Syrischer Führerschein in Deutschland

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Syrischer Führerschein in Deutschland

Hallo,

Frage für einen Bekannten Syrier der z.Zt. in D. ist.

Wird ein syrischer Auto-Führerschein in D anerkannt? umschreiben?

Welche Unterlagen werden gefordert?

darf man mit diesem Führerschein ( wie mit den "ur-alten in D ) kleine Mopeds fahren?

Gibt es Kostenersparnisse bei Fahrschulen in D?

lg
edy



-- Editier von edy am 15.05.2017 16:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

ZUnächst verweist der §29 FeV auf den §28 FeV.

Dann benötigt er eine Übersetzung des Führerscheins. Der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926 wäre sinnvoll.

Für die Umschreibung ist aber §29 FeV i.V.m §28 FeV einschlägig.

Syrien ist in Anlage 11 FeV aber nicht normiert. Somit muss der syrische Führerscheininhaber nach 6 Monaten nach der Wohnsitznahme (Ausnahme 12 Monate) eine ggf. theoretische und praktische Prüfung ablegen.

siehe: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-ausserhalb-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile

-- Editiert von Situla am 15.05.2017 23:51

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Situla,

vielen Dank für die Antwort.

lg
edy

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#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Soweit ich weiß müssen dann auch die Sonderfahrten gemacht werden. Mein peruanischer FS wurde auch nur dadurch anerkannt (nach Abschluss der Schrift und prakt. Prüfung) man sollte mit ca 1000€ Kosten rechnen ;)

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