Tatbestand der Uhrheberrechtsverletzung bereits erfüllt ? Internethandel

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Tatbestand der Uhrheberrechtsverletzung bereits erfüllt ? Internethandel

Guten Abend,

auf der großen Auktionsplattform bietet ein VK mehrere Radios mit Navigation an.
Bei allen Geräten ist die Navigationssoftware nur als Back Up CD's dabei. Also Sicherungskopie.
Wo sind die Orginale ? Und wenn die Orginale einzeln verkauft würden ( was er teilweise auch angebietet ), wäre es dann nicht korrekt die Sicherungskopien mit den Orginalen mitzugeben ?
Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass hier Uhrheberrechtsverletzung betrieben wird ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von BerlinBär):
Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass hier Uhrheberrechtsverletzung betrieben wird ?

Ja.

Dürfte für die Hersteller der Software nicht uninteressant sein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Allerdings sind Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich ein Antragsdelikt. D.h. eine Bestrafung ist nur möglich, wenn sich der Urheber dahinter klemmt. Wenn man nicht selbst der Urheber ist, wird das nichts.
Genau so ist es mit einer Unterlassungsklage. Die kann man auch nur einreichen, wenn man selbst der Urheber oder zumindest der Inhaber der (alleinigen) Nutzungsrechte an der Software ist.

Mehr als den Urheber der Software zu informieren, können Sie also nicht machen. Und was der Urheber der Software dann mit der Information macht, können Sie nicht beeinflussen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von BerlinBär):

auf der großen Auktionsplattform bietet ein VK mehrere Radios mit Navigation an.


Und BerlinBär will verkaufen, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von BerlinBär):

auf der großen Auktionsplattform bietet ein VK mehrere Radios mit Navigation an.


Und BerlinBär will verkaufen, richtig?

Nein, da liegen sie völlig daneben. BerlinBär hat ein Radio/Navi gekauft das angeblich voll funktionsfähig sein sollte, jedoch defekt war und VK auch nach mehrfacher Kommunikation eine Rückgabe ablehnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BerlinBär):
Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass hier Uhrheberrechtsverletzung betrieben wird ?

Ja.

Dürfte für die Hersteller der Software nicht uninteressant sein...

Der ist informiert, hat sich bedankt und es der Rechtsabteilung weitergereicht.

0x Hilfreiche Antwort


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