TÜV abgelaufen

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
TÜV abgelaufen

Hallo,

ich habe mal ne Frage.
Wenn die TÜV Plakette abgelaufen ist und man fährt trotzdem mit dem Auto weiter, mit welcher Strafe muss man dann rechnen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Pauschal : Wo kein Kläger da kein Richter.
Konkreter : Wenn Du ein Kraftfahrzeug ohne gültige HU im öffentlichen Verkehrsraum bewegst und während einer Kontrolle auffällst gibt es wahrscheinlich zunächst eine Verwarnung, wenn der Prüftermin nur um wenige Tage überschritten wurde. Evt. auch mit der Auflage, die Prüfbescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegen.
Bei erheblicher Überschreitung des Prüftermins liegt wohl eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat vor. Falls Du hingegen ein offensichtlich nicht mehr für den Straßenverkehr geeignetes Fahrzeug mit erheblichen Sicherheitsmängeln führst, so kann man daraus durchaus auch einen Straftatbestand herleiten...Gefährdung im Straßenverkehr o.ä. ... kann die aber auch trotz HU passieren.
Dann ist da noch die andere Seite : Lies mal Deinen Versicherungsvertrag durch, vor allem die Punkte bzgl. des Erlöschens des Versicherungsschutzes.
Last but not least : Der Schadenfall, also Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden, herbeigeführt durch das Führen eines KFZ ohne gültige HU, ...
Klar, die amtliche Prüfplakette ist kein Freifahrschein und gibt eigentlich nur den Zustand zum Prüftermin wieder, jedoch kann´s wohl kaum an den achtzig Teuro inkl. AU scheitern, oder ? Und wenn das KFZ geprüft wurde, jedoch keine Plakette erteilt wurde, so bleiben Dir m.W. immer noch sechs Wochen bis zur nächsten Vorführung.
MfG,
Andreas

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"www.bulkens.info"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Mit folgenden Verwarnungsgeldern musst Du rechnen:

Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 25 EUR
Überschreitung mehr als 8 Monate: 40 EUR Bußgeld) + 1 Punkt

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Sorry, hier die Korrektur

Mit folgenden Verwarnungsgeldern musst Du rechnen:

Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 25 EUR
Überschreitung mehr als 8 Monate: 40 EUR Bußgeld) + 2 Punkte

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich bedanke mich recht herzlich für eure Hilfe

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Hallo Daniel,

bevor Du jetzt einen PKW ohne TÜV weiterfährst, weil Du ihn nicht durchbekommen würdest und Dir die Reparaturkosten zu hoch sind, solltest Du bedenken, dass die oben genannten Strafen nur dann gelten, wenn nichts anderes hinzukommt.

Ein abgelaufener TÜV ist im übrigen leicht an der Farbe der Plakette und der Position des dicken schwarzen Balken zu erkennen.

Das Fahren mit einem verkehrsuntüchtigen PKW führt zu weit höheren, als den o.g. Strafen.

Auch das Hinauszögern des TÜV-Termins bringt nichts, da die 2-Jahresfrist immer ab dem Datum auf der Plakette gezählt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo !!

Habe aus gegebenem Anlass gerade nach einem solchen Beitrag gesucht und ihn dann ja zum Glück auch gefunden.

Folgendes: ich bin vor genau 10 Tagen angehalten worden. Das war demnach der 5. Meine HU war lediglich bis Ende Januar gültig.

Wie man mir sagte kostet diese Überschreitung, also quasi ab dem ersten Tag bereits diese 15 Euro und NICHT erst ab dem zweiten Monat. Das finde ich zwar selber äußerst merkwürdig, weil selbst auf der Homepage des TÜV steht, dass ab dem zweiten Monat erst 15€ Verwarnungsgeld fällig werden, aber was soll's ...

Viel interessanter ist für ich gerade folgende Frage ... der Polizist meinte zu mir er würde mir einen Kontrollbericht mitgeben und ab Erhalt dieses Berichtes hätte ich 10 Tage Zeit zum TÜV zu fahren. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt ... er sagte ich müsse mir dann einen Stempel bei einer Polizeibehörde abholen, dass die Mängel beseitigt werden bzw. dass ich da gewesen bin und die Mängel innerhalb der vom TÜV vorgegebenen 4 Wochen beseitigt werden.

So, ich also heute am 10. Tag zur Polizeidienststelle um mir den Stempel abzuholen ... bekam ich aber nicht, weil es so sei, dass die Mängel beseitigt werden müssen. Die reine Bescheinigung dass ich da gewesen sei bzw. die Vorlage der Mängelliste würde nicht reichen.

Toll ... noch nix gemacht an dem Auto, weil ich andere Auskunft erhielt und nun stehe ich da .... freundlicherweise hat man mit bis Ende der Woche eingeräumt die Mängel zu beseitigen, was ich aber aufgrund der Tatsache, dass einige Teile geliefert werden müssen, nicht schaffe.

