Hi,
was bringt ein Vergleich bei der Sühne- und Gütestelle des Ordnungsamts?
Da "landen" ja oft solche Fälle von Ruhestörung usw. wenn solche Anzeigen bsp. wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Hat jemand Erfahrung damit?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diesem Weg Nachbarschaftskonflikte gelöst werden können, wenn ja gerade die andere Partei immer alles mit Absicht macht(also nächtl. Ruhestörungen und so)und sich gar nicht integrieren WILL.
Kennt sich jemand damit aus?
Gruß
Blacky
-- Editiert von Blacky5 am 04.01.2008 11:33:07
Sühne- und Gütestelle
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Aus erlebter Erfahrung:
Schwiegermutti hatte seit Jahrzehnten Stress mit den Nachbarn, deren Hecke über eine Grundstücksseite bis in ihren Garten gewachsen ist. Sie war zwar im Recht, wenn sie den Rückschnitt gefordert hatte, aber der Nachbar reagierte einfach nicht und sie hat einen Rechtsstreit gescheut.
Vor einigen Wochen hat sie sich dann an einen Schlichter gewandt, der mit den Nachbarn vereinbaren konnte, dass die ihre Hecke endlich 2x jährlich schneiden und die Termine mit ihr absprechen, weil ja das Grundstück betreten werden muss. Klappt seitdem prima - wenn auch mit einer langen Fr..... des Nachbarn :-)
Die Sache hatte m. E. diesen Erfolg, weil beide Parteien und der Schlichter aus dem gleichen Dorf sind. Der Nachbar wusste wohl, dass er im Unrecht war, hat die alte Dame aber einfach ignoriert. Jetzt, wo das ganze sozusagen dorfbekannt wurde, wollte man wohl doch nicht als Gesprächsstoff herhalten und war endlich bereit zu reagieren.
Du siehst, auch hier hat der Nachbar in voller Absicht der Nachbarin ihre Rechte verweigert und hat letztendlich doch eingelenkt.
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