Täuschung/Mängel/Rücktritt

15. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
DrDAX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Täuschung/Mängel/Rücktritt

Hallo,

da ich mittlerweile am Gesetz zweifle, bitte ich mal das Forum um Antworten.

Zu meiner Vorgeschichte, am 23. März 2011 habe ich ein Fahrzeug besichtigt, welches ich am gleichen Tag nach Probefahrt und mittels
Kaufvertrag beim zuständigen Fachhändler erworben habe.

Bis dato verlief alles ohne Probleme. Im Kaufvertrag wurden alle Punkte bestätigt: Unfallfrei, eine Türdelle ( ca. 3 mm wird entfernt). Sodann wurde eine Auslieferung für den 31. März vereinbart.

Am 31. März 2011 habe ich dann das neue Fahrzeug abgeholt. Als nachträglichen Aprilscherz, musste ich dann am 03. April feststellen, dass der Bordcomputer erhebliche Schwierigkeiten macht. Während der Fahrt fällt die komplette Elektronik desselben aus. Alle Instrumente drehen sich, auch geht kurzweilen die Geschwindikeitsanzeige auf null bei voller Fahrt :-)

Da das verkaufende Autohaus knapp 100 KM weg ist, bin ich direkt zum Autohersteller im Bezug auf das Problem nach Stuttgart gefahren. Dort teilte man mir mit, dass es wohl ein grösseres Problem ist und ich einen festen Termin ausmachen müsste.

Autoverkäufer informiert: Antwort Reparatur in Fachwerkstatt ausführen lassen und Rechnung ans Autohaus.

Nun zum Termin: Dienstag diese Woche. Man versuchte den Fehlerspeicher des Fahrzeuges auszulesen. Hierbei muss wohl die komplette EDV-Einrichtung der Werkstatt abgesürzt sein. Nichts ging mehr und man bat mich in direkten Kontakt mit dem verkaufenden Autohaus zu treten.Die Reparatur müsse das Authaus in Auftrag geben, da wohl sehr kostenintensiv.
Des Weiteren teilte man mir mit, dass an dem Fahrzeug ein Hagelschaden vorhanden ist.

-Motorhaube-Dach und Kofferraumdeckel voll mit Hageleinschlägen- zu erkennen bei speziellem Lichteinfall.

= geschockt

Mittwoch gleich den Autoverkäufer informiert. Antwort er müsse mit der Geschäftsleitung sprechen, da ich den Kaufvertrag anfechten möchte. Er wolle sich melden.
Die Mängel schriftlich per Email und Fax angezeigt.

Keine Antwort bis heute. Da ich mittlwerweile auf 180 war, Auto gepackt und ins Autohaus gefahren. Verkäufer gesucht.

1. Eine Beleidigung des Verkäufers kassiert, warum ich unangemeldet erscheine, er wollte sich doch melden.

2. Verkäufer besichtigt Hagelschaden und teilte mir mit, als Käufer bzw. Kunde hätte ich dies sehen müssen. Des Weiteren hätte ich den Hagelschaden eventuell selbst verschuldet ???
Auf Gegenwehr von mir schlug er vor, ich solle den Schaden
meiner Teilkasko melden--->> Hinweis von mir-> Geht mich nix an und dies wäre Versicherungsbetrug. Nachweislich hat es bei uns in den letzten 13 Tagen nicht gehagelt.

Bin völlig ausgerastet und habe das Fahrzeug inkl. beider Schlüssel dem Autohaus übergeben und bin gegangen.

Nunmehr einen RA eingeschalten, welcher sehr gute Aussichten auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages sieht. Der Anwalt hat auch gleich ein Telefongespräch mit dem Autoverkäufer geführt.

Anwalt rief zurück und teilte mir mit, ich hätte dem Autohaus einen Reparaturauftrag erteilt ????? Davon war nie die Rede. Dem Autoverkäufer teilte ich mit, dass das Fahrzeug aufgrund des Elektronikfehlers für mich nicht Verkehrssicher ist und daher von mir nicht mehr genutzt wird. Laut Akte des Autohauses, muss der Fehler bekannt sein, da er plötzlich eine Rechnung über den Fehler fand.

Auch wäre ein Fahrzeug mit Hagelschaden von mir nicht gekauft worden, da es beim Wiederverkauf Schwierigkeiten gibt ---> Erfahrung.

Es wurde von mir kein Werstatt- oder Reparaturauftrag unterschrieben.

Anwalt will nun gegen das AH klagen und eine Rückabwicklung erzwingen.

Daher meine Frage, da eine Klage zusätzlich Geld kostet. Wie stehen die Chancen aufgrund der Ereignisse denn Kaufvertrag anzufechten und dem ganzen Vorgang ein Ende zu machen???


Danke für die Antworten

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Das sollte dein Anwalt doch eingentlich ganz realistisch beantworten können, denn schlieslich hat er ja alle relevanten Akten vorliegen?


Im großen und ganzen würde ich nach Schilderung des Sachverhaltes sagen eher schlechte Erfolgsaussichten da der Verkäufer die Nacherfüllung (Nacherfüllung geht in der Regel immer vor der Rückabwicklung) nicht nachweislich verweigert hat.
Eventuell fehlen da aber auch ein paar entscheidende Details an der Schilderung ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
DrDAX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

schon einmal besten Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich noch einen 3. Punkt herausbekommen und zwar dass man mich an der Zahl der Vorbesitzer getäuscht hat.

Laut Kaufvertrag 1. Vorbesitzer, lt. Fahrzeugbrief bin ich der dritte.
Da es sich um einen EU-Reimport handelt, war das Fahrzeug wohl einen Tag auf eine Deutsche Leasingbank zugelassen um die Deutschen Fahrzeugpapiere zu erhalten. Dieser Vorgang wurde mir ebenso nicht erwähnt.

Zu Verkehrssicherheit möchte ich nochmal anmerken, das wenn eine Geschwindikeitsanzeige während der Fahrt auf null geht und keine mehr angezeigt wird ist das Fahrzeug sicher???

Ich bin Laie und kein Jurist, daher meine Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
und zwar dass man mich an der Zahl der Vorbesitzer getäuscht hat.

Fraglich wäre, ob man diese Tageszulassung als 'Vorbesitzer' gelten würde.
Sollte sie als 'Vorbesitzer' gelten, wäre das eine arglistige Täuschung, die zu verschiedenen Optionen führen könnte.



quote:
Zu Verkehrssicherheit möchte ich nochmal anmerken, das wenn eine Geschwindikeitsanzeige während der Fahrt auf null geht und keine mehr angezeigt wird ist das Fahrzeug sicher?

Ich bin kein KfZ-Experte, aber mir will gerade nicht einleuchten, weshalb eine Anzeige mit informativem Carakter einen Gefährdung der Sicherheit darstellen sollte?





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