Tatsächlicher Drittschuldner?!

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Strusi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Tatsächlicher Drittschuldner?!

Hallo zusammen,

habe leider nichts vergleichbares im Netz gefunden, deshalb hier mal meine Frage.

Zum Sachverhalt:
Vor einer guten Std. hat ein Gerichtsvollzieher bei mir geklingelt. Er teilte mir mit, dass gegen unser Vermieterehepaar Pfändungsbescheide vorliegen, so unter anderem auch bezgl. unserer Miete, und wir nun Drittschuldner sind.
Das hat mich insgesamt erstmal ziemlich verwirrt weil ich zum ersten Mal davon gehört habe. Habe mich inzwischen aber schlau gemacht und weiß nun wenigstens schon mal was das überhaupt ist.

Jetzt ist es aber so, dass wir unsere Miete nicht an den Vermieter (Eigentümer der Wohnung) sondern an eine von ihm beauftragte Mietverwaltung überweisen. Den Vermieter selbst kenne ich auch überhaupt nicht.

Das habe ich auch dem Gerichtsvollzieher so gesagt woraufhin er meinte, er würde alles fertig machen, morgen noch mal vorbeikommen und wir müssen dann alles weiter mit der Mietverwaltung klären.

Das ist der Punkt an dem ich nicht weiter weiß. Wer ist jetzt der Drittschuldner? Die Mietverwaltung oder wir als Mieter. An wen müssen wir künftig unsere Miete zahlen? Wenn diese weiterhin an die Mietverwaltung gezahlt werden soll, sind wir dann dafür zuständig mit denen zu klären, dass sie alles weiter mit dem Gläubiger zu besprechen hat? Oder übergehen wir die Mietverwaltung und haben die Miete direkt an den Gläubiger zu zahlen?

Ich hoffe, dass jemand dieses Chaos für uns ordnen kann und ich bis morgen, wenn der Gerichtsvollzieher wieder vorbeikommt, dann wieder etwas schlauer bin.

Schon mal vielen Dank und mit freundlichem Gruß

CS

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Wer ist jetzt der Drittschuldner? Die Mietverwaltung oder wir als Mieter.


Jeder, der Schuldner des VM ist.

Ist vertraglich festgelegt, daß euer Gläubiger die "Mietverwaltung" ist? Normalerweise bleibt das doch der VM. Wie die Zahlung nun abzuwickeln ist (bar auf die Hand, Überweisung, Brieftaube, an seine Mutter, seine Omma, seine "Mietverwaltung", den Papst), ist ja eine zusätzliche Vereinbarung ohne Bedeutung für das Schuldverhältnis an sich. Andernfalls müßte der VM ja seine Mietansprüche an die "Mietverwaltung" abtreten, wenn die als ihre eigenen gelten sollten.

(Der GV könnte auch bei der "Mietverwaltung" pfänden, weil diese ebenfalls Schuldner des VM ist - etwa bzgl. der Mietzahlungen, die ihr an sie geleistet habt und die sie noch nicht an den VM ausgekehrt hat.)

quote:
An wen müssen wir künftig unsere Miete zahlen?


Für euch ändert sich doch nichts. Der einzige Unterschied ist, daß die Miete direkt bei euch als Drittschuldner gepfändet werden kann. Damit habt ihr eurer Mietschuld Genüge getan. Was nicht gepfändet wird, zahlt ihr an dieselbe Stelle wie vorher.

-- Editiert am 06.07.2010 16:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Strusi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

und vielen Dank für die prompte Antwort.

Mir ist bis jetzt nur einfach noch nicht ganz klar wie dieses Pfänden aussieht. Deswegen die Frage wohin überwiesen werden muss. :-)

Dann bin ich auf jeden Fall schon mal etwas beruhigter und kann dem Morgen gelassener entgegen sehen.

Danke noch mal!

Greuß

Strusi

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
allzu gelassen, würde ich das nicht sehen, schließlich geht es darum an wen ihr Schuldbefreiend zahlen müsst. Zahlt ihr an den falschen, kann es sein, das ihr die Miete dennoch schuldig bleibt.
Des weiteren handelt es sich um eine Pfändung gegen Drittschuldner und keine Zwangsverwaltung. Somit stellt sich ggf. für die Zunkunft die Frage, wie es mit Heizöl, Versicherungen und Wasser aussieht.
Hier sollte doch besser eine geeignete Stelle aufgesucht werden, wie Mietverein, Anwalt, Verbraucherzentrale.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strusi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

So ausgelassen sehe ich das auch nicht.

Tatsächlich könnte es ja auch sein, dass unser jetziger Vermieter die Wohnung verkaufen muss. Wer weiß was dann aus uns wird?!

Was die Pfändung angeht werd ich jetzt aber erst mal auf den entsprechenden Bescheid warten und gucken was dort drin steht. Vielleicht kennt sich ja auch meine MIetverwaltung bereits mit sowas aus. Die werde ich dann auch erst noch mal ansprechen. Falls es dann aber noch Unklarheiten geben sollte werde ich mich mit Sicherheit an eine der oben genanten Stellen wenden.

Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Vielleicht kennt sich ja auch meine MIetverwaltung bereits mit sowas aus


Das ist sicher der Fall. Meines Wissens sind bei einer Pfändung der Miete die Betriebskosten sowie auch die Ansprüche auf Zahlung der Nebenkosten der Pfändung nicht unterworfen.
Die direkte Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger wäre wohl der sichere und richtige Weg.

Im übrigen schließe ich mich der Empfehlung von CBW an:
quote:
Hier sollte doch besser eine geeignete Stelle aufgesucht werden, wie Mietverein, Anwalt, Verbraucherzentrale.









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