Sturz auf Kreuzfahrschiff - Versicherung verweigert Rücktransport

17. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
USU
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturz auf Kreuzfahrschiff - Versicherung verweigert Rücktransport

Hallo,
meine Mutter ist auf der AidaCara gestürzt und hat sich eine Bruch der Halswirbelsäule zugezogen und wurde in Cadiz in ein sogenanntes Universitätskrankenhaus gebracht.

Dort wurde nach langem Hin und Her - man sprach dort weder Englisch noch deutsch !!! - und div. Arzt-Arzt-Gesprächen (Versicherung - Krankenhaus) von der zuständigen Versicherung - trotz abgeschlossener AuslandsReise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport - der Rücktransport nach Deutschland abgelehnt. Bedgründung: keine Unterversorgung (weil man dort ja ein CT gemacht hatte) und keine lebensbedrohliche Verletzung. Wie gesagt: Bruch der Halswirbelsäule !!!! Wir haben dann auf eigene Kosten ( 2.500 Euro für 2 Personen) einen Flug von Cadiz nach Hannover gebucht !! Die spanische Ärzte waren der Meinung - Flug kein Problem. Hier nun im deutschen Krankenhaus ist aus dem unproblematischen Bruch ein komplizierter Bruch geworden - bei dem keinesfalls ein sitzender Transport durchgeführt werden durfte. Was mache ich denn nun ?? Schadensersatz an Versicherung ?? An Schiff ?? (Wegen Stolperfalle an Deck?) An Spanisches Krankenhaus ?? Wer erstattet die Kosten inkl Flug ???

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11 Antworten
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#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Was steht denn in der Police über den Rücktransport?! Steht da was von den medezinisch sinnvollen ODER medizinisch notwendigen Fällen?!?!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

-- Editiert von blue roses am 18.09.2005 15:45:45

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#2
 Von 
USU
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"sollte ein Rücktransport erforderlich werden....wenn der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet wird."

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#3
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Nein, leider ist es nicht so einfach! Das habe ich gemerkt, als ich meine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen habe: bei medizinisch sinnvollen Fällen wird quasi jederzeit der Rücktransport übernommen, bei medizinisch notwendigen nur diejenigen, die im Ausland nicht ausreichend (und wie eng da die Grenzen gesteckt werden können wir uns ja alle denken...) versorgt werden können- eben zB in Ländern in denen die medizinische Versorgung keinem westlichem Standard entspricht...

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

ein Transport per Flugzeug auf eigenen Wunsch - also auch auf eigenes Risiko! Selbst einem Nicht-Arzt sollte offensichtlich sein, dass ein Transport bei einer gebrochenen HWS sehr gefährlich - um nicht zu sagen unverantwortlich - ist! Selbst wenn die spanischen Ärzte gesagt haben sollten, dass ein Transport per Flugzeug möglich sei, haben diese damit sicherlich doch keinen "normalen" Linienflug - und dann auch noch im Sitzen - gemeint! Wen wollen Sie verklagen? Das spanische Krankenhaus - wegen was? Dass dort kein Deutsch gesprochen wurde? Die Versicherung? Wegen was? Das ein nicht medizinisch notwendiger und ggf. sogar gefährlicher Transport nicht bewilligt wurde? Die AIDA? Wegen was? Stolperfallen an Deck? Bin mir nicht sicher, ob Sie damit durchkommen würden. Aus was soll denn die "Falle" bestanden haben?

Also mal ganz ehrlich: anstelle des/der Kranken würde ich denjenigen verklagen, der mich genötigt bzw. überredet hat, einen Heimflug anzutreten!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

@ Julchen: ganz meiner Meinung!!!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#6
 Von 
USU
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na na na Julchen , so einfach kann man hier nicht rumpoltern. Glauben Sie man ja, dass die Entscheidung zu fliegen nicht einfach war. Die span.Ärzte wußten, dass es sich um einen normalen Linienflug handelt und habe es schriftlich genehmigt. Haben Sie schon mal in einen span.Krankenhaus - staatlich wohl gemerkt - gelegen ?? Wenn ja, dann wüßten Sie welche Zustände dort herrschen. Es geht mir auch nicht um eine Klagen auf Teufel komm raus sondern einfach darum, dass wir die Flug - und entstandenen Unfallkosten von der Auslandkrankenversicherung zuückbekommen - u m nichts anderes. Man kann immer schnell mit erhobenen Zeigefinder herumlaufen, wenn man selbst nicht in so einer Situation war.Aber trotzdem vielen Dank für Ihre Meinung !

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#7
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Davor sollte aber die Versicherungspolice geprüft werden- denn wenn nur die medizinisch NOTWENDIGEN Rücktransporte übernommen werden sollten sieht's mit der Forderung der Versicherung gegenüber schlecht aus...!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#8
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Es geht mir auch nicht um eine Klagen auf Teufel komm raus sondern einfach darum, dass wir die Flug - und entstandenen Unfallkosten von der Auslandkrankenversicherung zuückbekommen - u m nichts anderes.


