Supermarkt: Hausverbot (Missverständnis?)

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheBoy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Supermarkt: Hausverbot (Missverständnis?)

Hallo Leute,
Heute bin ich in der Pause (ich bin noch Schüler) mit Freunden (wird sind regelmäßige Kunden) in einen kleinen Supermarkt in der Nähe gegangen.

Mein Freund hat sich ein Produkt genommen, dass einen Bezug zu mir hat, und mir in die Hand gedrückt. Ich dachte er wollte es kaufen und bin mit ihm zur Kasse gegangen. Als ich bemerkte er wollte es nicht kaufen legte ich das Produkt neben andere Produkte (da ich nicht den richtigen Platz kannte). Dann kam der Chef und brüllte (mit Beschimpfungen z.B. Depp) mich an, dass ich das Produkt in den rechtmäßigen Platz legen sollte.
Mein Freund ist währenddessen schon draußen und bekommt nichts mit. Ich suche den Platz und lege es zurück. Dann sagt er (schreiend) mir das ich Hausverbot habe und falls ich wieder kommen sollte, er mich für Friedensstörung anzeigen würde.

Kann er das tuen?
Und kann ich ihn für Beschimpfung eines minderjährigen anzeigen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann er das tuen?

Ja. Haben Sie doch selbst erlebt, dass er das kann.
(Falls Sie wissen wollten ,ob er das darf, dann wäre die Antwort aber auch: Ja).

Zitat:
Und kann ich ihn für Beschimpfung eines minderjährigen anzeigen?

"Beschimpfung" ist im deutschen Strafgesetzbuch nicht als Staftat aufgeführt, auch nicht bei Minderjährigen.
Wenn es eine Beleidigung wäre, dann ja. Aber ein Wutausbruch ist keine Beleidigung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Da war doch aber noch mehr oder früher auch schonmal was?
Ansonsten fänd ich Hausverbot auch eine etwas überzogene Reaktion dafür, dass man ein Produkt im falschen Regal ablegt.
Mich würde ja die ganze Geschichte interessieren;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ergänzend: auch ein rechtswidriges Hausverbot gilt erst mal. Man kann sich aber zivilrechtlich dagegen wehren (bzw. hier müssten es die Eltern machen)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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