Tausch meines Motorrad gegen Auto !

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476521-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tausch meines Motorrad gegen Auto !

Ich hatte bei Ebay und Facebook ein Inserat geschrieben, Tausche Motorrad gegen Auto. Darauf meldete sich ein KFZ Gutachter, der im Besitz von 2 Smart ist, wovon ich mir einen aussuchen könne. Tags darauf hatten wir einen Termin vereinbart, wobei ich mir dann ein Smart Cabrio mit einigen Extras ausgesucht habe. (dieser Tag war ein Sonntag) Unsere Absprache war dass ich das Fahrzeug Testen kann, und evtl. auch noch mal Tauschen. Nachdem ich am selbigen Tag das Auto probe gefahren bin, stellte ich fest, dass einige Extras wie Klima ect. ohne Funktion sind. Am Montag morgen bin dann wieder zu ihm gefahren, um die Sachen zu bemängeln. Worauf ich mir dann noch einmal das andere Fahrzeug angesehen habe. Dieses Fahrzeug habe ich dann mit genommen, und bin dann zu einer Freundin gefahren. Nachdem wir eine Tasse Kaffee getrunken hatten, wollte ich mit dem Auto wieder weg fahren, wobei ich dieses Auto nicht mehr Starten konnte. Sofort habe ich wieder angerufen, und er mir sagte er komme gleich vorbei. Das war dann erst am nächsten Tag. Ich komme auf dem Hof, und er startete das Fahrzeug. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Er zeigte mir noch einmal wie man einen Smart startet. Ich fuhr dann zu mir nach Hause. Nachmittags hatte ich wieder das gleiche Problem, ich konnte nicht starten. Habe wieder versucht anzurufen, und wollte ihm sagen, dass ich von dem Tausch zurücktreten wolle aber ich bekam kein Gehör mehr. Danach habe ich es ihm geschrieben über Facebook Manager. Ich weiß nicht was ich jetzt noch machen kann, denn er will sein Auto nicht bei mir abholen, und somit ich mein Motorrad nicht wieder zurück bekomme. Das einzigste was ich noch habe, ist ein Auto was nicht anspringt, und die Fahrzeugpapiere mit Brief von 3 Fahrzeugen.(2 Smart, 1 Motorrad) Wer kann mir weiterhelfen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb476521-75):
und wollte ihm sagen, dass ich von dem Tausch zurücktreten wolle

Da dürfte es keine Rechtsgrundlage für geben.



Zitat (von fb476521-75):
Er zeigte mir noch einmal wie man einen Smart startet.

Was gibt es da denn besonderes zu beachten?



Zitat (von fb476521-75):
Nachmittags hatte ich wieder das gleiche Problem, ich konnte nicht starten.

Das hat sich jetzt wie genau geäußert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch zu deinem Auto. Ein Rücktrittsrecht hast du übrigens nicht. Da du vermutlich nicht nachweisen kannst, dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war, bleibt die nur die Reparatur

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wenn es sich um den Smart mit dieser halbautomatischen Schaltung handelt, dann muss man dran denken, den Ganghebel auf 0 zu stellen und die Bremse zu treten während des Startvorgangs. Anfangs hab ich auch ratlos da gestanden (sprichwörtlich :grins: )

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
fb476521-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn es sich um den Smart mit dieser halbautomatischen Schaltung handelt, dann muss man dran denken, den Ganghebel auf 0 zu stellen und die Bremse zu treten während des Startvorgangs. Anfangs hab ich auch ratlos da gestanden (sprichwörtlich :grins: )
Es ist ein Halbautomatik Fahrzeug, aber was heißt bei ihnen Ganghebel auf 0 stellen? ober meinen sie damit die Schaltstufe N für Neutral? :sad:

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10639 Beiträge, 4200x hilfreich)

Du brauchst keinen rechtlichen Rat, sondern die Bedienungsanleitung für dein Auto.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb476521-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du brauchst keinen rechtlichen Rat, sondern die Bedienungsanleitung für dein Auto.
War mir schon klar dass solche Antworten kommen,aber ich habe 45 Jahre meinen Führerschein und bin immer Mobil gewesen. Und glaube mir, so ein Problem hat es noch nicht gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10639 Beiträge, 4200x hilfreich)

War nicht böse gemeint, falls es so rüber gekommen ist.
Ich habe meinen Lappen mittlerweile auch schon mehrere Jahrzehnte,
trotzdem sitzt man ab und an wie der Ochs vorm Berg.

Bei meinem letzten Fahrzeugverkauf, war ich ziemlich überrascht, als der Käufer mir Ausstattungsmerkmale zeigte, die ich in 8 Jahren Fahrzeugnutzung nicht gefunden habe. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 17.10.2017 10:49

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb476521-75):
denn er will sein Auto nicht bei mir abholen, und somit ich mein Motorrad nicht wieder zurück bekomme.
Der Haken an der Sache ist, dass es dein Auto und sein Motorrad ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Bei meinem ist die Digitalanzeige dann auf 0 - das dürfte der N-Einstellung entsprechen. Immer beim Starten, während des Startvorgangs den Fuß auf der Bremse halten! Ohne Bremse kein Start.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb476521-75):
War mir schon klar dass solche Antworten kommen,aber ich habe 45 Jahre meinen Führerschein und bin immer Mobil gewesen. Und glaube mir, so ein Problem hat es noch nicht gegeben.
Und ich wette, dass dies dein erster Smart mit Halbautomatik ist. Die Antwort liegt, meiner Meinung nach, tatsächlich in der Bedienungsanleitung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
fb476521-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fb476521-75):
War mir schon klar dass solche Antworten kommen,aber ich habe 45 Jahre meinen Führerschein und bin immer Mobil gewesen. Und glaube mir, so ein Problem hat es noch nicht gegeben.
Und ich wette, dass dies dein erster Smart mit Halbautomatik ist. Die Antwort liegt, meiner Meinung nach, tatsächlich in der Bedienungsanleitung.
Was kann man beim Starten eines KFZ alles falsch machen????? Bin in einem Leben mit so viel verschiedenen Autos gefahren, aber so ein Theater habe ich noch nicht erlebt. Ich glaube ich weiß es jetzt warum Mercedes auf dem Smart keinen Stern macht.

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#12
 Von 
fb476521-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§675 Abs. 2 BGB
zu 1 wir hatten es Mündlich abgesprochen, dass ich jederzeit zurücktreten kann, und ich mein Motorrad wieder bekomme. zu 2 das habe ich eigentlich auch nicht verstanden, aber er sagte mir, dass ich beim Starten immer ein Knopf am Schlüssel drücken muss. zu 3 dass ich das Fahrzeug trotz Drücken des Knopfes das Fahrzeug nicht Starten konnte. :???:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Vielleicht hilft Ihnen das - möglicherweise hat sich die Wegfahrsperre verriegelt.

http://www.smart-club.de/forum/thread.php?postid=179614

So schwierig ist das alles gar nicht, weil nur jeder Hersteller sein eigenes Brötchen backt, ist es halt unübersichtlich. Aber der Spaziergang bei einem Automatik- bzw Halbautomatikwagen ist eigentlich bei allen relativ ähnlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb476521-75):
zu 1 wir hatten es Mündlich abgesprochen, dass ich jederzeit zurücktreten kann

Das könnte man vor Gericht wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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