Weniger Urlaub im Arbeitsvertrag als im Tarifvertrag?

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
wechti123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Urlaub im Arbeitsvertrag als im Tarifvertrag?

Hallo zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag sind Abweichungen zum Tarifvertrag.
laut Arbeitsvertrag würden mir 29 Tage urlaub zu stehen. laut Tarifvertrag 34. was ist nun an zu wenden (grundsätzlich)?

gruß und danke
Chris

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das kommt auf den Wortlaut von Arbeits- und Tarifvertrag an. Gilt der besagte Tarifvertrag denn für das Arbeitsverhältnis und wenn ja auf welche Weise?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wechti123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

bei dem Urlaub steht im AV „erhält Jahresurlaub gemäß Manteltarifvertrag 29 Arbeitstage“.
im MTV steht aber 34 Tage!
dementsprechend gäbe es ja noch für eine Woche mehr urlaub?

wie schaut es denn mit Weihnachtsgeld aus? wenn man zum 30.11.2007 gekündigt hat und seit 01.10.2006 im unternehmen ist? steht da einem noch Weihnachtsgeld anteilsmäßig zu?

gruß und danke
christian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wechti123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

hat da keiner einen tipp?

gruß
christian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Steht im Manteltarifvertrag WERK-tage oder ARBEITS-tage? Das macht einen Unterschied.

Weihnachtsgeld: Das Thema müßte auch im Tarifvertrag stehen, aber soweit ich weiß, wird das nie nach Ausscheiden gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen