Taschenkontrolle bei Theaterveranstaltung

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
akko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschenkontrolle bei Theaterveranstaltung

Im Sommer kaufte ich bereits eine Karte für eine Musicalaufführung am 30.12.
Beim Kontrollieren der Eintrittskarten wurde verlangt, dass mitgeführte Handtaschen (hier die meiner Frau, normale Größe) geöffnet werden müssen. Andernfalls würde der Zugang, trotz gültiger Eintrittskarten verweigert.

Nun könnte man meinen, dass dies eine Vorsichtsmaßnahme im Rahmen des Schutzes vor Terror und Gewalt gewesen sei und somit, wenn auch in diesem Rahmen verwunderlich, im Blick der weltweiten Verunsicherung verständlich. Die meisten Mitbesucher der Veranstaltung haben dies auch wohl so gesehen.

Mitnichten !

Auf meine diesbezügliche Frage, was denn gesucht würde, wurde mir geantwortet: „Getränke“!

Hier wird auf Grund wirtschaftlicher Interessen des Veranstalters genötigt und in die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Besuchers eingegriffen. Soweit mir bekannt ist, ist das Durchsuchen von Taschen einzig der Polizei gestattet und auch dann muss ein triftiger Grund vorhanden sein.
Mir ist nicht bekannt, dass ich mich mit dem Kauf der Eintrittskarte zu einer Durchsuchung verpflichtet habe – dies ist auch nirgends weder auf der Eintrittkarte noch in den AGB nachzulesen.

Dieses Vorgehen ist mir bisher bei keinem Theaterbesuch begegnet.
Nun habe ich im Forum gelesen, das dieser Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte dem Veranstalter freigestellt ist.
O.K.?
Wenn ich die Eintrittskarten an der Abendkasse kaufe, kann ich sie zurückgeben. Wie sieht es aber aus, wenn es keine Abendkasse gibt ? Bei einem Eintrittspreis von über 100,00 € und einem Kauf vor mehr als 6 Monaten haben sich auch für mich zusätzliche Kosten ergeben. Abgesehen von der Vorfreude auf diesen Abend auch die Kosten für die Anfahrt !

Inwieweit habe ich hier Ansprüche gegen den Veranstalter ?

Eigentlich fühle ich mich hier betrogen, ganz abgesehen davon, dass ich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bereit bin diese Praxis mitzumachen.

Nochmal, es gibt nirgends einen Hinweis, dass ich mich dieser Durchsuchung unterziehen muß.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

kko

ich vermute, der veranstalter wird bei einer forderung deinerseits behaupten, auf waffen etc durchsucht zu haben.
soweit ich erinnere ist jeder veranstalter berechtigt, zu seinen bedingungen gäste einzulassen.
sonst könnte ja jeder die fahrt, taxi oder sonstwas zur disco monieren, in die er wegen grün gestreifter turnschuhe nicht eingelassen wird

sunbee

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#2
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hallo

also hier bei uns in frankfurt ist das total normal ob man in die oper oder theater geht das man durchsucht wird.
im kinopolis + cineplex (kino)
sagt man das man die durchsuchung wegen getraenke oder lebensmittelmacht.
ich selber habe 2 kinder und habe diesbezueglich auch noch keine sorgen darum gemacht warum die das so starten.

ich bin aber im nachhinein froh wenn ic dein artikel lese das es auch anders wo so ist .
die andere sache in der heutigen zeit bei den ganzen verueckten ist das fuer mich auch eine grosse sicherheit.
es gibt ganz andere sachen woran man sich erstossen kann.

viele gruesse
:dance:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht möchte der Veranstalter einfach nicht, dass durch Getränke oder Essen die Bestuhlung oder die Räumlichkeiten verschmutzt werden...

Himmel... Persönlichkeitsrechte verletzt... :augenroll:

-----------------
"gruß azrael"

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