TVÖD: E9-Stelle bei Neuausschreibung höhergruppiert, Nachforderung?

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
urviech
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
TVÖD: E9-Stelle bei Neuausschreibung höhergruppiert, Nachforderung?

Hallo liebe Foristen,

ich bin momentan im TVÖD-Bereich in einer E9-Stelle angestellt und werde bald zu einem anderen Arbeitgeberwechseln. Jetzt habe ich gesehen das in der neuen Stellenausschreibung auf einmal von einer E11 die Rede ist obwohl sich an der Ausschreibung, dem Aufgabenumfang und den Anforderungen an Qualifikationen und dergleichen quasi nichts geändert hat. Kann ich hier rückwirkend irgendwie tätig werden und eine rückwirkende Höhergruppierung erwirken? Schließlich hab ich den selben Job gemacht. Ich würde mich freuen wenn jemand von euch einen Hinweis für mich hat wie ich mich am besten verhalte.
Besten Dank schon einmal!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christof H. Böhmer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Du hast einen Anspruch auf zutreffende Eingruppierung. Ob die bislang erfolgte oder die neue zutrifft, musst Du anhand der Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages überprüfen.

Aber selbst wenn die bisherige Eingruppierung falsch wäre, ist zu beachten, dass höchstwahrscheinlich Ausschlussfristen zu beachten sein werden. Diese sind in aller Regel im Tarifvertrag geregelt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Da sehe ich eher schwarz: wenn in der Stellenbewertung nicht von Anfang an ein Fehler war, die Eingruppierung nach E9 also nicht von vornherein fehlerhaft, kann den AG kaum etwas hindern, eine Stelle neu zu bewerten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von urviech):
Aufgabenumfang und den Anforderungen an Qualifikationen und dergleichen quasi nichts geändert hat. /quote]

was heist den quasi? Hat sich was geändert oder nicht. DA kann manchmal schon ein Wort reichen (z.B: übt seine Tätigkeit --> auf Anweisung oder selbständig oder eigenverantwortlich) und es ergibt sich eine andere Eingruppierung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
urviech
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@ohadle: Da gebe ich dir völlig recht. Was den Grad der Selbstständigkeit betrifft hat sich gar nichts geändert. Es handelt sich eher um Füllwörter oder das Aufgaben teilweise anders beschrieben wurden. Danke für's Nachhaken!

1x Hilfreiche Antwort

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