Hallo liebe Foristen,
ich bin momentan im TVÖD-Bereich in einer E9-Stelle angestellt und werde bald zu einem anderen Arbeitgeberwechseln. Jetzt habe ich gesehen das in der neuen Stellenausschreibung auf einmal von einer E11 die Rede ist obwohl sich an der Ausschreibung, dem Aufgabenumfang und den Anforderungen an Qualifikationen und dergleichen quasi nichts geändert hat. Kann ich hier rückwirkend irgendwie tätig werden und eine rückwirkende Höhergruppierung erwirken? Schließlich hab ich den selben Job gemacht. Ich würde mich freuen wenn jemand von euch einen Hinweis für mich hat wie ich mich am besten verhalte.
Besten Dank schon einmal!
TVÖD: E9-Stelle bei Neuausschreibung höhergruppiert, Nachforderung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
Du hast einen Anspruch auf zutreffende Eingruppierung. Ob die bislang erfolgte oder die neue zutrifft, musst Du anhand der Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages überprüfen.
Aber selbst wenn die bisherige Eingruppierung falsch wäre, ist zu beachten, dass höchstwahrscheinlich Ausschlussfristen zu beachten sein werden. Diese sind in aller Regel im Tarifvertrag geregelt.
Da sehe ich eher schwarz: wenn in der Stellenbewertung nicht von Anfang an ein Fehler war, die Eingruppierung nach E9 also nicht von vornherein fehlerhaft, kann den AG kaum etwas hindern, eine Stelle neu zu bewerten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAufgabenumfang und den Anforderungen an Qualifikationen und dergleichen quasi nichts geändert hat. /quote] :
was heist den quasi? Hat sich was geändert oder nicht. DA kann manchmal schon ein Wort reichen (z.B: übt seine Tätigkeit --> auf Anweisung oder selbständig oder eigenverantwortlich) und es ergibt sich eine andere Eingruppierung.
@ohadle: Da gebe ich dir völlig recht. Was den Grad der Selbstständigkeit betrifft hat sich gar nichts geändert. Es handelt sich eher um Füllwörter oder das Aufgaben teilweise anders beschrieben wurden. Danke für's Nachhaken!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten