TARGO Bank Bargeldauszahlungsgebühr

24. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)
TARGO Bank Bargeldauszahlungsgebühr

Hallo!

Bin leider auf eine Masche der Targobank hereingefallen, die mit Zinsfreiem "Kreditrahmen" via Kreditkarte für 3 Monate geworben haben. Im Online-Banking wurde der Service einer Überweisung auf mein Referenzkonto angeboten...Gemacht getan....3.5% "Bargeldauszahlungsgebühr"....Diese ist (leider) in den AGBs auch definiert, bzw. in deren Preislisten...

Zitat....
Im Bereich der Preisliste "Entgelt für Bargeldauszahlung:"
....
Überweisungen auf das Referenzkonto
....
Aus dem Guthaben: kostenlos
Aus dem Kreditrahmen: 3 ,5% des Umsatzbetrags (mindestens 5,95 EUR) zuzüglich Sollzinsen.
Ziffer 10 Absatz 2 Satz 2 der TARGOBANK Kreditkarten Vertragsbedingungen gilt entsprechend.


Mir ist klar, dass das definiert ist und, ja, das hätte ich mir vorher mal durchlesen können. Das weiß ich selber :-)

Meine Frage ist eher, ob das seitens der Preisliste ok ist, dass man das unter "Bargeldauszahlung" packt in den Preisen und das es auf dem Konto bezeichnet ist "Bargeldauszahlungsgebühr"? Oder macht es Sinn, dass via Rechtsschutz prüfen zu lassen? Die Preise einer Überweisung auf das Referenzkonto würde ich niemals im Bereich "Bargeldauszahlung" vermuten. Selbst wenn ich es gelesen hätte, hätte ich es in diesem Bereich wohl überlesen...

Viele Grüße und frohe Weihnachten!

Jan

-- Editier von moskito2803 am 24.12.2016 15:14

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So etwas unter "Bargeldauszahlung" zu packen ist einfach nur grober Unfug.

Ob das bedeutet, dass man um die Gebühr herum kommt, da bin ich skeptisch. Hat man denn die Bank schon mal angesprochen? Ob sie die Gebühr erstattet wegen diesem Unfug?

Zitat:
Oder macht es Sinn, dass via Rechtsschutz prüfen zu lassen?

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich das mal prüfen lassen, ja. Die haben ja auch meist Telefon-Anwälte und der Fall ist durchaus einfach am Telefon zu schildern.

Alternativ ggf. mal die Verbraucherzentralen ansprechen, die könnten überlegen, die Bank deswegen abzumahnen. So etwas gehört in der Tat in eine Rubrik "Überweisung" o.ä. Und ein gesalzener Brief einer Verbraucherzentrale mit Ankündigung einer Abmahnung kann auch manchmal Wunder bewirken.

Aber wie gesagt: Dein Argument ist nicht das beste, denn Preislisten schaut man sich normalerweise komplett an und da hätte man auf den Widerspruch aufmerksam werden müssen. Das einzige, was dir hilft ist ein etwaiger Welpenschutz als Verbraucher.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... denn Preislisten schaut man sich normalerweise komplett an ...
Sehe ich nichts so. Warum sollte man Teile die man nie braucht durchlesen?
Beispielsweise weiß ich bei meinen Kreditkarten nicht, was der Einsatz im Ausland kostet (wenn ich das mal brauchen sollte recherchiere ich halt dann). Und wenn bei dem Thema "Ausland" dann - wider erwarten - auch was zum Inland steht dann gilt das imho nicht.

Ich würde im ersten Schritt die Bank auffordern die nicht ordnungsgemäß in der Preisliste aufgeführte Gebühr zu erstatten (nachweisbar, mit Fristsetzung). Und falls dann nichts kommt zum Anwalt (Rechtsschutz besteht ja offenbar, also kein großes Risiko).

Bedenken sollte man aber, dass vielleicht postwendend die Kündigung kommt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich habe die Bank um Gutschrift gebeten. Sachlich mit Verweis auf den Sachverhalt.

Mal gucken was kommt ;)

Schönes Fest noch und danke für eure Meinungen!

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Es hat geklappt...

"Vielen Dank für die schnelle Antwort,

der Form halber informiere ich Sie, dass ich Ihre Preisliste durch meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen werde. Sowohl die Bezeichnung "Bargeld" als auch die Preisinformation im Bereich "Entgelt für Bargeldauszahlung" ist extrem verwirrend und nicht transparent. Bei einer Überweisung handelt es sich nicht um Bargeld.

Rechtliche Definition von Bargeld: "Bargeld ist Geld (Zahlungsmittel) in körperlicher Form, also Münzen und Banknoten."

Bei Gutschrift der angefallenen Gebühren bis zum 31.12 werde ich von weiteren Schritten absehen.

Mit freundlichen Grüßen und frohe Weihnachten"


28.12.2016 GUTSCHRIFT BARGELDAUSZAHLUNGSGEBUEHR
+ 17,50 EUR
22.12.2016 BARGELDAUSZAHLUNGSGEBUEHR
- 17,50 EUR
22.12.2016 UMBUCHUNG AUF DEXXXXXXXXXXXXXXXXX0
- XXXXX EUR

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen