TÜV neu aber Airbag & ABS-Leuchte an

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
doggyfreestart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
TÜV neu aber Airbag & ABS-Leuchte an

Hallo Leute!

Vielleicht kann mir jemand in meinem Problem Rat geben.
Ich komme aus Ungarn und wollte beim Händler in Deutschland einen VW Sharan kaufen.
Das Auto sah gut aus, aber die ABS und Airbag Lampe leuchtete.
Ich wollte also das Auto kaufen, aber nur mit behobenen Mängel und neuem TÜV. Wir haben auch einen Kaufvertag mit "Ausschluss der Gewährleistung, Motorschaden, auf Export, TÜV Neu" abgeschlossen und habe ihm 400 EUR Vorschuss bezahlt, auch um die TÜV-Kosten zu decken. Dies ist für mich schon ein bisschen komisch, aber das Thema Motorschaden habe ich erst später am Kaufvertrag entdeckt. (Nur um klar zu machen: das Auto hatte keinen Motorschaden)
Einen Tag später meldete er dass das Auto fertig sei und der TÜV neu ist. Ich habe mich ein bisschen gewundert, dass es so schnell ging, wollte mit dem Mechaniker sprechen, der mir irgendetwas über Batterie und Fehlerlöschen erzählt hat. Ich kenne mich ein bisschen mit der Diagnose aus, und diese Meldungen kommen nach einem Kilometer Fahrt wieder, deswegen wollte ich ihm zu einer Probefahrt nach der angeblich erfolgreichen Reparatur überreden, was er verweigert hat.
Daraufhin und wollte ich einen Freund vorbeischicken, um die ABS und Airbaglampen zu checken, da ich erst am Montag nach Deutschland fahren kann. Den Kumpel hat er mit ziemlich bösen Worten abgewimmelt und er hat gemeint das Auto nur mir zeigen würde, und das ganze Zeigerei wegen einem Auto mit 1800 EUR Kaufpreis ihm zu viel ist. Ansonsten wurde er nach dem angeblich erfolgreichen TÜV zunehmend aggressiv und antwortete nicht direkt an die Fragen bezüglich Fahrzeugzustand und hat den Absicht geäußert, das Auto wirder bei Mobile.de einzustellen. Als ich ihm dann um die Rückerstattung des Vorschusses gebeten habe, hat er salopp mit "Nix kriegst du zurück" geantwortet.
Was ich jetzt vermute, dass er den TÜV irgendwie hingetürkt hat, aber die 2 Probleme weiterhin bestehen.
Ich habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht, und er hat mir erzählt dass er das Auto wegen die Fehlermeldungen verkauft hat, weil die Reparatur nicht mehr rentabel gewesen wäre und es keinen TÜV mehr möglich war. Ansonsten war er mit dem Auto zufrieden.
Was kann ich machen, wenn ich am Montag das Auto in einem nicht repariertem Zustand mit neuem TÜV vorfinde? Der Betrugsversuch ist dann offensichtlich, aber was sind meine Rechte in dem Fall? Wer wäre dann zuständig? ADAC-Mitgliedschaft habe ich, Rechtsschutzversicherung nicht.
Was mir noch am Vertrag aufgefallen ist, dass er keine EU-Steuernummer angegeben hat, nur die deutsche Nummer - darf er überhaupt an EU-Ausländer eine Rechnug ausstellen? Die ungarische Steuerbehörde nimmt solche Rechnungen gar nicht an...



-- Editiert von doggyfreestart am 08.12.2017 21:16

-- Editiert von doggyfreestart am 08.12.2017 21:20

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von doggyfreestart):
Was mir noch am Vertrag aufgefallen ist, dass er keine EU-Steuernummer angegeben hat,

Logisch. Eine "EU-Steuernummer" gibt es nämlich gar nicht.



Zitat (von doggyfreestart):
Die ungarische Steuerbehörde nimmt solche Rechnungen gar nicht an...

Er muss eine nach deutschem Recht ausstellen.
Ob die dann von anderenBehörden akzeptiert wird, ist für ihn nicht relevant.



Zitat (von doggyfreestart):
habe ihm 400 EUR Vorschuss bezahlt

Das könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von doggyfreestart):
Was kann ich machen, wenn ich am Montag das Auto in einem nicht repariertem Zustand mit neuem TÜV vorfinde?

Hat man als Verbraucher oder als Unternehmer gekauft?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doggyfreestart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von doggyfreestart):
Was mir noch am Vertrag aufgefallen ist, dass er keine EU-Steuernummer angegeben hat,

Zitat (von Harry van Sell):
Logisch. Eine "EU-Steuernummer" gibt es nämlich gar nicht.


Sorry, falsch ausgedrückt, UstID steht nicht darauf, nur Steuernummer.

Zitat (von doggyfreestart):
Die ungarische Steuerbehörde nimmt solche Rechnungen gar nicht an...

Zitat (von Harry van Sell):
Er muss eine nach deutschem Recht ausstellen.

