Hallo,
Ich habe eine kurze Frage - ist es möglich einen Tarifvertrag der IG Metall einzufordern wenn der Betrieb keinem Arbeitnehmerverband angehört bzw aus diesem vor einigen Jahren ausgetreten ist?
Ich arbeite in einer kleinen Gießerei mit 14 Mitarbeitern als Gussputzer und die Arbeitsbedienungen sind alles andere als optimal. Der Chef ist nur auf Profit aus und das leider zum unwohl der überwiegend ausländischen Mitarbeiter.
Ich habe jetzt einiges gelesen nur leider bin ich daraus nicht wirklich schlau geworden.
Gibt es für mich die Möglichkeit irgendwie einen Tarifvertrag und die damit verbundenen Zulagen zu bekommen? Aktuell arbeite ich 230 Stunden im Monat und am Ende kommen gerade 1800 Euro bei rum :/
Danke im vorraus
Gruß Marco
Tarifvertrag ohne
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'Fordern' kann einer viel - Frage nur, ob auch ein Anspruch besteht. Vielleicht können die AN, wenn sie sich denn einig wären, mit einigen Erfolgschancen gegenüber einem AG fordern, dass der sich einem TV anschließt - aber auch da zweifle ich an einem zwingenden Anspruch.
Das Erste wäre i.m.O., dass du selbst Gewerkschaftsmitglied wirst.
Was die Arbeitsbedingungen angeht - 'alles andere als optimal' heißt herzlich wenig. Da wäre klar zu unterscheiden, ob gegen Vorschriften verstoßen wird (die dann auch unabhängig vom TV gültig wären), oder ob es 'Nice-to-have'-Angelegenheiten sind.
Wann ein Tarifvertrag für wen greift, das ist doch klar geregelt. Da würde ich mich erst einmal schlau machen. Der nächste Schritt wäre dann, auch mal in die Gesetze zu schauen. Es gibt so was wie Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Lohndumping. Da mal einarbeiten, dann kann man auch individuell Forderungen stellen. Und überlegen, ob es Sinn macht, einen Betriebsrat zu gründen.
wirdwerden
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Also bzgl des Betriebsrates bin ich mit der IG Metall in Kontakt.
Wegen des Tarifvertrages habe ich mit der örtlichen igmetall gesprochen dort sagte man mir um einen Tarifvertrag in Anspruch zu nehmen muss der AG sowie der AN Mitglied der IG Metall sein.
Ein befreundeter Betriebsratsvorsitzender sagte allerdings das ein AN Anspruch auf einen IG Metall Tarifvertrag( sofern er Gewerkschaftsmitglied ist) hat wenn er in einem Metallverarbeitenden Unternehmen arbeitet. Daher meine Verwirrung.
Die Auskunft ist so natürlich Blödsinn. Ein Arbeitgeber wird kaum Mitglied einer Gewerkschaft sein. Und, dann haben wir wieder das Problem, welche juristische Qualität so ein Tarifvertrag hat. Also, für wen er verbindlich ist. Da ich weder den Betrieb kenne, noch den Tarifvertrag incl. aller Alternativen (bei der Bahn laufen z.B. mehrere Tarifverträge "nebeneinander"), kann ich nur dringend empfehlen, sich selbst einzuarbeiten und sich nicht auf irgendwelche Auskünfte von wem auch immer zu verlassen. Kennst Du das Kinderspiel "stille Post?"
wirdwerden
ZitatEin befreundeter Betriebsratsvorsitzender sagte allerdings das ein AN Anspruch auf einen IG Metall Tarifvertrag( sofern er Gewerkschaftsmitglied ist) hat wenn er in einem Metallverarbeitenden Unternehmen arbeitet. Daher meine Verwirrung. :
Beides ist Quatsch.
Der AN muss Mietglied in der Gewerkschaft sein, und der AG im Arbeitgeberverband.
War da nicht noch was mit allgemeinverbindlichen TV?
Und jetzt?
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