Halli Hallo liebe Community,
ich bin auf meiner Arbeitsstelle u.a. für die Tablets (iPads) der Servicemonteure zuständig und kümmere mich um Hardware, Updates etc.
Die Geräte laufen unter einer großen "Firmen-Apple-ID". Auf jedem iPad ist die Funktion "Mein iPhone suchen" aktiviert.
Sprich, ich als Administrator der Apple-ID kann theoretisch sehen, wo sich die Monteure derzeit aufhalten, sofern das Tablet eingeschaltet ist.
Nun haben bereits zwei Monteure diese Funktion ausgeschalten. Wo sie das Passwort her haben ist mir schleierhaft, aber das soll nicht zur Debatte stehen.
Meine Frage: Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber diese Funktion aktiviert? Falls ja, muss man die Monteure davon schriftlich in Kenntnis setzen? Das ist bisher nicht geschehen.
Die Tablets dürfen ausschließlich zu Arbeitszwecken (Prüfservice) genutzt werden.
Danke für eure Hilfe.
Tablet von Monteuren: "GPS Verfolgung" rechtens?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
ZitatIst es rechtens, dass der Arbeitgeber diese Funktion aktiviert? :
Kommt darauf an, wozu diese Funktion dient (Diebstahlschutz erlaubt, Mitarbeiterkontrolle in der Regel nicht erluabt), wer genau daruf wann wie Zugriff hat und ob die erzeugten Daten innerhalb der EU oder außerhalb gespreichert werden.
Zitat:Kommt darauf an, wozu diese Funktion dient (Diebstahlschutz erlaubt, Mitarbeiterkontrolle in der Regel nicht erluabt), wer genau daruf wann wie Zugriff hat und ob die erzeugten Daten innerhalb der EU oder außerhalb gespreichert werden.
Diese Funktion soll nur dazu dienen, verlorene oder gestohlene Tablets wiederzufinden. Die Möglichkeit besteht natürlich die Mitarbeiter live zu verfolgen, aber das interessiert mich auch gar nicht.
Zugriff habe nur ich, bzw. lässt sich das so einrichten. Ich schaue nur auf die Cloud, wenn es Probleme gibt. Wo Apple das speichert weiß ich allerdings nicht. In der Firma wird sowas nicht gespeichert.
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Dies ist eher eine Frage aus dem Arbeitsrecht als aus dem Datenschutz, aber dennoch ein schönes Beispiel dafür, wie dieses neue Rechtsgebiet auch in die etablierteren Rechtsgebiete - wie etwa das Arbeitsrecht - vordringt.
Grundsätzlich begegnen mir hier mehrere Bedenken: Der Arbeitgeber hat üblicherweise keine Befugnis, seine Mitarbeiter umfassend zu überwachen. Dies greift in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise ein, da sich ein GPS-Tracking nicht mit überwiegenden Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen lassen dürfte.
Gerade aber auch im Hinblick auf die restriktiven Möglichkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der neuen DSGVO halte ich die GPS-Überwachung für in den meisten Fällen unzulässig.
Man müsste die arbeitsvertraglichen Einzelheiten kennen, um dies abschließend zu bewerten. Es ist denkbar, dass die Arbeitnehmer bei besonderer Interessenlage eine wirksame Einwilligung zur Erhebung dieser Daten abgegeben haben. Dann wäre es in der Tat zulässig.
-- Editiert von kimdrechsler am 13.03.2018 00:30
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