Ob die dann von anderenBehörden akzeptiert wird, ist für ihn nicht relevant.

OK, soweit verstanden.

Zitat (von doggyfreestart):
habe ihm 400 EUR Vorschuss bezahlt

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte man wie genau beweisen?


Steht im Vertrag.

Zitat (von doggyfreestart):
Was kann ich machen, wenn ich am Montag das Auto in einem nicht repariertem Zustand mit neuem TÜV vorfinde?

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man als Verbraucher oder als Unternehmer gekauft?


Privat als Endverbraucher

-- Editiert von doggyfreestart am 08.12.2017 22:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von doggyfreestart):
Sorry, falsch ausgedrückt, UstID steht nicht darauf, nur Steuernummer.

Macht ja nichts aus, da wir hier in DE sind, ist es eine deutsche Steuernummer. Und im Warenverkehr innerhalb der EU spielt dies keine Rolle, denn bei einen wohl sehr alten Auto zu dem Kaufpreis wird wohl kaum eine UST ausgewiesen werden.
Zitat (von doggyfreestart):
Privat als Endverbraucher

Kann es sein das im Kaufvertrag die Bedeutung Ausfuhr / Export übersehen hatte, bzw deren Bedeutung im Unklaren war?

Zitat (von doggyfreestart):
Nur um klar zu machen: das Auto hatte keinen Motorschaden

Nur scheinbar, weil der Motor läuft bedeutet dies nicht, das es keinen hat. Ansonsten würde ja die Eigenschaft fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doggyfreestart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde das Auto in Ungarn zulassen, und hierzulande werde ich nur ein Ausfuhrkennzeichen beantragen.
Das darf ich auch als Privatperson machen.
Verzichte ich mit der Klausur "Export und Ausfuhr" automatisch auf jegliche Verbraucherrechte?
Mein eigentliches Problem ist was in dem Fall zu machen ist, wenn ein Auto mit bekanntem gravierenden Sicherhetsmängel (Airbag und ABS-Problem) TÜV bekommt und so vom Händler als "TÜV Neu" verkauft wird, und welcher Forum hier zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie hast du das Auto denn gekauft, online (weil du mobile.de erwähnst, und selbst nicht vor Ort bist)? Wenn ja dann hast du ein Widerrufsrecht.
Alternativ kannst du das Auto übernehmen, die Sachmängel muss der Händler dann beheben (egal ob TÜV neu oder nicht, die Beseitigung der Mängel wurde ja ausdrücklich zugesagt, und wenn nicht dann müssten sie im Vertrag aufgeführt sein).
Aber ob ein zukünftiger Streit mit dem Händler sinnvoll ist wenn man das Auto exportieren möchte? Erfüllungsort dürfte imho nicht Ungarn sein.

Zitat:
Nur um klar zu machen: das Auto hatte keinen Motorschaden
Der Ausschluss der Haftung - gegenüber Verbrauchern(!) - ohne konkrete Angabe eines möglichen Schadens ist ungültig (vergleiche "Verkauf als Defekt", obwohl kein Defekt vorliegt).

Zitat:
diese Meldungen kommen nach einem Kilometer Fahrt wieder
Muss nicht unbedingt so sein.
Gute Werkstätten löschen zuerst einmal den Fehlerspeicher (ganz gute drucken vorher ein Protokoll aus, damit man weiß was man beobachten sollte), und wenn die Meldung dann nicht wiederkommt war es eine relativ günstige Reparatur.

Zitat:
Verzichte ich mit der Klausur "Export und Ausfuhr" automatisch auf jegliche Verbraucherrechte?
Nein.
Der Verkäufer muss sich schon irgendwie davon überzeugen (mindestens fragen), ob der Käufer wirklich gewerblich tätig ist.

Zitat:
gravierenden Sicherhetsmängel (Airbag und ABS-Problem)
Das sind keine gravierenden Sicherheitsmängel, noch vor nicht allzu langer Zeit war das bei jedem Auto so. Man kann also unbesorgt fahren, das Risiko ist nur minimal höher, da gibt es andere Dinge die viel gefährlicher sind.
Aber egal, TÜV gibt es damit natürlich trotzdem nicht. Allerdings ist das relativ leicht unkenntlich zu machen, einfach eine kleine Zeitschleife an das Warnlämpchen, schon merkt das zumindest bei der Hauptuntersuchung keiner mehr (das da ins ABS gebremst wird hab' ich noch nie erlebt, und Airbags kann man nur über das Steuergerät überprüfen - oder mit einem Crash :grins: ).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von doggyfreestart):
UstID steht nicht darauf

Wenn das wegen der Export-Steuererstattung ist, da könnte man einen Anspruch drauf haben.
Falls er Mwst. zahlt. Es gibt auch Unternehmer die befreit sind.



Zitat (von reckoner):
wie hast du das Auto denn gekauft, online (weil du mobile.de erwähnst, und selbst nicht vor Ort bist)? Wenn ja dann hast du ein Widerrufsrecht.

