Hallo Leute,
Heute bin ich in der Pause (ich bin noch Schüler) mit Freunden (wird sind regelmäßige Kunden) in einen kleinen Supermarkt in der Nähe gegangen.
Mein Freund hat sich ein Produkt genommen, dass einen Bezug zu mir hat, und mir in die Hand gedrückt. Ich dachte er wollte es kaufen und bin mit ihm zur Kasse gegangen. Als ich bemerkte er wollte es nicht kaufen legte ich das Produkt neben andere Produkte (da ich nicht den richtigen Platz kannte). Dann kam der Chef und brüllte (mit Beschimpfungen z.B. Depp) mich an, dass ich das Produkt in den rechtmäßigen Platz legen sollte.
Mein Freund ist währenddessen schon draußen und bekommt nichts mit. Ich suche den Platz und lege es zurück. Dann sagt er (schreiend) mir das ich Hausverbot habe und falls ich wieder kommen sollte, er mich für Friedensstörung anzeigen würde.
Kann er das tuen?
Und kann ich ihn für Beschimpfung eines minderjährigen anzeigen?
Supermarkt: Hausverbot (Missverständnis?)
23. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2017 | 15:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Supermarkt: Hausverbot (Missverständnis?)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. März 2017 | 17:02
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Kann er das tuen?
Ja. Haben Sie doch selbst erlebt, dass er das kann.
(Falls Sie wissen wollten ,ob er das darf, dann wäre die Antwort aber auch: Ja).
Zitat:Und kann ich ihn für Beschimpfung eines minderjährigen anzeigen?
"Beschimpfung" ist im deutschen Strafgesetzbuch nicht als Staftat aufgeführt, auch nicht bei Minderjährigen.
Wenn es eine Beleidigung wäre, dann ja. Aber ein Wutausbruch ist keine Beleidigung.
#2
Antwort vom 23. März 2017 | 19:37
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Da war doch aber noch mehr oder früher auch schonmal was?
Ansonsten fänd ich Hausverbot auch eine etwas überzogene Reaktion dafür, dass man ein Produkt im falschen Regal ablegt.
Mich würde ja die ganze Geschichte interessieren;-)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. März 2017 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ergänzend: auch ein rechtswidriges Hausverbot gilt erst mal. Man kann sich aber zivilrechtlich dagegen wehren (bzw. hier müssten es die Eltern machen)
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten