Tarifvertrag ausgelaufen: Welche Kündigungsfrist gilt für den AN (Kein Gewerkschaftsmitglied)?

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trubador
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tarifvertrag ausgelaufen: Welche Kündigungsfrist gilt für den AN (Kein Gewerkschaftsmitglied)?

Welche Kündigungsfrist gilt für einen Arbeitnehmer, wenn dieser kein Mitglied einer Gewerkschaft ist und der Tarifvertrag ausgelaufen ist (Nachwirkung)?

Kann der Arbeitnehmer entsprechend den gesetzlichen Fristen das Unternehmen verlassen oder ist er ebenfalls an den nachwirkenden Tarifvertrag gebunden?

Ist es möglich das Unternehmen früher zu verlassen als im Tarifvertrag vereinbart. Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied, daher bin ich mir nicht sicher, ob der TV für mich noch zwingend verbindlich ist, sobald dieser ausgelaufen ist.

Der Arbeitsvertrag wurde geschlossen als ein Tarifvertrag galt.
Der Arbeitsvertrag enthält einen Verweis auf den Tarifvertrag.

-- Editier von Trubador am 17.06.2016 09:22

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wie lautet die Formulierung im AV zum Verweiss auf den TV?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trubador
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Wie lautet die Formulierung im AV zum Verweiss auf den TV?


Dort steht:
1. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Teilen entsprechend den im Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen ordentlich gekündigt werden.
2. Im Übrigen gilt der Tarifvertrag.
3. Für alle im Vertrag nicht geregelten Punkte gilt der Tarifvertrag, die betrieblichen Regelungen und ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen.

-- Editiert von Trubador am 17.06.2016 19:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der einschlägige Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer (unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft) eines Betriebes, wenn der Betrieb der Tarifgemeinschaft angeschlossen ist.

Der ausgelaufene Tarifvertrag wirkt nach, bis ein neuer Tarifvertrag abegschlossen wurde. Fraglich ist in Ihrem Fall, ob der Tarivertrag insgesamt ausgelaufen ist, oder die Vereinbarungen zum Lohntarif (was ich annehme). Insofern könnte der allgemeine Teil des Tarifvertrages weiter gültig sein, auch wenn die Vereinbarung über den Lohntarif ausgelaufen ist.

Für Sie heißt das so oder so, dass der Tarifvertrag weiter auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nicht der einschlägige, sondern der allgemeinverbindliche Tarifvertrag gilt für alle.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen