Hallo,
Ich komme aus der Ukraine und möchte ab September Ausbildung als Tanzpädagogin anfangen. Ist das möglich wenn ich diese Ausbildung in eine private Schule machen würde und alles selber bezahlen? Oder ist dass möglich dass ich keine Erlaubnis von Arbeitsamt bekomme weil diese Beruf ist nicht aus Positivliste?
Danke im voraus
Tanzausbildung für Ausländer
17. April 2017
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Frage vom 17. April 2017 | 16:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tanzausbildung für Ausländer
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#1
Antwort vom 17. April 2017 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
Für eine Ausbildung die man privat finanziert und auf einer Privaten Schule stattfindet, benötigt man meines Wissens nach keine Erlaubnis vom Arbeitsamt. Auch die "Positivliste" wäre mir neu.
Was man aber benötigt, das wäre eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum der Ausbildung.
#2
Antwort vom 18. April 2017 | 01:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
Was man aber benötigt, das wäre eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum der Ausbildung. Und die wiederum setzt die Sicherung des Lebensunterhaltes (= ziemlich viel Geld) voraus.
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#3
Antwort vom 18. April 2017 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1236 Beiträge, 1506x hilfreich)
ZitatIch komme aus der Ukraine und möchte ab September Ausbildung als Tanzpädagogin anfangen. Ist das möglich wenn ich diese Ausbildung in eine private Schule machen würde und alles selber bezahlen? Oder ist dass möglich dass ich keine Erlaubnis von Arbeitsamt bekomme weil diese Beruf ist nicht aus Positivliste? :
So einfach ist das nicht zu beantworten. Die Frage ist, ob diese private Schule als einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule "vergleichbar" gilt. Eine Tanzpädagogenausbildung kann man ja auch an einer staatlichen Musikhochschule machen. Wenn die Ausbildung an der Privatschule vergleichbar ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich. § 16 AufenthG Abs. 1 Satz 1 :
Zitat:Einem Ausländer kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Ansonsten gibt es nur Regelungen für eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung (§ 17 AufenthG ) und für den Schulbesuch an einer allgemein bildenden Schule im Schüleraustausch - beides trifft hier nicht zu.
Wende dich am besten erst mal an die Privatschule und erkundige dich, ob die Ausbildung dort als einem Studium vergleichbar gilt. Soweit ich weiß geht es da um den Lehrplan/das Curriculum und vor allem darum, ob der Abschluss genau so anerkannt wird wie die Tanzpädagogenausbildung an einer deutschen Hochschule (das meinst du wahrscheinlich mit "Positivliste").
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