FRAGE: sie sagte bei Ablauf dieser besagten 10 Tage ab Ausstellen dieses Kontrollberichtes (in meinem Fall also der 05.02.) würde eine Ordnungswirdrigkeitenanzeige geschrieben werden. Was habe ich da zu erwarten?

Würde mich freuen wenn sich jemand findet der dazu was schreiben kann.

Gruß aus Köln
Dirk

7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Meine Aussagen zu den Bußgeldern bei TÜV-Überschreitung waren zum damaligen Zeitpunkt korrekt. Der Bußgeldkatalog ist in dieser Hinsicht aber zum 01.04.2004 geändert worden.

Jetzt gilt folgendes:
Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt
Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punkte

Die Homepage des TÜV ist da wohl auch nicht auf dem aktuellen Stand.

Und mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige ist gemeint, dass Du dann noch einmal 15€ zahlen musst, diesesmal wegen Nivchtvorführung nach Mängelbeseitigung, glaube ich jedenfalls.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

@StTom

Bei einem Saisonkennzeichen muß die HU (unabhängig vom Plakettenstand) im ersten Monat des Zulassungszeitraums durchgeführt werden. Die Plakette wird auch nicht zurückdatiert, die Frist läuft also ab neuem Untertsuchungsmonat.

@hh

Die Homepage des TÜV ist schon aktuell.

Ein Verwarnungsgeld von €15 fällt bei Überschreitung des TÜV-Termins nur dann sofort an, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, für die zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen vorgeschrieben sind (LKW und Busse)

Bei "normalen" Fahrzeugen wie PKW und Motorrädern wird ein Verwarnungsgeld auch weiterhin erst bei mehr als 2 Monaten Überschreitung erhoben. Die neue Plakette wird allerdings auf das Fälligkeitsdatum der Untersuchung rückdatiert.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_55.php

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

@fix
Du hast Recht. Das habe ich leider verwechselt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
scoop
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo!

Ich habe mal eine Frage:
Bei meinem 16 Jahre alten Fiesta laufen bald beide Prüfplaketten ab. Und ich habe nicht vor den Wagen noch mal durch die HU und AU zu prügeln. Wie sieht es mit den Strafen aus, wenn ich trotzdem noch beispw. 1 Monat weiter fahre? Muss ich den Wagen bei der olizei vorführen, wenn ich erwischt wurde, obwohl ich gar nicht mehr vor habe zum TÜV zu fahren?
Und wie sieht es dann mit dem Vorführtermin aus? Fällt der weg, wenn ich meinen Wagen still lege?

Schonmal rechtherzlichen Dank für die Antwort

MfG
Daniel

14x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gruenschnabel
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Hatte mal Winter fahrzeug , Tüv war bis Monat 12.
Als ich den Wagen im Februar abmeldete, kam eine Woche später zahlungsaufforderung 15 €
begründung Tüv abgelaufen bla bla...
Ok ich hätt ja sagen können der wagen stand nur wurde nicht genutzt, na ja hab dann die 15 € bezahlt!
Wer da gepetzt hat , das Strassenverkehrsamt???
Na ja egal man sieht in diesen Land kann man nichts verheimlichen ;-).
mfg.:)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ursula2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo! Ich habe da mal eine Frage: wenn bei einem Fahrzeug der Tüv abgelaufen ist,darf man das Fahrzeug auf der Strasse stehen lassen? Die Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherung ist weiter hin bezahlt.Mit dem Fahrzeug wird nicht gefahren.Nur ob man es auf der Strasse stehen lassen darf? Vielen dank im vorraus für Ihre Antwort Mfg Ursula :)

-- Editiert von Ursula2006 am 31.05.2006 13:17:22

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Solange das Fzg. zugelassen/verkehrssicher ist, sollte das kein Problem sein....
Sollten die abgelaufenen Plaketten von der zuständigen Behörde bemerkt und als verfolgungswürdig eingeschätzt werden, müssen sie eben mit dem vorseitig genannten Verwarnungsgeldern rechnen.....evtl. bekommen sie auch eine Mängelkarte, in der sie aufgefordert werden, den Mangel innerh. von regelmäßig 10 Tagen zu beheben.....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist ziemlich sicher der Fall. Meinem Freund ist das mit seinem alten Wagen auch passiert (ging aber immerhin fast 2 Monate gut ;) ).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Das Verwarnungsgeld oder Bußgeld für die Übnerziehung des TÜV-Termines ist unabhängig davon fällig, ob das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird.

Wenn es angemeldet ist, muss es eine gültige TÜV-Plakette haben, selbst dann, wenn es auf einem Privatgrundstück steht oder gar nicht fahrtüchtig ist.

6x Hilfreiche Antwort

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