Teil 5: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten ?

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Teil 5: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten ?

Wie genau ist die von der Firma PicScout entwickelte Software „Image Tracker“, mit der Getty Images Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspürt , wirklich?

Diese Frage stellt sich angesichts des nachfolgenden Falles, den der Verfasser dieses Artikels in seiner anwaltlichen Beratungspraxis hat begleiten dürfen:

Ein Mandant hatte ein Bild des „Pinnacle Rock“ von den Galapagosinseln in seine Website eingebunden. „Image Tracker“ erkannte in diesem Bild offensichtlich ein Foto, für welches Getty Images die exklusiven Verwertungsrechte beansprucht und schlug Alarm.

Der Mandant wurde daraufhin mit dem üblichen Mustertext angeschrieben und zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr aufgefordert.

Soweit nichts Neues. Sieht man sich das Bild jedoch einmal näher an, erkennt man den einen oder anderen Unterschied. Im Bild von Getty Images schipperte im Hintergrund ein weißes Segelboot. Dieses Boot war auf dem Bild des Mandanten nicht zu erkennen. Auch der Schattenwurf der Umgebung war offensichtlich anders.

Der Verfasser dieses Artikels schrieb daraufhin an das „license compliance team“ von Getty Images und wies auf die offensichtlichen Widersprüche hin. Die erste Antwort fiel noch recht selbstbewusst aus:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.04.08.

Ich habe die Angelegenheit noch mal überprüfen lassen und muss Ihnen mitteilen, dass es um das Bild von Getty Images handelt. Das Bild wurde genau bei dem Segelboot abgeschnitten. Daher bleibt unsere Forderung unberührt.“

Angesichts der nachvollziehbaren Unterschiede beider Fotos blieb der Verfasser jedoch unnachgiebig und wies Getty Images auf das mit der Weiterverfolgung des Falles verbundene Prozessrisiko hin. In der zweiten Antwort gab sich die Sachbearbeiterin dann auch schon wesentlich zurückhaltender:

Ich habe die Angelegenheit in Seattle noch mal überprüfen lassen und muss Ihnen mitteilen, dass es hier um sehr ähnliche Bilder handelt und nicht um das Bild, was von Getty Images vertrieben wird. Der Fall ist damit abgeschlossen. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

„Image Tracker“ ist damit - wie jede Software auch - nicht unfehlbar. Die Fehlerquote - so eine telefonische Auskunft - liege jedoch im Promillebereich.

Interessant ist, ob Getty Images sich bereit erklären wird, dem Mandanten die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme des Verfassers zu ersetzen.

Allen Angeschriebenen und Abgemahnten ist angesichts dieses Beispiels zu raten, sich zunächst zu vergewissern, dass das auf ihrer Website befindliche und im Rahmen der Urheberrechtsverletzung gerügte Bild tatsächlich mit dem von Getty Images vermarkteten Foto identisch ist. Denn gerade bei beliebten Motiven erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass dasselbe Motiv vom selben Standpunkt aus aufgenommen wurde und daher naturgemäß Ähnlichkeiten aufweist.

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