Tätlichkeit gegenüber Kind in WG II

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
WG-Bewohner2009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tätlichkeit gegenüber Kind in WG II

Guten Tag,

da dieser mein Beitrag von gestern im Forum Strafrecht bereits gelöscht wurde (?) versuche ich es hier noch einmal. An Hand von Benachrichtigungsmails habe ich auch Antworten erhalten, diese leider nicht alle gelesen.

Ich wohnte mit 2 Männern, 3 Frauen und 3 Kindern in einer WG, aus welcher ich vor 6 Jahren auszog. Vor 7 Jahren wendete ich dem damals 12 jährigen Sohn einer alleinerziehenden Mutter gegenüber körperliche Gewalt an, in dem ich ihn am Nacken ergriff, aus seinem Zimmer hinaus, die Treppe hinunter in die Küche führte und ihn dazu brachte, die von ihm benutzte Tasse von der Oberfläche der Spülmaschine in diese hinein zu befördern wie es abgesprochen war.

Dieser Vorfall bzw. wie es dazu kam wurde von allen WG-Mitgliedern sowie dem Vater des Jungen ausführlich besprochen. Ich führte in Gegenwart des Vaters mit dem Jungen ein Gespräch in dem ich ausdrückte, dass für mich eine Überforderung durch das ausprobieren von Grenzen durch den Jungen entstanden war, ich seinen Schmerz und seine Hilflosigkeit in der oben beschriebenen Situation nachvollziehen kann und dass mir der Vorfall sehr leid tut. Aus meiner Sicht war die Sache somit abgeschlossen. Der Vater des Jungen zog kurz danach in die WG mit ein und dies tat seinem Sohn und dessen Verhältnis zu den anderen Bewohnern und umgekehrt sehr gut.

Vor einer Woche hörte ich nun, dass für den inzwischen 19-jährigen der Vorfall nicht abgeschlossen sei und er sich eine materielle Entschädigung von mir wünsche. Die Mutter des Jungen kündigte an, sich zur endgültigen Klärung der Angelegenheit professionelle Hilfe zu holen und erwähnte eine Mediation.

Meine Frage: auf was muss ich hier im Hinblick auf einen ev. folgenden gerichtlichen Weg achten. Ist es ratsam für mich an der Mediation teilzunehmen oder kann eine präjudizierende Wirkung entstehen für den Fall, dass keine Einigung zu Stande kommt. Ich habe gehört, im Strafrecht kann z. B. der Mediator als Zeuge geladen werden, wenn zuvor der ergebnislose Versuch eines Opfer-Täter-Ausgleichs stattgefunden hat.
Kommt ein strafrechtlicher und/oder zivilrechtlicher Weg in Frage?

Herzlichen Dank

-- Editiert von Moderator am 01.06.2016 21:33

-- Thema wurde verschoben am 01.06.2016 21:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn ein ehemals 12-Jähriger mit 19 auf die Idee kommt, jetzt ist da was zu holen von jemandem, der ihn vor 7 Jahren am Nacken gegriffen hat, dann dürfte das rechtlich eigentlich gar kein Problem sein.
19jährige haben einfach massig materielle Bedürfnisse, das dürfte der treibende Faktor hier sein. Da wird wahrscheinlich auch kein Mediator drauf anspringen, das hätte den "Betroffenen" schon ein paar Jahre eher einfallen müssen.

Im Hinblick auf eine gerichtliche Verfolgung siehe StGB:

Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78 Verjährungsfrist
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.
drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.


Wenn Sie es genau wissen wollen, dann lassen Sie den Thread ins Strafrecht verschieben, da tummeln sich die Fachleute für dieses Thema.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Vor einer Woche hörte ich nun, dass für den inzwischen 19-jährigen der Vorfall nicht abgeschlossen sei und er sich eine materielle Entschädigung von mir wünsche.

Und ich wünsche mir einen Porsche ...
Schadensersatzansprüche zivilrechtlicher Art sind seit dem 01.01.2013 verjährt.



Strafrechtlich dürfte da auch nichts mehr kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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