geld und hat mir schon mit Pfandrecht gedroht. Dieses könnte wiederum mit dem Verkauf des Motorrad Probleme geben, da das verbindliche Angebot des Verwerters nur bis 14.06.2016 gilt. :
Obwohl ich auch den Werkstattbesitzer verstehe, sollte man ihm schon erklären kein Vertrag mit mir - keine Kostentragungspflicht von mir. Pfandrecht kann aber u.U. trotzdem geltend gemacht werden, da Du mit dem Gutachten und der Werkstattarbeit konkludent einverstanden warst. Du hast das kapputte Krad dort hin schleppen lassen.
SG
Berry
#4
Antwort vom 2. Juni 2016 | 14:56
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitat:
Die oben genannten Kosten stellt die Werkstatt nun mir in Rechnung. Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, dass diese Kosten zu den Gutachtenkosten gehört. Wenn die Firma X bestimmte Arbeiten veranlasst, die für das Gutachten nötig sind, dann müssen sie diese auch bezahlen und können sie im Rahmen ihrer Gutachtenrechnung bei der beauftragenden Versicherung geltend machen.
Vollkommen richtig.
Nennt man Gutachterhilfskosten.
Zitat:
Die oben genannten Kosten stellt die Werkstatt nun mir in Rechnung.
Der Werkstattbesitzer möchten auf jeden Fall sein Geld und hat mir schon mit Pfandrecht gedroht. Dieses könnte wiederum mit dem Verkauf des Motorrad Probleme geben, da das verbindliche Angebot des Verwerters nur bis 14.06.2016 gilt.
Dann frag ihn, wer ihm den Auftrag gegeben hat die Arbeiten auszuführen.
Und an den soll er sich auch wegen der Bezahlung wenden.
Eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist hier nicht möglich, da nicht du, sondern die Versicherung
den Gutachter beauftragt hat.
Pfandrecht funktioniert auch nicht, da der Auftraggeber gleichzeitig auch der Besitzer sein muß.
gruß charly
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