Hallo,
meine Oma wohnt in einem kleinen Dorf in einem Mietshaus und hat einen kleinen Garten dazu! Dort stehen 3 große Tannen (bestimmt 30Jahre und 30m Höhe), durch ein starkes Unwetter wurde ein Baum beschädigt, etwa die Spitze (ca. 2m) ist umgeknickt und hängt jetzt schräg dran. Und könnte auf Geweg oder Parkplatz fallen.
Meine Oma hat jetzt ein Schreiben der Bürgermeisterin erhalten, darin steht das in Moment keine Lösung für das Problem gibt und man kein Auto etc drunterstelen soll, da sie keine Haftung übernimmt.
Wer denn dann wenn z.b. ein Fussgänger drunter stand? Soll meine Oma dafür aufkommen, nurweil die Bürgemeisterin keine Lösung sieht? (Bzw sehen will... meiner Meinug nach müsste man eine Firma mit einem "Steiger" hochfahren und die Spitze absegen, aber das wäe sicher zu teuer, müsste doch sicher die Gemeinde bezahlen oder?)
Was meint ihr?
Danke!
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Tanne beschädigt
Fragen zur Miete?
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steht in ihrem Garten der zur Mietwohnung dazugehört
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Hier haftet der Vermieter, der ja wohl der Oma bekannt sein dürfte. Der Vermieter ist beweiskräftig sofort zu informieren.
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"H.-J.Sp."
Der Vermierter "Bürgermeisterin" weiß ja bescheid und hat ja deshalb auch das Schreiben geschickt, das sie keine Haftung übernimmt wenn etwas passiert. (Und hat zur Zeit keine Lösung für das Problem...)
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quote:
meine Oma wohnt in einem kleinen Dorf
In Gallien ?
Scheint ja eine Bürgermeisterin im Nebenerwerb zu sein.
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hmm erlich gesagt wars mir ja auch komisch, deshalb hab ich ja nachgefragt
habe es mir gedacht, das sie dafür haftet, und Ahnung von Recht hat die sicher nicht, die will es so drehen wie es für sie am besten ist und meiner Oma (80 Jahre) kann ich ja alles erzählen und die glaubt es dann auch, o kommt es mir vor
Ich meine die Bäume stehen schon "ewig" und für so ein Unwetter kann ja keiner was, aber es kann ja niemand erwarten das meine Oma dafür grade steht.
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Die machen es sich einfach: Die Stadt kann aber auch nicht jede Haftung ausschließen, z. b. bei Personenschäden. Aber wie ich das lese, hat man der Oma nur geschrieben, dass sie kein Auto darunter parken soll, da man dann für Schäden am Auto nicht haften wird.
Ist die Nutzung des gemieteten Grundstücks beeinträchtigt? Dann kann man vielleicht die Miete mindern, wenn der Baum nicht gekappt wird.
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