Dazu müsstest du der Versicherung aber nachweisen, dass der Rückflug medizinisch notwendig und auch ärztlich angeordnet war. Die ärztliche Anordnung scheint hier ja schon mal nicht vorzuliegen und bezüglich der medizinischen Notwendigkeit habe ich erhebliche Zweifel. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man einen Richter davon überzeugen könnte, dass eine adäquate Behandlung der Verletzung in Spanien grundsätzlich nicht möglich gewesen sei.

Spanien ist ja schließlich keine Bananenrepublik und nach Absprache mit der Versicherung wäre erforderlichenfalls sicher auch eine Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus möglich gewesen.

Gruss
CAM

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#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Tja, das ist leider die beliebte Klausel...

Keine Chance da noch wass nachzufordern, meiner Meinung nach.

Das nächste Mal eine Versicherung abschließen ind er der Krankenrücktransport "medizinisch Sinnvoll" ist. Das ist er nämlich schon, wenn Sie sagen, dass Sie lieber zuhause genesen möchten.

Die Europäische Reiseversicherung AG ist da z.B. der richtige Ansprechpartner

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#10
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

wenn die versicherung über AIDA abgeschlossen wurde, handelt es sich um die HanseMerkur. in deren bedingungen heisst es:
______________

II. Krankenrücktransport-/Überführungs-/ Bestattungskosten
Die HanseMerkur erstattet:
1. die Mehrkosten für einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport an den Wohnort der versicherten Person bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
______________

selbst wenn man das "sinnvoll" noch begründen könnte, scheitert es an der ärrztlichen anordnung.

in den bedingungen der Europäischen heisst es hingegen nur :

_________

Krankenrücktransport / Überführung (§ 3)

Ersatz der Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport (inkl. Ambulanzflug).

_____________

was man immer berücksichtigen sollte: auch hier geht es um das "geschäft" bzw. die "kosten". der behandelnde arzt wird nicht unbedingt einen rücktransport anordnen, da ihm bzw. dem krankenhaus dadurch einnahmen verloren gehen. andererseits ist der auslandskrankenversicherung jedoch daran gelegen, die schadenssumme gering zu halten und den patienten nöglichst schnell (und billig) wieder nach deutschland zu bekommen, weill dann die krankenkasse für die weiteren kosten aufkommt.

man muss der reiseversicherung nur aufzeigen, dass auf sie erhebliche kosten bei einer behandlung im ausland auf sie zukommen werden und keinesfalls erwähnen, dass man auf jeden fall zurück fliegen wird.

aber in diesem fall ist ja in dieser richtung nichts mehr zu retten.

für alle anderen frage würde ich mich gleich an einen anwalt wenden. es ist müssig sich hier darüber zu unterhalten, ob man die schiffsbetreiber oder das spanische krankenhaus verklagen sollte.

sollte die heilung problemlos erfolgen, würde ich versuchen, den ganzen ärger so schnell wie möglich zu vergessen und mich nicht noch mit einem rechtsstriet rumärgern.









-----------------
"Travelagent
www.astrotravel.de"

-- Editiert von travelagent am 24.09.2005 12:44:38

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#11
 Von 
MCF
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Von der Logik her wird dies wohl niemand tragen werden:

a)Die Diagnose der Ärzte in Spanien: Transport im sitzen ist mgl... (aber nicht nötig)

b) Die deutschen Ärzte befinden: "Transport im sitzen war eigentlich grob fahrlässig. (da aber nichts passiert ist, (zum Glück), geht es ja nicht darum, wer für dadurch möglich gewesene Folgeschäden aufgrund des Transports aufkommt, sondern um die Kosten für den Rückflug)

Also zahlen weder die Spanier, da aus ihrer Warte nicht nötig, auch wenn sie gegen einen Flug nach D nichts einzuwenden hatten.
Noch zahlt dsie Versicherung aus demselben Grund. (und wie andere sagten, ohne ärztliche Anordung geht da wohl nichts)

Ein Versuch den ich starten würde, wäre auszuloten, inwieweit im Nachhinein diagnostiziert werden kann, dass die Patientin aufgrund des als komplizierter dargestellter Bruch, nach Deutschland transportiert werden mußte.
(Hier wäre es IMHO dann sekundär, ob der Transport "falsch" erfolgte, denn ein korrekter Transport wäre noch teuerer geworden, somit Glück für den der zahlt, weil billiger, und Glück für Patientin dass nichts passiert ist).
also eine nachträgliche medizinsche Indikation herbeiführen(ggf. auch in psychologischer Hinsicht, Belastung für Patientin, da alte Frau?!)

Aber ohne Anwalt geht da wohl nix-.

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