Surfen am Arbeitsplatz - Abmahnung in diesem Fall ausreichend?

6. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
xtazzy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Surfen am Arbeitsplatz - Abmahnung in diesem Fall ausreichend?

Folgendes Problem habe ich.
Ich bin seit kurzem über eine ZAF bei einem grossen Unternehmen angestellt. Mein Vorarbeiter "ertappte" mich sozusagen als ich über seinen PC - andem ich auch immer arbeite privat gesurft habe. Nix schlimmes- nur aktuelle Nachrichten und meine Mails geholt. Also keine verbotenen Inhalte o.ä. Er sagte daraufhin das dies bei diesem Unternehmen strikt verboten sei. Ist auch ok soweit. Ich wusste dies nicht da ich ja bei einer ZAF angestellt bin. Ich musste vorher auch keine Anweisung unterschreiben selbiges zu unterlassen. Nach unserer Unterredung habe ich selbstredend die Internetnutzung komplett unterlassen. Nun habe ich Angst das die Firmenzentrale alles mitgeloggt hat und mir daraufhin dennoch Schwierigkeiten macht. Ich habe mal gehört das man zwei Wochen nach Bekanntwerden eines Verstoßes diese Sache zur Sprache bringen muss...Ist eine Abmahnung hier in diesem Fall ausreichend? Oder gar eine Kündigung ? Was denkt Ihr?

-- Editiert von xtazzy am 06.09.2008 11:35:41

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der mündlichen Ermahnung könnte prinzipiell auch eine schriftliche innerhalb der Usus gewordenen 14 Tage folgen.
Der Grund ist es unerheblich, wo keine Aufklärung darüber bestand.

Es geht der Firma auch nur darum dass die Mitarbeiter keine Arbeitszeit mit Surfen verplempern.
Wenn irgendwelche Sicherheitsbedenken ins Feld geführt würden, wäre das Unsinn.
Denn ansonsten hätte der Vorarbeitern Dir niemals seinen PC-Zugang geben dürfen.
Dies ist Stand der Technik.

Sollte später doch mal jemand - in einer rechtlichen Grau- bis Schwarzzone - die Logfiles aus dem sog. Proxy auswerten und Dir Vorwürfe machen, sollte das Thema schnell mit demm Hinweis auf die mündliche Abmahnung - besser Gespräch - vom soundsovielten mit Vorarbeiter X. bezogen werden. Man darf nicht zweimal für dasselbe Vergehen sanktioniert werden.
Schreibe Dir also mal vorsichtshalber Zeitpunkt und Ergebnis zu diesem Gespräch auf.

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#2
 Von 
xtazzy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort..

Um es kurz zu machen ...Schlimmeres als eine Abmahnung habe ich wohl nicht zu erwarten?

Wie gesagt das Fehlverhalten wurde eingestellt...

Danke im voraus

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

In der ZAF-Branche ist alles möglich. Selbst viele großen Firmen murksen herum wo sie nur können. Da führen die dann eben mal schlechtes Wetter als Abmahnung- oder Kündigungsgrund an. (Sprichwörtlich)
Die ZAF könnte das in den falschen Hals bekommen. Prinzipiell könnte sich der Kunde bei der ZAF darüber beschweren.


Ich denke die nächsten Wochen wirst Du das an der Laune des Vorarbeiters Dir gegenüber abschätzen können.
Denkbar - aber wenig wahrscheinlich - wäre auch, dass er später selbst mal eins auf den Deckel bekommt, weil er selbst - lt. Logfiles - privat gesurft hat. War ja schließlich seine Maschine und seine Kennung.


Würde die Firma das sehr ernst meinen und professionell arbeiten, dann wären diese Webmail-Portale ohnehin vom Netz aus gesperrt worden.

Ich würde mir an Deiner Stelle jetzt keine zu großen Sorgen machen. Guten (auch ausgeliehenen) Mitarbeitern legt man wegen so einer Lappalie keine Steine in den Weg.

Ein solches informelles -also nur mündliches Verbot - für privates Surfen existiert bei vielen Firmen.

In meiner alten Firma wurde es sogar schriftlich ausdrücklich - für die Arbeitspausen - zugelassen.

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Solange es nur in der Pause, kurz und ohne bedenklichen Inhalt war, ist wenig zu erwarten. Dass grundsätzlich mitgeloggt wird, davon kannst du ausgehen.

Etwas schwieriger wird die Sache bei privaten Emails und dem öffnen von Spam-Emails - ist ein Sicherheitsproblem. Das wird nicht so gerne gesehen.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich bin seit kurzem über eine ZAF bei einem grossen Unternehmen angestellt.


Wie lange ist 'seit kurzem'? Ist das gleichzeitig auch die Beschäftigungsdauer bei der Zeitarbeitsfirma oder bist du da schon länger? Wenn ja, wie lange?

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#6
 Von 
xtazzy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin seit zwei Wochen dort...
Sowohl bei der ZAF als auch im Unternehmen!

Wie gesagt habe nix unterschreiben müssen zwecks Belehrung etc. Wird allerdings jetzt so kommen ist ja auch logisch!

Die besuchten Seiten waren alle "normal" (gmx,bild.de,wikipedia...) Also nix schlimmes.

Mir gehts halt darum das mir nix "schlimmes" passiert. Evtl. sogar eine Kündigung. Mündlich wurde ich aufgeklärt...und seitdem wurde auch nicht mehr online gegangen.


Danke im voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

In der Probezeit sind Kündigungen immer möglich. Grund kann auch die Tages-Laune der ZAF sein.
Es ist relativ schwer gegen solche Kündigungen anzugehen, da müssten schon eindeutig illegale Züge wie Diskriminierung, Schwangeren-Rauswurf o.a. dabei sein.

Hilft nur abwarten und brav arbeiten.
Zu 98% kommt da nichts hinterher.







0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xtazzy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich die noch nicht erteilte Belehrung zum Surfen am Arbeitsplatz als mildernden Umstand anbringen...???

Das war dazu meine letzte Frage

Danke für deine Antworten Maestro1000

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Kann ich die noch nicht erteilte Belehrung zum Surfen am Arbeitsplatz als mildernden Umstand anbringen...?


In den ersten 6 Monaten gibts keinen Kündigungsschutz. Wenn der AG da kündigt, dann brauchst du nichts anzubringen. Das wird dich dann auch nicht retten.

0x Hilfreiche Antwort

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