Hallo,
Frage für einen Bekannten Syrier der z.Zt. in D. ist.
Wird ein syrischer Auto-Führerschein in D anerkannt? umschreiben?
Welche Unterlagen werden gefordert?
darf man mit diesem Führerschein ( wie mit den "ur-alten in D ) kleine Mopeds fahren?
Gibt es Kostenersparnisse bei Fahrschulen in D?
lg
edy
-- Editier von edy am 15.05.2017 16:22
Syrischer Führerschein in Deutschland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZUnächst verweist der §29 FeV auf den §28 FeV.
Dann benötigt er eine Übersetzung des Führerscheins. Der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926 wäre sinnvoll.
Für die Umschreibung ist aber §29 FeV i.V.m §28 FeV einschlägig.
Syrien ist in Anlage 11 FeV aber nicht normiert. Somit muss der syrische Führerscheininhaber nach 6 Monaten nach der Wohnsitznahme (Ausnahme 12 Monate) eine ggf. theoretische und praktische Prüfung ablegen.
siehe: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-ausserhalb-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile
-- Editiert von Situla am 15.05.2017 23:51
Hallo Situla,
vielen Dank für die Antwort.
lg
edy
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Soweit ich weiß müssen dann auch die Sonderfahrten gemacht werden. Mein peruanischer FS wurde auch nur dadurch anerkannt (nach Abschluss der Schrift und prakt. Prüfung) man sollte mit ca 1000€ Kosten rechnen
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