Täuschung bei Abschluss von Mobilfunkvertrag

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Handy, Mobilfunkvertrag, Anfechtung, Täuschung, Partnershop, Tarif
4,75 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
4

Gericht: Partnershop ist Erfüllungsgehilfe des Handy-Betreibers

Wird ein Kunde bei Vertragschluss über einen Handy-Tarif getäuscht, dann kann er den Vertrag mit dem Telefonanbieter anfechten. Laut Amtsgericht Saarbrücken ist das sogar dann möglich, wenn die Täuschung nicht von dem Mobilfunkunternehmen selbst, sondern von einem selbständigen Partnershop ausging.

Der Kunde war in einen Partnershop seines Handy-Betreibers gegangen, um seinen Vertrag auf einen besseren Tarif umzustellen. Eine Mitarbeiterin empfahl dem Kunden einen Tarif, weil dieser deutlich billiger sei. Da sich der neue Tarif dann nicht als günstiger entpuppte, erklärte der Kunde seine Anfechtung vom Vertrag.

Der Handy-Anbieter verlangte Zahlung der monatlichen Gebühren und argumentierte, mit der Auskunft des Partnershops nichts zu tun zu haben. Das Gericht widersprach: Die Mitarbeiterin des Partnershops ist ein Erfüllungsgehilfe des Handy-Betreibers. Täuscht diese den Kunden arglistig, dann ist eine Anfechtung möglich.

Az.: 121 C 248/13 (09)

Das könnte Sie auch interessieren
Vertragsrecht Handy, Mobilfunkvertrag und Recht
Verbraucherschutz Prepaid-Mobilfunkvertrag und Restguthaben
Vor Gericht Handyvertrag: Nichtnutzung darf nicht bestraft werden