Es ist zwar nicht so, das man automatisch ein Widerrufsrecht hat nur weil man was "online" gekauft hat.
Gleichwohl sollte man das hier prüfen.
Denn wenn man noch gar nicht richtig belehrt wurde, fängt auch die Frist nicht an zu laufen.



Wenn Mängel vorhanden sind, dann fordert man erstmal den Verkäufer auf diese Mängel zu beheben. Das sollte dann so geschehen, das man das vor Gericht nachweisen kann. Also entweder schriftlich mit Zustellnachweis oder unter Zeugen.

Dann mal abwarten, was der Verkäufer darauf antwortet.



Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung käme es darauf an, was genau zum Zustand des Kaufgegenstandes vertraglich vereinbart war (Stichwort "arglistige Täuschung") und ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt (der wäre nämlich durchaus von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen).

Wenn man als Verbraucher gekauft hat, dann muss der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen (also beweisen, nicht nur behaupten) das es eben kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Nach diesen 6 Monaten hat der Verbraucher die volle Beweislast dafür das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Im Falle einer arglistigen Täuschung hätte der Verbraucher von Anfang an die volle Beweislast dafür das es ein solcher Fall wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt auch Unternehmer die befreit sind.
Im Gebrauchtwagenhandel sind das imho fast alle (Differenzbesteuerung).

Zitat:
Es ist zwar nicht so, das man automatisch ein Widerrufsrecht hat nur weil man was "online" gekauft hat.
Welche Fälle meinst du?

Zitat:
Denn wenn man noch gar nicht richtig belehrt wurde, fängt auch die Frist nicht an zu laufen.
Wenn das Widerrufsrecht gilt, dann läuft die Frist so oder so noch nicht (Ware wurde ja noch gar nicht übergeben).
Aber gut, falls nach Jahren irgendein(!) Mangel auftritt könnte man vielleicht immer noch widerrufen. :neck:

Zitat:
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung käme es darauf an, was genau zum Zustand des Kaufgegenstandes vertraglich vereinbart war
Richtig. Man darf ja auch defekte Gegenstände verkaufen, wenn man es vereinbart.
Hier wurde aber die Mängelbeseitigung sogar zugesagt (wie eigentlich? schriftlich? beweisbar?), also müssen diese(!) Mängel behoben sein, Punkt.

Zitat:
und ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt (der wäre nämlich durchaus von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen).
Erstens ist das nicht grundsätzlich ausgeschlossen, beispielsweise muss ein Verkäufer durchaus auf völlig abgefahrene Reifen hinweisen.
Zweitens sind Defekte der beschriebenen Art kein normaler Verschleiß (außer man behauptet, ein Auto wäre als Ganzes ein Verschleißteil - solche Meinung hört man ja auch manchmal).
Mich wundert übrigens, dass immer wieder beide Teile zusammen kaputt gehen (list man relativ oft); das sind doch völlig getrennte Systeme :???: . Bei ABS und ESP oder bei Airbag und Gurtstraffer könnte ich das nachvollziehen, aber eben nicht bei ABS und Airbag.

Zitat:
Nach diesen 6 Monaten hat der Verbraucher die volle Beweislast dafür das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre.
Hier vielleicht sogar möglich. Die Mängel sind ja dann nicht aus dem Nichts gekommen, sondern waren schon mal da. Eine unzureichende Reparatur könnte ein Sachverständiger vielleicht feststellen.
Aber egal, noch sind die 6 Monate ja nicht um - im Gegenteil sie haben nicht mal angefangen.

Stefan

PS: Noch was zum Fahren ohne Airbags. Eines meiner Fahrzeuge ist 18 Jahre alt, und fahre damit immer noch bedenkenlos, obwohl manchmal dazu geraten wird Airbags nach einer bestimmten Zeit zu erneuern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Welche Fälle meinst du?

Die Fäll bei denen der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312c BGB ).
Gibt durchaus einige Händler bei denen das so ist.



Zitat (von reckoner):
außer man behauptet, ein Auto wäre als Ganzes ein Verschleißteil - solche Meinung hört man ja auch manchmal

Korrekt. Ein Fahrzeug besteht vollständig aus Verschleißteilen.
Der einzige Unterschied ist die Dauer bis der Verschleiß eintritt.



Zitat (von reckoner):
Aber gut, falls nach Jahren irgendein(!) Mangel auftritt könnte man vielleicht immer noch widerrufen.

Nicht ganz, der Gesetzgeber hat das nachgebessert, die Frist beträgt nur noch ein Jahr. Kann aber eine Option sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Fäll bei denen der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312c BGB ).
Gibt durchaus einige Händler bei denen das so ist.
Wenn bei mobile.de inseriert wurde hat sich das wohl erledigt, oder?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn bei mobile.de inseriert wurde hat sich das wohl erledigt, oder?

Nicht unbedingt.
Nur weil man (Online) Werbung macht und kontakt per Fernkommunikationsmittel bietet, hat man noch lange kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem.
Kommt z.B. auch darauf an wann und wie der Vertragsschluss erfolgt.



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